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während eines Computerspiels plötzlich kein Sound

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J4n88 - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2009
38 Beiträge
Geschrieben am: 23.11.2010 um 11:38 Uhr

Zitat von Sebastian-B:

Wegen dem Crack muss ich h3mpti zustimmen!

Es darf nicht laut Urheberrechtsschutz an Programmen rumhantiert werden oder der Software etwas vorgespielt werden da die Cracks eine Manipulation der Software sind ist dies auch gleichzeitig verboten. Kann dir auch die Gesetzeslage mal schicken die liegt hier bei uns da wir selbst mit Software arbeiten.

Und der Fehler tritt auch bei mehrern Programmen/Spielen auf so wie gesagt wurde also schätze ich das es nicht am Laufwerk liegt.

da wie schon erwähnt bei Spielen die Daten meist auf dem PC gespeichert wird und nicht von CD gelesen es sei denn du hast uralte CD dort wurde es noch von CD abgespielt.


Stop stop stop, mit der Gesetzselage vermischt du grad so einiges.
Ich darf laut Urheberrechtsschutz keine nicht genehmigten vervielfältigungen einer Software machen. Nach neuester Novelle des Urherberechtsschutzgesetz darf ich dafür auch keine Software einsetzen die den Kopierschutz umgeht etc.

Das mit Software manipulieren wiederum wird in den Eulas geregelt. Da diese allerdings nicht vor Kauf augehändigt werden und auch keine 100%ige Sicherheit für den Softwareentwickler besteht, dass diese vor Installation gelesen wurden, bzw. von der Person gelesen wurden die die Software benutzt.. Sind die Eulas lt. EUGH nichtig.


Aber um zurück auf das Thema zu kommen. Ein Problem mit dem CD / DVD Laufwerk ist unwahrscheinlich, da Sound und Videodateien bei allen einigermaßen aktuellen Spielen mit auf der Festplatte gespeichert werden.
Ich gehe daher eher von nem Treiber / Betriebssystem Problem aus.
Wenn der Threadersteller uns sein System sowie das/ die Spiel/e mitteilen würde können wir sicherlich mehr helfen.

Gruß Jan
Bladde - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2009
86 Beiträge

Geschrieben am: 23.11.2010 um 11:45 Uhr

Zitat von J4n88:

Zitat von Sebastian-B:

Wegen dem Crack muss ich h3mpti zustimmen!

Es darf nicht laut Urheberrechtsschutz an Programmen rumhantiert werden oder der Software etwas vorgespielt werden da die Cracks eine Manipulation der Software sind ist dies auch gleichzeitig verboten. Kann dir auch die Gesetzeslage mal schicken die liegt hier bei uns da wir selbst mit Software arbeiten.

Und der Fehler tritt auch bei mehrern Programmen/Spielen auf so wie gesagt wurde also schätze ich das es nicht am Laufwerk liegt.

da wie schon erwähnt bei Spielen die Daten meist auf dem PC gespeichert wird und nicht von CD gelesen es sei denn du hast uralte CD dort wurde es noch von CD abgespielt.


Stop stop stop, mit der Gesetzselage vermischt du grad so einiges.
Ich darf laut Urheberrechtsschutz keine nicht genehmigten vervielfältigungen einer Software machen. Nach neuester Novelle des Urherberechtsschutzgesetz darf ich dafür auch keine Software einsetzen die den Kopierschutz umgeht etc.

Das mit Software manipulieren wiederum wird in den Eulas geregelt. Da diese allerdings nicht vor Kauf augehändigt werden und auch keine 100%ige Sicherheit für den Softwareentwickler besteht, dass diese vor Installation gelesen wurden, bzw. von der Person gelesen wurden die die Software benutzt.. Sind die Eulas lt. EUGH nichtig.


Aber um zurück auf das Thema zu kommen. Ein Problem mit dem CD / DVD Laufwerk ist unwahrscheinlich, da Sound und Videodateien bei allen einigermaßen aktuellen Spielen mit auf der Festplatte gespeichert werden.
Ich gehe daher eher von nem Treiber / Betriebssystem Problem aus.
Wenn der Threadersteller uns sein System sowie das/ die Spiel/e mitteilen würde können wir sicherlich mehr helfen.

Gruß Jan

oder es fehlt ihm ein patch dafür :-D was nicht aus zu schließen ist ^^

Ein Mann muss tun was ein Mann tun muss... ZOCKN !?

Sebastian-B - 39
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2010
4 Beiträge

Geschrieben am: 23.11.2010 um 12:45 Uhr

Zitat von J4n88:


Stop stop stop, mit der Gesetzselage vermischt du grad so einiges.
Ich darf laut Urheberrechtsschutz keine nicht genehmigten vervielfältigungen einer Software machen. Nach neuester Novelle des Urherberechtsschutzgesetz darf ich dafür auch keine Software einsetzen die den Kopierschutz umgeht etc.

