ChrisCrossXD
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Geschrieben am: 31.07.2010 um 23:15 Uhr
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Zitat von wetterfrosh: moment, wiso ist das so, ist das wegen gema so ?
weil sonst dürfte ich ja rein theoretisch legal lieder runterladen, die mind 100 jahre alt sind... ( halt gema rechtlich gesehen)
wer läd lieder ausm 18. jahrhundert runter?
come and SMOKE THAT WEEEEED !! SMOKE WEEED !
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Manu--
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 31.07.2010 um 23:16 Uhr
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is doch scheiß egal obs legal oder nich is :DD
I'm the great cornholio i need tp for my bunghole :D
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nikemaggi - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 31.07.2010 um 23:16 Uhr
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Zitat von dax_rider: Zitat von nikemaggi: Ja aber was ist dann zB mit podcasts?
podcasts und OpenSource sachen sind legal weil der urheber die sachen idR freigibt. bzw als "gratisprobe" einsetzt.
ah kay danke
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wetterfrosh - 33
Profi
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Geschrieben am: 31.07.2010 um 23:16 Uhr
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Zitat von ChrisCrossXD: Zitat von wetterfrosh: moment, wiso ist das so, ist das wegen gema so ?
weil sonst dürfte ich ja rein theoretisch legal lieder runterladen, die mind 100 jahre alt sind... ( halt gema rechtlich gesehen)
wer läd lieder ausm 18. jahrhundert runter?
bach beethoven chopin grieg smetana dvorak was spricht dagegen ?? Oo
It's gonna be legen, wait for it, dary !
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yoUng-Gotti_ - 33
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Geschrieben am: 31.07.2010 um 23:17 Uhr
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eigentlich ist es doch ziemlich egal,
da so viele von youtube runterladen.
Allerdings, man kann diese video/lieder was auch immer einfach völlig buffern lassen und dann aus cache nehmen, des ist ja legal, da der computer diese "Kopie" sowieso anfertigt.
V
U know who NiCe it's J U Ice
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wetterfrosh - 33
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Geschrieben am: 31.07.2010 um 23:19 Uhr
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Zitat von yoUng-Gotti_: eigentlich ist es doch ziemlich egal,
da so viele von youtube runterladen.
Allerdings, man kann diese video/lieder was auch immer einfach völlig buffern lassen und dann aus cache nehmen, des ist ja legal, da der computer diese "Kopie" sowieso anfertigt.
V
dann wäre das aber auch wiederum illegal, weil du diese Möglichkeit nutzt und diese Datei bewusst und gezielt auf dem Computer abspeicherst oder etwa nicht ?
It's gonna be legen, wait for it, dary !
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dax_rider - 33
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Geschrieben am: 31.07.2010 um 23:20 Uhr
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Zitat von wetterfrosh: moment, wiso ist das so, ist das wegen gema so ?
weil sonst dürfte ich ja rein theoretisch legal lieder runterladen, die mind 100 jahre alt sind... ( halt gema rechtlich gesehen)
nein ist wegen dem Urheberrecht.
du darfst die Lieder (WICHTIG hier bin ich mir nicht ganz sicher) deren Urheber UND der performende Künstler einen gewissen Zeitraum tot sind.
in wie fern das aber bei den neueren toten Künstlern wie elvis und cobain ist weiß ich nciht. es wäre möglich dass da Sonderregeln gelten eben durch die gema.
aber du darfst NICHT etwas runter laden was z.b 400 Jahre alt ist aber vor einem Monat von einem Orchester gespielt wurde.
Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.
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wetterfrosh - 33
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Geschrieben am: 31.07.2010 um 23:21 Uhr
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Zitat von dax_rider: Zitat von wetterfrosh: moment, wiso ist das so, ist das wegen gema so ?
weil sonst dürfte ich ja rein theoretisch legal lieder runterladen, die mind 100 jahre alt sind... ( halt gema rechtlich gesehen)
nein ist wegen dem Urheberrecht.
du darfst die Lieder (WICHTIG hier bin ich mir nicht ganz sicher) deren Urheber UND der performende Künstler einen gewissen Zeitraum tot sind.
in wie fern das aber bei den neueren toten Künstlern wie elvis und cobain ist weiß ich nciht. es wäre möglich dass da Sonderregeln gelten eben durch die gema.
