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iphone 3g 8 gb verpackung

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Eistee94 - 31
Profi (offline)

Dabei seit 10.2009
634 Beiträge

Geschrieben am: 28.07.2010 um 20:31 Uhr

Zitat von Helmi93:

Zitat:

Bietet platz für:

1 x Apple Iphone 3G 8GB Schwarz
1 x Apple Iphone Ladegerät
1 x Apple Iphone Headset
1 x Apple Iphone USB-Kabel


wäre schon was drin, würde das wohl nicht nochmal reinpassen!
für mich ein klarer fall

schon :-D
Frank1982 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
430 Beiträge

Geschrieben am: 28.07.2010 um 20:59 Uhr

Spielt keine Rolle, im Angebot steht eindeutig und sogar groß geschrieben daß auf eine Verpackug geboten wird, das reicht vollkommen aus. Ich wäre selbst fast mal auf so ein Angebot reingefallen, das war allerdings nicht so eindeutig geschrieben.

Bei diesem Angebot muß der Käufer allerdings auf jeden Fall für seine Dummheit zahlen :-D

Verlierer reden immer nur von Ihrem Bessten aber Gewinner gehn nach Hause und vögeln die Ballkönigin

Rene-Asti - 31
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1724 Beiträge

Geschrieben am: 28.07.2010 um 21:04 Uhr

Ich frag mich nur: sind diese leute die da mitbieten dumm oder können die einfach nich lesen? 225€ für ne verpackung. Ich würd sagen, da hat der verkäufer ein gutes geschäft gemacht. Vll kann er sich ja vom erzielten erlös ein iphone kaufen :-D

Traue nie dem Koch :D

Benji84
Champion (offline)

Dabei seit 03.2005
2265 Beiträge

Geschrieben am: 28.07.2010 um 21:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.07.2010 um 21:07 Uhr

also ich würde sagen das Angebot ist Anfechtbar. Grund: Die Artikelbeschreibung passt nicht zum unten aufgeführten Inhalt sprich im Titel steht nichts beschrieben das es sich ausschließlich um eine Verpackung handelt und somit nimmt der Verkäufer eine Irrleitung des Käufers bewusst in kauf. Klar ist es in der Artikelbeschreibung zu lesen aber aus dem oben genannten Grund ist der Artikel nicht zu 100% deklariert.

Hatte sowas ähnliches mal im TV gesehen bei so einer Sendung vom ZDF oder ARD da wurden solche Fälle besprochen.

GUUUUMMMIIIBÄÄÄÄRNNN N *bong* *bong* bong*

Frank1982 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
430 Beiträge

Geschrieben am: 28.07.2010 um 21:14 Uhr

Zitat von Benji84:

also ich würde sagen das Angebot ist Anfechtbar. Grund: Die Artikel Beschreibung passt nicht zum unten aufgeführten Inhalt sprich im Titel steht nichts beschrieben und somit nimmt der Verkäufer eine Irrleitung der Käufer bewusst in Kaufl. Klar ist es in der Artikelbeschreibung zu lesen aber aus dem oben genannten Grund ist der Artikel nicht zu 100% deklariert.

Hatte sowas ähnliches mal im TV gesehen bei so einer Sendung vom ZDF oder ARD da wurden solche Fälle besprochen.


Glaub ich nicht, schließlich muß man die Artikelbeschreibung öffnen um auf den Artikel bieten zu können, ein Vertrag ist schließlich auch mit all seinen Klauseln im Kleingedruckten gültig, auch wenn der Vertragsersteller mit Seitenlangen Klauseln in kauf nimmt daß diese nie jemand liest.

Allerdings wäre ich dieser Käufer, dann würde ich mit der Verpackung nach Blaubeuren fahren, diesen Muhammed Gül ausfindig machen der von sich sogar freundlicherweise noch ein Foto bei E-Bay drin hat und ihm seine Schachtel in den Hals stecken :-D....

