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Geschrieben am: 26.08.2010 um 20:04 Uhr
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Zitat von Prof_Matze: zahlt man da generell für PCs oder nur, wenn man Onlinestreams verwendet? o_O Man zahlt generell für PCs, wie man auch für TVs zahlt obwohl man kein öffentlich rechtlichen Sender schaut. Sobald das Gerät vorhanden ist, mit dem man Fernsehen / Radio empfangen könnte, ist man gebührenpflichtig.
Da gibts auch n nettes Zitat von GBO:
Zitat: Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internet-Anschluss habe?
Tja, dann werd ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.
du bist verrückt, ich mag dich :-D | SysP ID 32513
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