aber du darfst NICHT etwas runter laden was z.b 400 Jahre alt ist aber vor einem Monat von einem Orchester gespielt wurde.
also ich hab mich mal bzgl gema informiert und mir wurde gesagt, alles was älter als 100jahre alt ist, ist frei, heißt also, wenn ich jetz n stück von bach spiele und es NICHT verändere, "cover" ich es ja im prinzip und wenn ich das auch noch veröffentliche, dann ist das nicht illegal wenn ich es downloade, da es urheberrechtlich gesehen bei bach is und der ja schon tot is
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yoUng-Gotti_ - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 31.07.2010 um 23:23 Uhr
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Zitat von wetterfrosh: Zitat von yoUng-Gotti_: eigentlich ist es doch ziemlich egal,
da so viele von youtube runterladen.
Allerdings, man kann diese video/lieder was auch immer einfach völlig buffern lassen und dann aus cache nehmen, des ist ja legal, da der computer diese "Kopie" sowieso anfertigt.
V
dann wäre das aber auch wiederum illegal, weil du diese Möglichkeit nutzt und diese Datei bewusst und gezielt auf dem Computer abspeicherst oder etwa nicht ?
Ne,
fertigt der Pc ja selbst an
und außerdem
gibt es bessere seiten von künstlern, wo man downloaden kann
zB
http://www.therealbws.com/
http://www.youngmoneyhq.com/
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dax_rider - 33
Champion
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Geschrieben am: 31.07.2010 um 23:24 Uhr
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Zitat von wetterfrosh: Zitat von dax_rider: Zitat von wetterfrosh: moment, wiso ist das so, ist das wegen gema so ?
weil sonst dürfte ich ja rein theoretisch legal lieder runterladen, die mind 100 jahre alt sind... ( halt gema rechtlich gesehen)
nein ist wegen dem Urheberrecht.
du darfst die Lieder (WICHTIG hier bin ich mir nicht ganz sicher) deren Urheber UND der performende Künstler einen gewissen Zeitraum tot sind.
in wie fern das aber bei den neueren toten Künstlern wie elvis und cobain ist weiß ich nciht. es wäre möglich dass da Sonderregeln gelten eben durch die gema.
aber du darfst NICHT etwas runter laden was z.b 400 Jahre alt ist aber vor einem Monat von einem Orchester gespielt wurde.
also ich hab mich mal bzgl gema informiert und mir wurde gesagt, alles was älter als 100jahre alt ist, ist frei, heißt also, wenn ich jetz n stück von bach spiele und es NICHT verändere, "cover" ich es ja im prinzip und wenn ich das auch noch veröffentliche, dann ist das nicht illegal wenn ich es downloade, da es urheberrechtlich gesehen bei bach is und der ja schon tot is
das stimmt auch. In dem Fall bist du der performende Künstler.
nur wenn ich jetzt dein Lied runterladen würde aber du dafür Geld willst würde ich mich strafbar machen.
Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.
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Barmonster - 41
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Geschrieben am: 31.07.2010 um 23:26 Uhr
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also nochmal zum Mitschreiben: wenn man sich ein offensichtlich rechtswidriges video oder auch nur die Audiospur eines Videos auf die Festplatte zeiht, macht man sich strafbar. Was man als Privatperson als "offensichtlich rechtswidrig" erkennen kann ist nicht ganz eindeutig, aber bei aktuellen Kinofilmen und Musikvideos kann sich keiner rausreden 
Ob das ANSEHEN eines Streams als Erstellen einer Kopie gewertet und damit illegal wird, ist juristisch noch NICHT FESTGELEGT, also ein eindeutiges "vielleicht", bis sich die Gesetzeslage geändert hat, oder das erste Urteil gefällt wurde (je nachdem, was zuerst passiert).
Realistisch betrachtet heißt das eigentlich, dass man sich keine allzugroßen sorgen machen muss, man sollte sich aber trotzdem immer bewusst sein, dass man sich an der Grenze der legalität bewegt und dafür irgendwann zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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dax_rider - 33
Champion
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Geschrieben am: 01.08.2010 um 00:13 Uhr
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und jetzt macht bitte mal jemand zu bevor wieder eine Horde 13jähriger die Tatsachen verdreht.
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