Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Bits und Bytes

Grantie - Frage

BJKEren - 36
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1141 Beiträge
Geschrieben am: 19.05.2010 um 22:24 Uhr

Hallo Forum-User,

ich hätte da mal eine Frage, wenn man ein Handy im Internet mit einem z.B. T-Mobile Vertrag kauft, wie sieht es dann mit der Garantie allg. aus? Kann ich dann zu jedem T-Mobile Shop gehen und den Anspruch ausnutzen?
Was ist wenn jmd. das Handy mit dem vertrag gekauft hat und ich als 3. person (gläubiger) nur das Handy von demjenigen abgekauft habe, besteht dann weiterhin für mich als 3. person die Garantie oder muss ich den vertrag auch haben (also muss T-Mobile die Daten der Person haben?)

Danke schonmal im voraus

Konfuzius ist tot, Galileo ist tot, Einstein ist tot...und ich bin auch schon am Husten

sash_schatz - 39
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1107 Beiträge

Geschrieben am: 19.05.2010 um 22:34 Uhr

eigentlich brauchst du die ursprüngliche rechnung des handys um deine garantieansprüche geltend zu machen, wessen name da drauf steht ist egal, du kannst nur durch die rechnung nachweisen, dass noch garantie besteht und die solltest du in deinem fall bei t-mobile geltend machen können wenn du die rechnung hast und das gerät auch wirklich noch im garantiezeitraum ist
scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 19.05.2010 um 23:07 Uhr

Zitat von BJKEren:


ich hätte da mal eine Frage, wenn man ein Handy im Internet mit einem z.B. T-Mobile Vertrag kauft, wie sieht es dann mit der Garantie allg. aus? Kann ich dann zu jedem T-Mobile Shop gehen und den Anspruch ausnutzen?


Ich denke nicht, dass du dann in einen T-Mobile Shop gehen kannst, wenn du das Handy nicht bei T-Mobile gekauft hast. Der T-Mobile Vertrag muss nicht unbedingt direkt was mit deinem Handy zu tun haben.
Vermutlich meinst du auch die Gewährleistung, die man die ersten 6 Monate hat?! Die Gewährleistung wird normal direkt über den Händler abgewickelt. Deshalb muss das dann vermutlich auch an den Händler geschickt werden, von dem du es hast. Wenn es allerdings in der Garantie, nach den 6 Monaten Gewährleistung ist, kannst du den Garantiefall direkt über den Handyhersteller abwickeln. Was anderes macht ein Händler nach den 6 Monaten idR auch nicht.
CAIIIKA - 42
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
184 Beiträge

Geschrieben am: 19.05.2010 um 23:09 Uhr

Ist es nicht so, dass die Verkäufer die Seriennummer des jeweiligen Handys, bei jedem neuen Vertrag aufschreiben? So können die auch nachschauen, ob das Gerät noch Garantie hat. Aber mit Rechnung ist es natürlich wesentlich einfacher.
BJKEren - 36
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1141 Beiträge
Geschrieben am: 20.05.2010 um 12:35 Uhr

danke schonmal für die Antworten, aber eine Einstimmigkeit besthet noch nicht ^^

hat keiner schonmal erfahrung damit gemacht?

Online-Vetrag-Handy-Garantie???

Konfuzius ist tot, Galileo ist tot, Einstein ist tot...und ich bin auch schon am Husten

BJKEren - 36
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1141 Beiträge
Geschrieben am: 21.05.2010 um 16:35 Uhr

hat keiner Erfahrung damit gemacht ???

Konfuzius ist tot, Galileo ist tot, Einstein ist tot...und ich bin auch schon am Husten

Gastuser - 25
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2009
100 Beiträge

Geschrieben am: 21.05.2010 um 16:48 Uhr

Zitat von scw:

Zitat von BJKEren:


ich hätte da mal eine Frage, wenn man ein Handy im Internet mit einem z.B. T-Mobile Vertrag kauft, wie sieht es dann mit der Garantie allg. aus? Kann ich dann zu jedem T-Mobile Shop gehen und den Anspruch ausnutzen?


Ich denke nicht, dass du dann in einen T-Mobile Shop gehen kannst, wenn du das Handy nicht bei T-Mobile gekauft hast. Der T-Mobile Vertrag muss nicht unbedingt direkt was mit deinem Handy zu tun haben.
Vermutlich meinst du auch die Gewährleistung, die man die ersten 6 Monate hat?! Die Gewährleistung wird normal direkt über den Händler abgewickelt. Deshalb muss das dann vermutlich auch an den Händler geschickt werden, von dem du es hast. Wenn es allerdings in der Garantie, nach den 6 Monaten Gewährleistung ist, kannst du den Garantiefall direkt über den Handyhersteller abwickeln. Was anderes macht ein Händler nach den 6 Monaten idR auch nicht.


6 Monate gewährleistung wo gibts den sowas? Min. ist doch 1 Jahr, nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein mehr nicht...

Aber hier gehts um Garantie und die ist nirgends anders geregelt als in den Agbs die der Käufer akzeptiert hat und die würd ich mir mal durchlesen, bei Handys... gelten oft ganz spezielle Agbs...
BJKEren - 36
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1141 Beiträge
Geschrieben am: 21.05.2010 um 17:19 Uhr

ja das ist halt so eine sache mit den agbs , sehr unüersichtlich

Konfuzius ist tot, Galileo ist tot, Einstein ist tot...und ich bin auch schon am Husten

  [Antwort schreiben]

Forum / Bits und Bytes

(c) 1999 - 2026 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -