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kostenseiten

Daany - 29
Experte (offline)

Dabei seit 11.2009
1264 Beiträge

Geschrieben am: 08.12.2010 um 18:15 Uhr

Hey wie merkt man das man auf einer Kostenspieligen Seite ist wo z.B. die Minute je 2 Euro kostet oder so würd mich echt mal interessieren !

→ Keep Smiling ←

SummerBreeze
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
495 Beiträge
Geschrieben am: 08.12.2010 um 18:17 Uhr

Indem du dir ne extra Zugangssooftware runterladen musst und nachher 100€ auf der internetrechnung stehen :-D

There are only 10 types of different people. Those who understand binary and those who don't.

NothingLeft - 32
Champion (offline)

Dabei seit 11.2010
2087 Beiträge

Geschrieben am: 08.12.2010 um 18:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.12.2010 um 18:17 Uhr

Zitat von Daany:

Hey wie merkt man das man auf einer Kostenspieligen Seite ist wo z.B. die Minute je 2 Euro kostet oder so würd mich echt mal interessieren !

spätestens wenn die rechnung kommt xD
_D_25
Profi (offline)

Dabei seit 11.2010
498 Beiträge

Geschrieben am: 08.12.2010 um 18:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.12.2010 um 18:18 Uhr

Die wirst wohl wissen ob du auf einer kostenlosen Seite bist.

Späterstens wenn die Rechnung da ist.

1 LoV3 Karttoof3lbr3ii!

mini-driver - 40
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
2559 Beiträge

Geschrieben am: 08.12.2010 um 18:17 Uhr

sobald du deine telefonnummer oder deine adresse oder kto nummer angeben musst

let´s drive a real mini

piepmax - 38
Profi (offline)

Dabei seit 04.2006
794 Beiträge
Geschrieben am: 08.12.2010 um 18:18 Uhr

Zitat von Daany:

Hey wie merkt man das man auf einer Kostenspieligen Seite ist wo z.B. die Minute je 2 Euro kostet oder so würd mich echt mal interessieren !

Im Zeitalter von DSL ist das Problem von Dialern eigentlich zu vernachlässigen. Handys jetzt mal ausgenommen.

Die Feder ist mächtiger als das Schwert - Die Ignoranz gefährlicher als das Messer.

Spectator - 37
Experte (offline)

Dabei seit 11.2006
1145 Beiträge

Geschrieben am: 08.12.2010 um 18:41 Uhr

Solange da nichts spezifisches steht kommen die mit keiner kostenforderung durch. Der Geldbetrag darf auch nicht einfach nur in den AGB´s stehen rechnungen davon kannst du getrost ignorieren, es muss speziefisch darauf hingewiesen werden.

Abgesehen davon bist du 14 und damit nur beschränkt geschäftsfähig. Internetgeschäfte sind für dich von vornerein nichtig man darf dir nichts in rechnung stellen.

http://www.youtube.com /user/TheBlindSpectator

mini-driver - 40
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
2559 Beiträge

Geschrieben am: 08.12.2010 um 18:43 Uhr

Zitat von Spectator:

Solange da nichts spezifisches steht kommen die mit keiner kostenforderung durch. Der Geldbetrag darf auch nicht einfach nur in den AGB´s stehen rechnungen davon kannst du getrost ignorieren, es muss speziefisch darauf hingewiesen werden.

Abgesehen davon bist du 14 und damit nur beschränkt geschäftsfähig. Internetgeschäfte sind für dich von vornerein nichtig man darf dir nichts in rechnung stellen.


tja aber es wird immer die rechnung auf den inhaber gestellt, sprich mutti oder papi

let´s drive a real mini

Spectator - 37
Experte (offline)

Dabei seit 11.2006
1145 Beiträge

Geschrieben am: 08.12.2010 um 18:50 Uhr

Zitat von mini-driver:

Zitat von Spectator:

Solange da nichts spezifisches steht kommen die mit keiner kostenforderung durch. Der Geldbetrag darf auch nicht einfach nur in den AGB´s stehen rechnungen davon kannst du getrost ignorieren, es muss speziefisch darauf hingewiesen werden.

