GAU-19
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:11 Uhr
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Guten Abend.
Ich wollte mal fragen, ob es möglich ist ein Spiel das man aus der Verpackung (durchsichtige Folie bei Spielen) geholt hat wieder im Geschäft zurückgeben oder nicht?
Danke schonmal im vorraus. :)
Grüsse
VOID - That's how we bang!
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heggadohne - 42
Profi
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:13 Uhr
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nein
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Albi123 - 36
Champion
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Dabei seit 02.2005
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.01.2011 um 19:13 Uhr
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wenn dir ein ganz ganz ganz guter grund einfällt, warum du das spiel zurück gibst, vielleicht schon.
im normalfall nicht, da ja die chance besteht, dass du das spiel installiert hast und dir n crack oder so gezogen hast.
is ja schließlich keine videothek xD
Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein
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scw - 42
Experte
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Dabei seit 09.2002
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.01.2011 um 19:24 Uhr
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Gleich mal vorweg. Wenn man etwas im Laden kauft hat man rein rechtlich überhaupt kein Rückgaberecht. Das 14-tägige Rückgaberecht existiert nur bei Onlinebestellungen o.ä.
Wenn man in einem Ladengeschäft etwas zurück geben kann, ist es nur Kullanz des Verkäufers. Also wird er etwas, bei dem es vermuten lässt, dass er es nicht mehr verkaufen kann, nicht mehr zurück nehmen. z.B. bei Spielen, wenn es vermuten lässt, dass es schoneinmal gespielt wurde.
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39 - 31
Champion
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:25 Uhr
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nein. aber du kannst es wieder irgendwo verkaufen XD
Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig!
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bockwurst82 - 43
Champion
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:30 Uhr
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Wenns ab 16 oder so is, sag dein kleiner bruder hats gekauft. Fragen schadet nicht. N rechtlichen Anspruch hast du, wie oben erwähnt wurde, nicht.
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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Rexy_94 - 31
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:33 Uhr
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du kannst des spiel aber normalerweise umtauschen da meiner meinung nach ein 14 tägiges umtauschrecht gilt...wobei ich mir da nicht so sicher bin ob man des wirklich immer bei den geschäften durchsetzen kann
EUER NEID IST UNSER STOLZ...FC BAYERN 4 LIFE
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scw - 42
Experte
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Dabei seit 09.2002
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.01.2011 um 19:44 Uhr
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Zitat von Rexy_94: du kannst des spiel aber normalerweise umtauschen da meiner meinung nach ein 14 tägiges umtauschrecht gilt...wobei ich mir da nicht so sicher bin ob man des wirklich immer bei den geschäften durchsetzen kann
Siehe mein letzter Post.... das hat man nicht immer.
Normal wird auch bei Kaufverträgen nach dem Fernabsatzgesetz das Rückgaberecht bei gebrochenen Siegeln (also z.B. entfernung der Verpackung) ausgeschlossen. Steht aber auch in den AGBs. AGBs hat auch übrigens jeder andere Händler mit Ladengeschäft. Da kann sowas auch gleich von Anfang an ausgeschlossen werden. Hängt meistens irgendwo aus.
EDIT: kann z.B. so aussehen in den AGBs
Zitat:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
* zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
* zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
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39 - 31
Champion
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:48 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Wenns ab 16 oder so is, sag dein kleiner bruder hats gekauft. Fragen schadet nicht. N rechtlichen Anspruch hast du, wie oben erwähnt wurde, nicht.
Muss nicht mal der kleine Bruder sein, wenn der TE nicht mal 16 ist. (geh ich mal von aus)
Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig!
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Klischeepunk - 41
Champion
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 20:18 Uhr
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Zitat von 39: Zitat von bockwurst82: Wenns ab 16 oder so is, sag dein kleiner bruder hats gekauft. Fragen schadet nicht. N rechtlichen Anspruch hast du, wie oben erwähnt wurde, nicht.
Muss nicht mal der kleine Bruder sein, wenn der TE nicht mal 16 ist. (geh ich mal von aus)
Und das spiel muss keineswegs ab 16 sein, der Kaufvertrag dürfte so oder so ungültig sein, sollte die Einwilligung der Eltern fehlen.
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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scw - 42
Experte
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 20:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.01.2011 um 20:27 Uhr
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Zitat von Klischeepunk:
Und das spiel muss keineswegs ab 16 sein, der Kaufvertrag dürfte so oder so ungültig sein, sollte die Einwilligung der Eltern fehlen.
Nicht ungültig, sondern schwebend unwirksam, wegen §110 BGB
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Klischeepunk - 41
Champion
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 20:32 Uhr
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Zitat von scw: Zitat von Klischeepunk:
Und das spiel muss keineswegs ab 16 sein, der Kaufvertrag dürfte so oder so ungültig sein, sollte die Einwilligung der Eltern fehlen.
Nicht ungültig, sondern schwebend unwirksam, wegen §110 BGB 
My bad, Asche auf mein haupt :)
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