Geschrieben am: 28.05.2011 um 18:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.05.2011 um 18:11 Uhr
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Zitat von x_BMTH_x: Zitat von da_rabbrdack: Wir wärs wenn du das Ding einfach wegschmeißt und dir einen neuen kaufst?
Kommt dich alle paar Wochen ein Thread von dir das da irgendwas nicht mehr geht!
DAS sag mal meiner Mutter. Einfach mal so 700 € wegschmeißen xD. Naja... letztes mal, als ich bei DELL angerufen hatte, und das Modell durchgegeben habe, war der am Telefon schon ziemlich komisch, und meinte es sei sogar ein Japanisches Modell.
Kein wunder. LIDL!
Bei Aldi würde ich sagen ALDI machts möglich xD
OK ähm wieder zum Thema.
Wie gesagt, ich hab noch Garantie auf dem Teil.
Probiers halt das nächste man mit §439 aus dem BGB
Nacherfüllung
Zitat: Nacherfüllung bedeutet, dass der Verkäufer die mangelhaft gelieferte Sache entweder repariert (Nachbesserung) oder eine neue Sache liefert (Nachlieferung). Liegen die Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruches vor, so hat der Käufer die Wahl, ob er Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangt, es sei denn, dass dies unverhältnismäßig wäre (§ 439 Abs. 3 BGB). Grundsätzlich ist der Käufer an seine Wahl nicht gebunden, solange der Verkäufer noch nicht nacherfüllt hat.
oder auch § 440
Zitat: Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Wer keine Ahnung hat, hat auch keine Meinung!
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