Verlierer reden immer nur von Ihrem Bessten aber Gewinner gehn nach Hause und vögeln die Ballkönigin

Benji84
Champion (offline)

Dabei seit 03.2005
2265 Beiträge

Geschrieben am: 28.07.2010 um 21:16 Uhr

Zitat von Frank1982:

Zitat von Benji84:

also ich würde sagen das Angebot ist Anfechtbar. Grund: Die Artikel Beschreibung passt nicht zum unten aufgeführten Inhalt sprich im Titel steht nichts beschrieben und somit nimmt der Verkäufer eine Irrleitung der Käufer bewusst in Kaufl. Klar ist es in der Artikelbeschreibung zu lesen aber aus dem oben genannten Grund ist der Artikel nicht zu 100% deklariert.

Hatte sowas ähnliches mal im TV gesehen bei so einer Sendung vom ZDF oder ARD da wurden solche Fälle besprochen.


Glaub ich nicht, schließlich muß man die Artikelbeschreibung öffnen um auf den Artikel bieten zu können, ein Vertrag ist schließlich auch mit all seinen Klauseln im Kleingedruckten gültig, auch wenn der Vertragsersteller mit Seitenlangen Klauseln in kauf nimmt daß diese nie jemand liest.

Allerdings wäre ich dieser Käufer, dann würde ich mit der Verpackung nach Blaubeuren fahren, diesen Muhammed Gül ausfindig machen der von sich sogar freundlicherweise noch ein Foto bei E-Bay drin hat und ihm seine Schachtel in den Hals stecken :-D....



*HAHA* ich glaube das würde ich auch machen ^^..........

GUUUUMMMIIIBÄÄÄÄRNNN N *bong* *bong* bong*

26O41O_ - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2010
20 Beiträge
Geschrieben am: 29.07.2010 um 00:29 Uhr

Zitat von Benji84:

Zitat von Frank1982:

Zitat von Benji84:

also ich würde sagen das Angebot ist Anfechtbar. Grund: Die Artikel Beschreibung passt nicht zum unten aufgeführten Inhalt sprich im Titel steht nichts beschrieben und somit nimmt der Verkäufer eine Irrleitung der Käufer bewusst in Kaufl. Klar ist es in der Artikelbeschreibung zu lesen aber aus dem oben genannten Grund ist der Artikel nicht zu 100% deklariert.

Hatte sowas ähnliches mal im TV gesehen bei so einer Sendung vom ZDF oder ARD da wurden solche Fälle besprochen.


Glaub ich nicht, schließlich muß man die Artikelbeschreibung öffnen um auf den Artikel bieten zu können, ein Vertrag ist schließlich auch mit all seinen Klauseln im Kleingedruckten gültig, auch wenn der Vertragsersteller mit Seitenlangen Klauseln in kauf nimmt daß diese nie jemand liest.

Allerdings wäre ich dieser Käufer, dann würde ich mit der Verpackung nach Blaubeuren fahren, diesen Muhammed Gül ausfindig machen der von sich sogar freundlicherweise noch ein Foto bei E-Bay drin hat und ihm seine Schachtel in den Hals stecken :-D....



*HAHA* ich glaube das würde ich auch machen ^^..........


ist es jetzt legal oder nicht ?
da_rabbrdack
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
2823 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2010 um 00:33 Uhr

Meiner Meinung nach sollten solche User geteert und gefedert werden, wenn sie versuchen andren Leuten mit solchen Methoden das Geld aus der Tasche zu ziehn!!!


Artikelmerkmale:
Zustand:
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt.
Titel: Apple iPhone 3G Schwarz (8GB) Smartphone
Zustand: Gebraucht
Eigenschaften: MPEG4-Videowiedergabe
Bauart: Originalverpackung
Zubehör: Headset


Klar der Karton kann MPEG4-Dateien wiedergeben...

Wer keine Ahnung hat, hat auch keine Meinung!

DerMoe - 41
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
450 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2010 um 00:36 Uhr

Zitat von Benji84:

also ich würde sagen das Angebot ist Anfechtbar. Grund: Die Artikelbeschreibung passt nicht zum unten aufgeführten Inhalt sprich im Titel steht nichts beschrieben das es sich ausschließlich um eine Verpackung handelt und somit nimmt der Verkäufer eine Irrleitung des Käufers bewusst in kauf. Klar ist es in der Artikelbeschreibung zu lesen aber aus dem oben genannten Grund ist der Artikel nicht zu 100% deklariert.

