Eistee94 - 31
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Geschrieben am: 28.07.2010 um 20:31 Uhr
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Zitat von Helmi93: Zitat: Bietet platz für:
1 x Apple Iphone 3G 8GB Schwarz
1 x Apple Iphone Ladegerät
1 x Apple Iphone Headset
1 x Apple Iphone USB-Kabel
wäre schon was drin, würde das wohl nicht nochmal reinpassen!
für mich ein klarer fall
schon
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Frank1982 - 43
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Geschrieben am: 28.07.2010 um 20:59 Uhr
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Spielt keine Rolle, im Angebot steht eindeutig und sogar groß geschrieben daß auf eine Verpackug geboten wird, das reicht vollkommen aus. Ich wäre selbst fast mal auf so ein Angebot reingefallen, das war allerdings nicht so eindeutig geschrieben.
Bei diesem Angebot muß der Käufer allerdings auf jeden Fall für seine Dummheit zahlen
Verlierer reden immer nur von Ihrem Bessten aber Gewinner gehn nach Hause und vögeln die Ballkönigin
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Rene-Asti - 31
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Geschrieben am: 28.07.2010 um 21:04 Uhr
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Ich frag mich nur: sind diese leute die da mitbieten dumm oder können die einfach nich lesen? 225€ für ne verpackung. Ich würd sagen, da hat der verkäufer ein gutes geschäft gemacht. Vll kann er sich ja vom erzielten erlös ein iphone kaufen
Traue nie dem Koch :D
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Benji84
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Geschrieben am: 28.07.2010 um 21:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.07.2010 um 21:07 Uhr
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also ich würde sagen das Angebot ist Anfechtbar. Grund: Die Artikelbeschreibung passt nicht zum unten aufgeführten Inhalt sprich im Titel steht nichts beschrieben das es sich ausschließlich um eine Verpackung handelt und somit nimmt der Verkäufer eine Irrleitung des Käufers bewusst in kauf. Klar ist es in der Artikelbeschreibung zu lesen aber aus dem oben genannten Grund ist der Artikel nicht zu 100% deklariert.
Hatte sowas ähnliches mal im TV gesehen bei so einer Sendung vom ZDF oder ARD da wurden solche Fälle besprochen.
GUUUUMMMIIIBÄÄÄÄRNNN N *bong* *bong* bong*
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Frank1982 - 43
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Geschrieben am: 28.07.2010 um 21:14 Uhr
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Zitat von Benji84: also ich würde sagen das Angebot ist Anfechtbar. Grund: Die Artikel Beschreibung passt nicht zum unten aufgeführten Inhalt sprich im Titel steht nichts beschrieben und somit nimmt der Verkäufer eine Irrleitung der Käufer bewusst in Kaufl. Klar ist es in der Artikelbeschreibung zu lesen aber aus dem oben genannten Grund ist der Artikel nicht zu 100% deklariert.
Hatte sowas ähnliches mal im TV gesehen bei so einer Sendung vom ZDF oder ARD da wurden solche Fälle besprochen.
Glaub ich nicht, schließlich muß man die Artikelbeschreibung öffnen um auf den Artikel bieten zu können, ein Vertrag ist schließlich auch mit all seinen Klauseln im Kleingedruckten gültig, auch wenn der Vertragsersteller mit Seitenlangen Klauseln in kauf nimmt daß diese nie jemand liest.
Allerdings wäre ich dieser Käufer, dann würde ich mit der Verpackung nach Blaubeuren fahren, diesen Muhammed Gül ausfindig machen der von sich sogar freundlicherweise noch ein Foto bei E-Bay drin hat und ihm seine Schachtel in den Hals stecken ....
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Benji84
Champion
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Geschrieben am: 28.07.2010 um 21:16 Uhr
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Zitat von Frank1982: Zitat von Benji84: also ich würde sagen das Angebot ist Anfechtbar. Grund: Die Artikel Beschreibung passt nicht zum unten aufgeführten Inhalt sprich im Titel steht nichts beschrieben und somit nimmt der Verkäufer eine Irrleitung der Käufer bewusst in Kaufl. Klar ist es in der Artikelbeschreibung zu lesen aber aus dem oben genannten Grund ist der Artikel nicht zu 100% deklariert.