Abgesehen davon bist du 14 und damit nur beschränkt geschäftsfähig. Internetgeschäfte sind für dich von vornerein nichtig man darf dir nichts in rechnung stellen.


tja aber es wird immer die rechnung auf den inhaber gestellt, sprich mutti oder papi


Was überhaupt keine Rolle spielt wenn der Sohnemann es war das wird ohne verhandlung direkt als erklärung aktzeptiert. Informier dich mal.

http://www.youtube.com /user/TheBlindSpectator

DinoRS1337 - 29
Profi (offline)

Dabei seit 09.2010
831 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2010 um 08:04 Uhr

Zitat von Spectator:


Was überhaupt keine Rolle spielt wenn der Sohnemann es war das wird ohne verhandlung direkt als erklärung aktzeptiert. Informier dich mal.


Würde ich dank Taschengeldparagraph nicht unbedingt sagen, je nach Höhe der Rechnung.
scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2010 um 09:54 Uhr

Zitat von DinoRS1337:

Zitat von Spectator:


Was überhaupt keine Rolle spielt wenn der Sohnemann es war das wird ohne verhandlung direkt als erklärung aktzeptiert. Informier dich mal.


Würde ich dank Taschengeldparagraph nicht unbedingt sagen, je nach Höhe der Rechnung.


Ist bei Verträgen nicht ganz so einfach. Jemand, der nur beschränkt geschäftsfähig ist kann nur Verträge abschließen, die ihn nicht zu sehr binden... d.h. ein Kaufvertrag ist in Ordnung, aber ein Vertrag, der ihn vertraglich zu sehr bindet d.h. wenn z.B. regelmäßige Zahlungen fällig sind, bedarf einer Zustimmung der Eltern.
DinoRS1337 - 29
Profi (offline)

Dabei seit 09.2010
831 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2010 um 10:22 Uhr

Nur als Beispiel:

Jamba Spar whatever Pakete sind rechtlich legal obwohl damit in gewisser weise ein Vertrag eingegangen wird (welcher zwar jederzeit gekündigt werden kann).
scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2010 um 13:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.12.2010 um 13:24 Uhr

Zitat von DinoRS1337:

Nur als Beispiel:

Jamba Spar whatever Pakete sind rechtlich legal obwohl damit in gewisser weise ein Vertrag eingegangen wird (welcher zwar jederzeit gekündigt werden kann).


Nicht ganz richtig. So ein Vertrag ist bis zur Einwilligung der Eltern schwebend unwirksam.

Legal ist er übrigens. Sonst dürfte Jamba das gar nicht anbieten.
SLiPhY - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
247 Beiträge

Geschrieben am: 10.12.2010 um 12:08 Uhr

Zitat von Spectator:

Zitat von mini-driver:

Zitat von Spectator:

Solange da nichts spezifisches steht kommen die mit keiner kostenforderung durch. Der Geldbetrag darf auch nicht einfach nur in den AGB´s stehen rechnungen davon kannst du getrost ignorieren, es muss speziefisch darauf hingewiesen werden.

Abgesehen davon bist du 14 und damit nur beschränkt geschäftsfähig. Internetgeschäfte sind für dich von vornerein nichtig man darf dir nichts in rechnung stellen.


tja aber es wird immer die rechnung auf den inhaber gestellt, sprich mutti oder papi


Was überhaupt keine Rolle spielt wenn der Sohnemann es war das wird ohne verhandlung direkt als erklärung aktzeptiert. Informier dich mal.


ja aber dass muss man erst rechtlich nachweißen dass der sohnemann die seiten besucht hat

Ey Gangsta... Bin kein gangsta bin ein playa udn pimp kennsch.... knaup beschde xD

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