Hatte sowas ähnliches mal im TV gesehen bei so einer Sendung vom ZDF oder ARD da wurden solche Fälle besprochen.


Jop OVP muss in der Überschrift stehen.
da_rabbrdack
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
2823 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2010 um 00:41 Uhr

und selbst wenn er das:

Zitat:

Ich habe alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Ware wird gekauft wie gesehen. Kein iPhone, nur Verpackung,ohne sonstiges Zubehör wie beschrieben und auf dem Foto zu sehen. Optimal zur Wertsteigerung. Da ich als Privatperson handle, schließe ich mich von jeglicher Art von Gewährleistung,Umtausch und Garantie nach dem EU - Recht aus. Bieten Sie nur wenn Sie alles aufmerksam gelesen haben und einverstanden sind mit den rechtlichen Bedingungen. Spaßbieter werden zivilrechtlich belangt.Ein durch erfolgreiche Ersteigerung Zustande gekommener Kaufvertrag kann nicht Rückgänig gemacht werden. Der Käufer ist verpflichtet, sich vor Abgabe eines Gebotes alle für ihn relevante Infos zu besorgen und evtl. Unklarheiten zu beseitigen. Spaßbieter müssen 30% des kaufpreises als schadenersatz zahlen


in der kleinsten, unleserlichsten Schrift darunter setzt ist das für mich immer noch ein klarer Betrugsversuch!

Wer keine Ahnung hat, hat auch keine Meinung!

Ketzu - 39
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 29.07.2010 um 10:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.07.2010 um 10:59 Uhr

Zitat von Frank1982:


Glaub ich nicht, schließlich muß man die Artikelbeschreibung öffnen um auf den Artikel bieten zu können, ein Vertrag ist schließlich auch mit all seinen Klauseln im Kleingedruckten gültig, auch wenn der Vertragsersteller mit Seitenlangen Klauseln in kauf nimmt daß diese nie jemand liest.


Darum vermutlich auch "Anfechtbar" und nicht "Nichtig", letzteres würde bedeuten das nie ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt. ^^

Zum einen ist der Produkttitel irreführend, da er ein Produkt beschreibt, dass nicht zum verkauf steht und nur wegen Namensähnlichkeiten derart hohe Preise erzielen kann. Zudem ist der Artikel selbst dazu geeignet die Irreführung aufrecht zu erhalten, indem die bei Handyverkäufen üblichen Packungsinhalte hervorhebend in Rot dargestellt werden.
Kleingedrucktes ist nicht automatisch vertraglich bindend, das sollte Mittlerweile jeder Wissen, da es speziell im Zusammenhang mit Abzockseiten im Internet relevant ist, die ihre Preis oft im Kleingedruckten versteckt haben, was aber als unzureichend deklariert wurde.
Für Verträge gibt es übrigens weitere Gesetze, wonach gewisse Dinge nicht zugelassen sind, auch wenn sie noch so oft im Kleingedruckten stehen.

Ich würde mich nicht darauf verlassen mit so einem Verkauf tatsächlich durch zu kommen, wenn der Käufer es darauf anlegt. Ich würde aber auch nicht sicher sein mein Geld zurück zu erhalten.

Und zu guter Letzt:
Rechtsberatung in öffentlichen Foren wie "ist das Legal?" ist ziemlich nutzlos, da man sich auf keine getroffene Aussage verlassen kann.

edit: Der Gebotsverlauf ist auch extrem suspekt. Als hätte man versucht den Preis so schnell wie möglich in die Höhe des Originalgeräts zu bringen um noch mehr den Eindruck zu erwecken es sei ein solches.

Aber bei Betrug und arglistiger Täuschung gilt eben: Nachweis schwerst möglich.

edit2: In dem Zusammenhang interessant ist wohl auch §119 BGB zur Anfechtbarkeit einer Willenserklärung (z.B. eBay Gebot) wegen Irrtum

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

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