ehingerseppl - 39
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Geschrieben am: 15.07.2010 um 17:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.07.2010 um 17:51 Uhr
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Hi,
ich habe von einem Designer einen Entwurf für eine Grafik erhalten. Da mir diese gefallen hat, habe ich per E-Mail zugesagt, diese Grafik zu kaufen. Eine Rechnung habe ich noch nicht erhalten.
Das Problem ist jetzt, dass ich von einem anderen Designer danach eine bessere Grafik erhalten habe und diese gerne kaufen würde. Darf ich das oder muss ich die erste bezahlen und nehmen?
Das wäre ja ein Kaufvertrag per E-Mail, geht sowas überhaupt? Und wenn ja, hab ich theoretisch ein Rücktrittsrecht, oder?
Zu sagen wäre noch, dass ich bisher noch keine Ware (Grafik) erhalten habe.
MfG
Seppl
PS: Das ist kein Fake. Ich hab mir nur gerade einen neuen TU-Namen gemacht.
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scw - 42
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Geschrieben am: 15.07.2010 um 17:49 Uhr
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Wie das jetzt rechtlich mit Vertrag und E-Mail aussieht, kann ich dir jetzt nicht sagen.
Aber angenommen, der Vertrag kam zustande, kannst du die Waren nicht zurückgeben, wenn es etwas ist, was speziell für dich "gefertigt" wurde. Steht auch irgendwo im BGB.
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ehingerseppl - 39
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 15.07.2010 um 17:50 Uhr
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habe aber noch ncihts erhalten. Der schickt mir das Zeug erst heute Abend. Daher hab ichs eilig, ich will wissen, ob ich zurücktreten kann 
Weiß da jemand ganz genau bescheid?
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scw - 42
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Geschrieben am: 15.07.2010 um 17:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.07.2010 um 17:54 Uhr
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Es müsste wenn dann übrigens kein Kaufvertrag sondern ein Werksvertrag (§631 BGB) sein.
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scw - 42
Experte
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Geschrieben am: 15.07.2010 um 17:53 Uhr
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Zitat von ehingerseppl: habe aber noch ncihts erhalten. Der schickt mir das Zeug erst heute Abend. Daher hab ichs eilig, ich will wissen, ob ich zurücktreten kann
Weiß da jemand ganz genau bescheid?
Wenn er schon Aufwendungen hatte, und ein Vertrag zustande kam, kann er durchaus sagen, dass du die bisherigen Aufwendungen bezahlen musst.
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pabalo1991 - 34
Profi
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Geschrieben am: 15.07.2010 um 17:54 Uhr
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Es sieht nach einem ganz normalen Dienst- oder Werkvertrag aus. Ob man den mündlich, fernmündlich, schriftlich oder sonstwie schließt, ist vollkommen egal. Überhaupt sieht das Gesetz nur für die wenigsten Verträge eine bestimmte Form vor.
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hexenking - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.07.2010 um 17:54 Uhr
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Zitat von ehingerseppl: habe aber noch ncihts erhalten. Der schickt mir das Zeug erst heute Abend. Daher hab ichs eilig, ich will wissen, ob ich zurücktreten kann
Weiß da jemand ganz genau bescheid?
Das ist das gleiche wie bei Ebay. Es sind die Umstände zu betrachten, aber anhand deinen nicht genauen Informationen über die Ware, kann man nur davon ausgehen, dass du den Kaufvertrag einhalten musst. Inseitdem es ist kein rechtswidriger Vertrag d.h. Wenn es nicht unter deinem eindeutigen Ja verhandelt wurde. Da sind eben viele Umstände zu beachten, aber ich sags mal so, wenn es nichts teures ist, dann kauf einfach beide ein und verkauf das schlechtere wieder...
Allerdings möchte ich noch anmerken, wenn du jetzt einfach das Geld zurückbuchst, hat der Verkäufer ein Recht darauf, dich anzuzeigen und das wird auch zu 100% der Fall sein. Versetz dich mal in die Lage des Verkäufers...
Wissen ist Macht!.
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ehingerseppl - 39
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 15.07.2010 um 17:59 Uhr
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Hi,
es ging um Flyer für eine Website von mir. Beide verlangen jeweils 100€. Beide kann ich mir nicht leisten, einer ist schon sehr viel für unser noch frisches Unternehmen.
Weiterverkaufen geht also nicht, da die Flyer auf meine Website zugeschnitten sind.
hier steht ganz unten, dass ich Fernabsatzware zurückgeben darf. Gilt das auch für Grafiken? Das ist ja sogesehen keine richtige Ware
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scw - 42
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Geschrieben am: 15.07.2010 um 18:00 Uhr
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Zitat von ehingerseppl: Hi,
es ging um Flyer für eine Website von mir. Beide verlangen jeweils 100€. Beide kann ich mir nicht leisten, einer ist schon sehr viel für unser noch frisches Unternehmen.
Weiterverkaufen geht also nicht, da die Flyer auf meine Website zugeschnitten sind.
hier steht ganz unten, dass ich Fernabsatzware zurückgeben darf. Gilt das auch für Grafiken? Das ist ja sogesehen keine richtige Ware
Gilt für Dinge, die nicht für dich individuell gefertigt wurden. Ausserdem hast du ja keinen Kaufvertrag, sondern einen Werksvertrag abgeschlossen. Ich würde sagen, du kannst vom Vertrag nicht einfach zurücktreten.
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DocLove - 44
Champion
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Geschrieben am: 15.07.2010 um 18:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.07.2010 um 18:03 Uhr
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Zitat von ehingerseppl: Hi,
es ging um Flyer für eine Website von mir. Beide verlangen jeweils 100€. Beide kann ich mir nicht leisten, einer ist schon sehr viel für unser noch frisches Unternehmen.
Weiterverkaufen geht also nicht, da die Flyer auf meine Website zugeschnitten sind.
hier steht ganz unten, dass ich Fernabsatzware zurückgeben darf. Gilt das auch für Grafiken? Das ist ja sogesehen keine richtige Ware
Du als Privatperson ? -- > Nicht bei persönlich angefertigter Ware
Du als Kaufmann --> kein 14-tägiges Rückgaberecht. Da du ein "Unternehmen" bist geht da nix.
EIn Flyer ist eine Ware ^^
Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker
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hexenking - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.07.2010 um 18:04 Uhr
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Zitat von ehingerseppl: Hi,
es ging um Flyer für eine Website von mir. Beide verlangen jeweils 100€. Beide kann ich mir nicht leisten, einer ist schon sehr viel für unser noch frisches Unternehmen.
Weiterverkaufen geht also nicht, da die Flyer auf meine Website zugeschnitten sind.
hier steht ganz unten, dass ich Fernabsatzware zurückgeben darf. Gilt das auch für Grafiken? Das ist ja sogesehen keine richtige Ware
Also ich bin nochmal ein paar Faktoren durchgegangen. Es ist wichtig wie ihr den Vertag abgeschlossen habt? Wurde der Vertrag per Formular oder "Shop" abgeschlossen oder über normalen Email Nachrichten Verkerh. Trifft das letztere zu, so ist kein Kaufvertrag zu Stande gekommen d.h. das du dein Geld ohne Bedenken zurückfordern kannst, allerdings musst du dem Designer auch die Ware wieder zurück geben.
Es wäre hiflreich wenn du mir mal den Link von deiner Seite geben könntest.
Wissen ist Macht!.
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DocLove - 44
Champion
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Geschrieben am: 15.07.2010 um 18:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.07.2010 um 18:06 Uhr
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ist doch quatsch. Auch eine Email in der man ein Angebot annimmt ist ein gültiges und legitimes Mittel.
Ein Vertrag ist bzw wird geschlossen wenn A) ein Angebot macht und B) zusagt. Egal ob schriftlich, mündlich, telefonisch oder sonstwie
Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker
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scw - 42
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Geschrieben am: 15.07.2010 um 18:06 Uhr
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Wenn du es genau wissen willst, solltest du einen Anwalt aufsuchen. Der kann es dir mit 100%iger Sicherheit sagen. Nur ob sich das wegen 100€ lohnt ist wieder eine andere Frage.
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scw - 42
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Geschrieben am: 15.07.2010 um 18:07 Uhr
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Zitat von DocLove: ist doch quatsch. Auch eine Email in der man ein Angebot annimmt ist ein gültiges und legitimes Mittel.
Ein Vertrag ist bzw wird geschlossen wenn A) ein Angebot macht und B) zusagt. Egal ob schriftlich, mündlich, telefonisch oder sonstwie
So seh ich das auch. Es macht nachher nur bei einem Kaufvertrag (als Privatperson) einen Unterschied wegen dem 14-tägigen Wiederufsrecht.
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scw - 42
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Geschrieben am: 15.07.2010 um 18:09 Uhr
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Es lässt sich auch logisch nachvollziehen, wieso individuell gefertigte Dinge vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen sind. Der Grafiker hatte speziell für dich Aufwände. Die Flyer kann er in der Form niemanden anderes Verkaufen.
Vergleich mit einem Pizzaexpress... Du bestellst eine Pizza per Telefon und wenn sie da ist, entscheidest du, sie wieder zurück zu geben. Der Pizzaexpress müsste die Pizza weg werfen.
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ehingerseppl - 39
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Geschrieben am: 15.07.2010 um 18:11 Uhr
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Zitat von hexenking: Zitat von ehingerseppl: Hi,
es ging um Flyer für eine Website von mir. Beide verlangen jeweils 100€. Beide kann ich mir nicht leisten, einer ist schon sehr viel für unser noch frisches Unternehmen.
Weiterverkaufen geht also nicht, da die Flyer auf meine Website zugeschnitten sind.
hier steht ganz unten, dass ich Fernabsatzware zurückgeben darf. Gilt das auch für Grafiken? Das ist ja sogesehen keine richtige Ware
Also ich bin nochmal ein paar Faktoren durchgegangen. Es ist wichtig wie ihr den Vertag abgeschlossen habt? Wurde der Vertrag per Formular oder "Shop" abgeschlossen oder über normalen Email Nachrichten Verkerh. Trifft das letztere zu, so ist kein Kaufvertrag zu Stande gekommen d.h. das du dein Geld ohne Bedenken zurückfordern kannst, allerdings musst du dem Designer auch die Ware wieder zurück geben.
Es wäre hiflreich wenn du mir mal den Link von deiner Seite geben könntest.
Hi,
es wurde kein Formular ausgefüllt. Das ganze lief so ab:
Er hat mir einen Entwurf erstellt (ausdrücklich kostenlos). Dieser hat mir gefallen und er hat mich gefragt, ob ich ihn kaufe. Davor war nie von Kauf die Rede. Habe dann gesagt, ich nehm ihn für 100€.
Und jetzt verlangt er oben drauf noch 19% Mwst. Ist das ein Grund zum Rücktritt?
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