Das mit Software manipulieren wiederum wird in den Eulas geregelt. Da diese allerdings nicht vor Kauf augehändigt werden und auch keine 100%ige Sicherheit für den Softwareentwickler besteht, dass diese vor Installation gelesen wurden, bzw. von der Person gelesen wurden die die Software benutzt.. Sind die Eulas lt. EUGH nichtig.



Beim erstens sagst du es ja selbst der Letzte Teil: "Nach neuester Novelle des Urherberechtsschutzgesetz darf ich dafür auch keine Software einsetzen die den Kopierschutz umgeht etc.
"
Und genau dies macht ein Crack daher steht es auch in den Urheberrechtschtz drinn glaub §95 oda so dürfte dies sein.

Beim Zweiten:
Also wenn ich oder die anderen was installieren kommt immer die Frage haben sie die AGB oder was anderes gelesen?
dann muss man da meist nen Häckchen setzten und dann gehts weiter mit der Installation!
Ob du nun die Geschäftsbedingungen gelesen hast oder nicht ist deine Sache aber damit bestätigst du das ja das du es gelesen hast und damit haben sie Ihre sicherheit. Und diese AGB sind Rechtens und können von den Herstellern frei definiert werden so kann auch da die Eula als unterpunkt drinn stehen was du dann auch Bestätigt hast.

Ein Lustiger Fall ist ja bei Sims 3 was dort alles in den AGB drinn steht ist schon recht Lustig und was die dann alles Dürfen aber das ne andere Sache aber da zb steht der EULA vertrag auch nochmal mit drinn und auch wenn du dann dein Häckchen setzt wird auch bestätigt das du die EULA gelesen hast sonst keine Installation.
J4n88 - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2009
38 Beiträge
Geschrieben am: 23.11.2010 um 14:43 Uhr

Zitat von Sebastian-B:

Zitat von J4n88:


Stop stop stop, mit der Gesetzselage vermischt du grad so einiges.
Ich darf laut Urheberrechtsschutz keine nicht genehmigten vervielfältigungen einer Software machen. Nach neuester Novelle des Urherberechtsschutzgesetz darf ich dafür auch keine Software einsetzen die den Kopierschutz umgeht etc.

Das mit Software manipulieren wiederum wird in den Eulas geregelt. Da diese allerdings nicht vor Kauf augehändigt werden und auch keine 100%ige Sicherheit für den Softwareentwickler besteht, dass diese vor Installation gelesen wurden, bzw. von der Person gelesen wurden die die Software benutzt.. Sind die Eulas lt. EUGH nichtig.



Beim erstens sagst du es ja selbst der Letzte Teil: "Nach neuester Novelle des Urherberechtsschutzgesetz darf ich dafür auch keine Software einsetzen die den Kopierschutz umgeht etc.
"
Und genau dies macht ein Crack daher steht es auch in den Urheberrechtschtz drinn glaub §95 oda so dürfte dies sein.

Beim Zweiten:
Also wenn ich oder die anderen was installieren kommt immer die Frage haben sie die AGB oder was anderes gelesen?
dann muss man da meist nen Häckchen setzten und dann gehts weiter mit der Installation!
Ob du nun die Geschäftsbedingungen gelesen hast oder nicht ist deine Sache aber damit bestätigst du das ja das du es gelesen hast und damit haben sie Ihre sicherheit. Und diese AGB sind Rechtens und können von den Herstellern frei definiert werden so kann auch da die Eula als unterpunkt drinn stehen was du dann auch Bestätigt hast.

Ein Lustiger Fall ist ja bei Sims 3 was dort alles in den AGB drinn steht ist schon recht Lustig und was die dann alles Dürfen aber das ne andere Sache aber da zb steht der EULA vertrag auch nochmal mit drinn und auch wenn du dann dein Häckchen setzt wird auch bestätigt das du die EULA gelesen hast sonst keine Installation.


So langsam werde ich Müde das ganze wieder zu erklären ... Vervielfältigung =/ Ins System eingreifen (Crack) ! Daher betrifft das Urheberrechtschutgesetz Cracks nicht im geringsten !
Das Regeln Eulas und hier ist es so das es laut EUGH zu keinem Vertrag kommt ... Die Eulas also nichtig sind. Ergo nach aktueller Rechtslage macht man bei einem origianl erworbenen Spiel mit einem Crack nichts unrechtes !

Zurück zum Problem, Threadersteller du solltest dich mal wieder melden.
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