Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Bits und Bytes

Frage zu Rückgabe

GAU-19
Champion (offline)

Dabei seit 11.2009
2810 Beiträge

Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:11 Uhr

Guten Abend.

Ich wollte mal fragen, ob es möglich ist ein Spiel das man aus der Verpackung (durchsichtige Folie bei Spielen) geholt hat wieder im Geschäft zurückgeben oder nicht?
Danke schonmal im vorraus. :)

Grüsse

VOID - That's how we bang!

heggadohne - 42
Profi (offline)

Dabei seit 06.2003
405 Beiträge
Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:13 Uhr

nein
Albi123 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
8912 Beiträge
Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.01.2011 um 19:13 Uhr

wenn dir ein ganz ganz ganz guter grund einfällt, warum du das spiel zurück gibst, vielleicht schon.
im normalfall nicht, da ja die chance besteht, dass du das spiel installiert hast und dir n crack oder so gezogen hast.

is ja schließlich keine videothek xD

Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein

scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.01.2011 um 19:24 Uhr

Gleich mal vorweg. Wenn man etwas im Laden kauft hat man rein rechtlich überhaupt kein Rückgaberecht. Das 14-tägige Rückgaberecht existiert nur bei Onlinebestellungen o.ä.
Wenn man in einem Ladengeschäft etwas zurück geben kann, ist es nur Kullanz des Verkäufers. Also wird er etwas, bei dem es vermuten lässt, dass er es nicht mehr verkaufen kann, nicht mehr zurück nehmen. z.B. bei Spielen, wenn es vermuten lässt, dass es schoneinmal gespielt wurde.
39 - 31
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
7448 Beiträge
Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:25 Uhr

nein. aber du kannst es wieder irgendwo verkaufen XD

Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig!

bockwurst82 - 43
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:30 Uhr

Wenns ab 16 oder so is, sag dein kleiner bruder hats gekauft. Fragen schadet nicht. N rechtlichen Anspruch hast du, wie oben erwähnt wurde, nicht.

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

Rexy_94 - 31
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2006
86 Beiträge

Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:33 Uhr

du kannst des spiel aber normalerweise umtauschen da meiner meinung nach ein 14 tägiges umtauschrecht gilt...wobei ich mir da nicht so sicher bin ob man des wirklich immer bei den geschäften durchsetzen kann

EUER NEID IST UNSER STOLZ...FC BAYERN 4 LIFE

scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.01.2011 um 19:44 Uhr

Zitat von Rexy_94:

du kannst des spiel aber normalerweise umtauschen da meiner meinung nach ein 14 tägiges umtauschrecht gilt...wobei ich mir da nicht so sicher bin ob man des wirklich immer bei den geschäften durchsetzen kann


Siehe mein letzter Post.... das hat man nicht immer.
Normal wird auch bei Kaufverträgen nach dem Fernabsatzgesetz das Rückgaberecht bei gebrochenen Siegeln (also z.B. entfernung der Verpackung) ausgeschlossen. Steht aber auch in den AGBs. AGBs hat auch übrigens jeder andere Händler mit Ladengeschäft. Da kann sowas auch gleich von Anfang an ausgeschlossen werden. Hängt meistens irgendwo aus.

EDIT: kann z.B. so aussehen in den AGBs

Zitat:


Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

* zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
* zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

39 - 31
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
7448 Beiträge
Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:48 Uhr

Zitat von bockwurst82:

Wenns ab 16 oder so is, sag dein kleiner bruder hats gekauft. Fragen schadet nicht. N rechtlichen Anspruch hast du, wie oben erwähnt wurde, nicht.


Muss nicht mal der kleine Bruder sein, wenn der TE nicht mal 16 ist. (geh ich mal von aus)

Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig!

Klischeepunk - 41
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 04.01.2011 um 20:18 Uhr

Zitat von 39:

Zitat von bockwurst82:

Wenns ab 16 oder so is, sag dein kleiner bruder hats gekauft. Fragen schadet nicht. N rechtlichen Anspruch hast du, wie oben erwähnt wurde, nicht.


Muss nicht mal der kleine Bruder sein, wenn der TE nicht mal 16 ist. (geh ich mal von aus)

Und das spiel muss keineswegs ab 16 sein, der Kaufvertrag dürfte so oder so ungültig sein, sollte die Einwilligung der Eltern fehlen.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 04.01.2011 um 20:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.01.2011 um 20:27 Uhr

Zitat von Klischeepunk:


Und das spiel muss keineswegs ab 16 sein, der Kaufvertrag dürfte so oder so ungültig sein, sollte die Einwilligung der Eltern fehlen.


Nicht ungültig, sondern schwebend unwirksam, wegen §110 BGB :-P
Klischeepunk - 41
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 04.01.2011 um 20:32 Uhr

Zitat von scw:

Zitat von Klischeepunk:


Und das spiel muss keineswegs ab 16 sein, der Kaufvertrag dürfte so oder so ungültig sein, sollte die Einwilligung der Eltern fehlen.


Nicht ungültig, sondern schwebend unwirksam, wegen §110 BGB :-P

My bad, Asche auf mein haupt :vogel: :)

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

  [Antwort schreiben]

Forum / Bits und Bytes

(c) 1999 - 2026 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -