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Kann man was machen?

Pilot-_-RWY9 - 31
Profi (offline)

Dabei seit 08.2009
903 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2010 um 20:32 Uhr

Ich hab mir vor Ostern einen Joystick für 40€ bei Saturn gekauft. Ausgepackt. Kaputt. Dann umgetauscht. Neuen bekommen. Seit heut wieder was kaputt. Jetzt muss ich ihn wieder umtauschen. Kann man irgendwas fordern, weil man es 2mal umtauschen musste? Weil bezin muss ja auch für 40km berechnet werden? Find das schon ne große Frechheit vom Hersteller. 2mal das gleiche Produkt und 2mal kaputt.

Der Meister hat gesprochen!

Arkadia - 31
Profi (offline)

Dabei seit 03.2007
873 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2010 um 20:34 Uhr

nicht wieder umtauschen
geld zurück anderen kaufen

Not Pessimist Simply Realist

IOU_666 - 34
Experte (offline)

Dabei seit 08.2009
1060 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2010 um 20:35 Uhr

dann sag du willst dein geld zurück

Cupcake!!!!! *-*

TrippleBecks - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2008
29 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2010 um 20:35 Uhr

frag einfach mal... und sag des mim hin- und herfahren.
könnt mir schon vorstelln, dass man da dann was am preis machen kann...
;)
Luki_DE - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2009
292 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2010 um 20:36 Uhr

Gutschein verlangen ging bei mir immer ;)
und dann n anderen kaufen^^
Necromantic_ - 29
Champion (offline)

Dabei seit 05.2009
3217 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2010 um 20:37 Uhr

Zitat von Pilot-_-RWY9:

Ich hab mir vor Ostern einen Joystick für 40€ bei Saturn gekauft. Ausgepackt. Kaputt. Dann umgetauscht. Neuen bekommen. Seit heut wieder was kaputt. Jetzt muss ich ihn wieder umtauschen. Kann man irgendwas fordern, weil man es 2mal umtauschen musste? Weil bezin muss ja auch für 40km berechnet werden? Find das schon ne große Frechheit vom Hersteller. 2mal das gleiche Produkt und 2mal kaputt.


vielleicht legts an deinem PC?
oder er ist mit deinem PC nicht kompitabel..

"Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein!"

bangyourhead - 37
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2006
19 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2010 um 20:38 Uhr

Mein handy war 3 mal beim richten und dann hat er gesagt wenn es nochmal kaputt geht kannst dir für den wert was es mal kostete ein neues aussuchen... vill ist es ja bei deinem joystick auch so
Bada - 22
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
461 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2010 um 20:46 Uhr

normalerweise hat der händler das recht die 2 mal ein anderes exemplar oder ein reperatur zu geben...erst danach kannst du vom kaufvertrag zurücktreten, sprich das geld zurückverlangen
Pilot-_-RWY9 - 31
Profi (offline)

Dabei seit 08.2009
903 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2010 um 20:46 Uhr

Ne. Weil ich will den gleichen. Der ist einfach besser als die anderen. Also einfachmal 10 - 20% Rabatt fordern?

Der Meister hat gesprochen!

bredator - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
5319 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2010 um 21:00 Uhr

Nein, der Händler darf 2 mal Nachbessern, erst dann hast du ein Recht auf Umtausch oder Ermäßigung. Für die Fahrten kannst du übrigens nichts geltend machen, das ist dein Problem. Da würden nämlich viele plötzlich Pseudo-Fahrten geltend machen wollen.

Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

MiiQ - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2010
214 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2010 um 21:11 Uhr

Zitat von Necromantic_:

Zitat von Pilot-_-RWY9:

Ich hab mir vor Ostern einen Joystick für 40€ bei Saturn gekauft. Ausgepackt. Kaputt. Dann umgetauscht. Neuen bekommen. Seit heut wieder was kaputt. Jetzt muss ich ihn wieder umtauschen. Kann man irgendwas fordern, weil man es 2mal umtauschen musste? Weil bezin muss ja auch für 40km berechnet werden? Find das schon ne große Frechheit vom Hersteller. 2mal das gleiche Produkt und 2mal kaputt.


vielleicht legts an deinem PC?
oder er ist mit deinem PC nicht kompitabel..


oouh hört hört da spricht der profi :-D


Breit gebaut, braun gebrannt, 100 kilo Hantelbank

d- - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
236 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2010 um 21:54 Uhr

Zitat von bredator:

Nein, der Händler darf 2 mal Nachbessern, erst dann hast du ein Recht auf Umtausch oder Ermäßigung. Für die Fahrten kannst du übrigens nichts geltend machen, das ist dein Problem. Da würden nämlich viele plötzlich Pseudo-Fahrten geltend machen wollen.


genau so und nicht anders

๏̯͡๏)

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