Hatte sowas ähnliches mal im TV gesehen bei so einer Sendung vom ZDF oder ARD da wurden solche Fälle besprochen.
Glaub ich nicht, schließlich muß man die Artikelbeschreibung öffnen um auf den Artikel bieten zu können, ein Vertrag ist schließlich auch mit all seinen Klauseln im Kleingedruckten gültig, auch wenn der Vertragsersteller mit Seitenlangen Klauseln in kauf nimmt daß diese nie jemand liest.
Allerdings wäre ich dieser Käufer, dann würde ich mit der Verpackung nach Blaubeuren fahren, diesen Muhammed Gül ausfindig machen der von sich sogar freundlicherweise noch ein Foto bei E-Bay drin hat und ihm seine Schachtel in den Hals stecken  ....
*HAHA* ich glaube das würde ich auch machen ^^..........
GUUUUMMMIIIBÄÄÄÄRNNN N *bong* *bong* bong*
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26O41O_ - 34
Anfänger
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Geschrieben am: 29.07.2010 um 00:29 Uhr
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Zitat von Benji84: Zitat von Frank1982: Zitat von Benji84: also ich würde sagen das Angebot ist Anfechtbar. Grund: Die Artikel Beschreibung passt nicht zum unten aufgeführten Inhalt sprich im Titel steht nichts beschrieben und somit nimmt der Verkäufer eine Irrleitung der Käufer bewusst in Kaufl. Klar ist es in der Artikelbeschreibung zu lesen aber aus dem oben genannten Grund ist der Artikel nicht zu 100% deklariert.
Hatte sowas ähnliches mal im TV gesehen bei so einer Sendung vom ZDF oder ARD da wurden solche Fälle besprochen.
Glaub ich nicht, schließlich muß man die Artikelbeschreibung öffnen um auf den Artikel bieten zu können, ein Vertrag ist schließlich auch mit all seinen Klauseln im Kleingedruckten gültig, auch wenn der Vertragsersteller mit Seitenlangen Klauseln in kauf nimmt daß diese nie jemand liest.
Allerdings wäre ich dieser Käufer, dann würde ich mit der Verpackung nach Blaubeuren fahren, diesen Muhammed Gül ausfindig machen der von sich sogar freundlicherweise noch ein Foto bei E-Bay drin hat und ihm seine Schachtel in den Hals stecken  ....
*HAHA* ich glaube das würde ich auch machen ^^..........
ist es jetzt legal oder nicht ?
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da_rabbrdack
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Geschrieben am: 29.07.2010 um 00:33 Uhr
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Meiner Meinung nach sollten solche User geteert und gefedert werden, wenn sie versuchen andren Leuten mit solchen Methoden das Geld aus der Tasche zu ziehn!!!
Artikelmerkmale:
Zustand:
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt.
Titel: Apple iPhone 3G Schwarz (8GB) Smartphone
Zustand: Gebraucht
Eigenschaften: MPEG4-Videowiedergabe
Bauart: Originalverpackung
Zubehör: Headset
Klar der Karton kann MPEG4-Dateien wiedergeben...
Wer keine Ahnung hat, hat auch keine Meinung!
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DerMoe - 41
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Geschrieben am: 29.07.2010 um 00:36 Uhr
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Zitat von Benji84: also ich würde sagen das Angebot ist Anfechtbar. Grund: Die Artikelbeschreibung passt nicht zum unten aufgeführten Inhalt sprich im Titel steht nichts beschrieben das es sich ausschließlich um eine Verpackung handelt und somit nimmt der Verkäufer eine Irrleitung des Käufers bewusst in kauf. Klar ist es in der Artikelbeschreibung zu lesen aber aus dem oben genannten Grund ist der Artikel nicht zu 100% deklariert.
Hatte sowas ähnliches mal im TV gesehen bei so einer Sendung vom ZDF oder ARD da wurden solche Fälle besprochen.
Jop OVP muss in der Überschrift stehen.
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da_rabbrdack
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Geschrieben am: 29.07.2010 um 00:41 Uhr
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und selbst wenn er das:
Zitat: Ich habe alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Ware wird gekauft wie gesehen. Kein iPhone, nur Verpackung,ohne sonstiges Zubehör wie beschrieben und auf dem Foto zu sehen. Optimal zur Wertsteigerung. Da ich als Privatperson handle, schließe ich mich von jeglicher Art von Gewährleistung,Umtausch und Garantie nach dem EU - Recht aus. Bieten Sie nur wenn Sie alles aufmerksam gelesen haben und einverstanden sind mit den rechtlichen Bedingungen. Spaßbieter werden zivilrechtlich belangt.Ein durch erfolgreiche Ersteigerung Zustande gekommener Kaufvertrag kann nicht Rückgänig gemacht werden. Der Käufer ist verpflichtet, sich vor Abgabe eines Gebotes alle für ihn relevante Infos zu besorgen und evtl. Unklarheiten zu beseitigen. Spaßbieter müssen 30% des kaufpreises als schadenersatz zahlen
in der kleinsten, unleserlichsten Schrift darunter setzt ist das für mich immer noch ein klarer Betrugsversuch!
Wer keine Ahnung hat, hat auch keine Meinung!
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Ketzu - 39
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Geschrieben am: 29.07.2010 um 10:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.07.2010 um 10:59 Uhr
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Zitat von Frank1982:
Glaub ich nicht, schließlich muß man die Artikelbeschreibung öffnen um auf den Artikel bieten zu können, ein Vertrag ist schließlich auch mit all seinen Klauseln im Kleingedruckten gültig, auch wenn der Vertragsersteller mit Seitenlangen Klauseln in kauf nimmt daß diese nie jemand liest.
Darum vermutlich auch "Anfechtbar" und nicht "Nichtig", letzteres würde bedeuten das nie ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt. ^^
Zum einen ist der Produkttitel irreführend, da er ein Produkt beschreibt, dass nicht zum verkauf steht und nur wegen Namensähnlichkeiten derart hohe Preise erzielen kann. Zudem ist der Artikel selbst dazu geeignet die Irreführung aufrecht zu erhalten, indem die bei Handyverkäufen üblichen Packungsinhalte hervorhebend in Rot dargestellt werden.
Kleingedrucktes ist nicht automatisch vertraglich bindend, das sollte Mittlerweile jeder Wissen, da es speziell im Zusammenhang mit Abzockseiten im Internet relevant ist, die ihre Preis oft im Kleingedruckten versteckt haben, was aber als unzureichend deklariert wurde.
Für Verträge gibt es übrigens weitere Gesetze, wonach gewisse Dinge nicht zugelassen sind, auch wenn sie noch so oft im Kleingedruckten stehen.
Ich würde mich nicht darauf verlassen mit so einem Verkauf tatsächlich durch zu kommen, wenn der Käufer es darauf anlegt. Ich würde aber auch nicht sicher sein mein Geld zurück zu erhalten.
Und zu guter Letzt:
Rechtsberatung in öffentlichen Foren wie "ist das Legal?" ist ziemlich nutzlos, da man sich auf keine getroffene Aussage verlassen kann.
edit: Der Gebotsverlauf ist auch extrem suspekt. Als hätte man versucht den Preis so schnell wie möglich in die Höhe des Originalgeräts zu bringen um noch mehr den Eindruck zu erwecken es sei ein solches.
Aber bei Betrug und arglistiger Täuschung gilt eben: Nachweis schwerst möglich.
edit2: In dem Zusammenhang interessant ist wohl auch §119 BGB zur Anfechtbarkeit einer Willenserklärung (z.B. eBay Gebot) wegen Irrtum
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
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