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Filme online anschauen

  -1- -2- vorwärts >>>  
Floh_F - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2006
228 Beiträge
Geschrieben am: 03.04.2010 um 12:44 Uhr

Hi,
hätte mal ne frage...und zwar:

"Aus der FOCUS Ausgabe Nr. 12 (2009): Gesetzlich verboten ist nur die Verbreitung von rechtswidrig hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, nicht das Konsumieren. Auch wenn dem Nutzer klar sein dürfte, dass ein aktueller Kinofilm auf Kino.to nur illegal mitgeschnitten sein kann, macht er sich durch dessen Anschauen hierzulande nicht strafbar. "

könnte stimmt das? also ist es wirklich nicht illegal aktuelle Filme online anzuschauen?
Klee_
Profi (offline)

Dabei seit 03.2009
842 Beiträge
Geschrieben am: 03.04.2010 um 12:46 Uhr

Für das Thema gibts geschätzte 100 Threads. Das Anschauen ist nicht illegal, das runterladen allerdings schon.

Singen für unsre Stadt, die den Brustring im Herzen hat! ♥

_thomsn_ - 31
Profi (offline)

Dabei seit 06.2008
604 Beiträge
Geschrieben am: 03.04.2010 um 12:46 Uhr

Zitat von Klee_:

Für das Thema gibts geschätzte 100 Threads. Das Anschauen ist nicht illegal, das runterladen allerdings schon.


wenn du ihn aber anschaust wird der film im arbeitsspeicher zwischengespeichert
wice_95
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
11268 Beiträge

Geschrieben am: 03.04.2010 um 12:48 Uhr

Zitat von _thomsn_:

Zitat von Klee_:

Für das Thema gibts geschätzte 100 Threads. Das Anschauen ist nicht illegal, das runterladen allerdings schon.


wenn du ihn aber anschaust wird der film im arbeitsspeicher zwischengespeichert

und da das als runterladen gilt ist es illegal!!!
Klee_
Profi (offline)

Dabei seit 03.2009
842 Beiträge
Geschrieben am: 03.04.2010 um 12:48 Uhr

Zitat von _thomsn_:

Zitat von Klee_:

Für das Thema gibts geschätzte 100 Threads. Das Anschauen ist nicht illegal, das runterladen allerdings schon.


wenn du ihn aber anschaust wird der film im arbeitsspeicher zwischengespeichert

Wird dort nicht nur die Website gespeichert ? Bei dir wird aber sicher nicht die Polizei auftauchen, wenn du Filme im Netz anschaust. Was kannst du denn dafür, dass auf der Seite der Film war ? ;-)

Singen für unsre Stadt, die den Brustring im Herzen hat! ♥

schlutz - 33
Experte (offline)

Dabei seit 05.2005
1636 Beiträge

Geschrieben am: 03.04.2010 um 12:50 Uhr

UNd nach m Pc Ausschalten ists wieder weg.

Die Menschheit verreckt sowieso, aber diese Ente hat noch eine reelle Chance!

eddy93 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 11.2005
978 Beiträge

Geschrieben am: 03.04.2010 um 12:59 Uhr

machs einfach!
so ne riesen strafe wirst da denk ich ned zahlen müssen!
max nen riesen!
aber im grunde denk ich is sowas schon legal!
downloads muss ich ja an der stelle nicht erwähnen, aber anschauen denk ich geht schon! hab auch noch nicht von i-jmnd gehört, der wegen anschauen verurteilt wurde!
in dem sinne:
wo kein kläger, da kein richter

if (sinn == null) { you.STFU(); you.GTFO();} else { you.continue();}

-toteleiche- - 32
Profi (offline)

Dabei seit 07.2009
972 Beiträge

Geschrieben am: 03.04.2010 um 13:02 Uhr

Könnte jemand mal nen Sammelthread für so nen müll machen?

GOOGLE IST DEIN FREUND ->> CLOSE !!

GrafVonPorno - 31
Experte (offline)

Dabei seit 10.2008
1795 Beiträge

Geschrieben am: 03.04.2010 um 13:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.04.2010 um 13:08 Uhr

Zitat von eddy93:

machs einfach!
so ne riesen strafe wirst da denk ich ned zahlen müssen!
max nen riesen!
aber im grunde denk ich is sowas schon legal!
downloads muss ich ja an der stelle nicht erwähnen, aber anschauen denk ich geht schon! hab auch noch nicht von i-jmnd gehört, der wegen anschauen verurteilt wurde!
in dem sinne:
wo kein kläger, da kein richter


höchstens en riesen?! das ist aber mehr als genug :-D

your argument is invalid'!

seppvomdorf - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2009
344 Beiträge

Geschrieben am: 03.04.2010 um 13:10 Uhr

Ist das Ansehen von Filmen über kino.to illegal?
GVU klärt auf und veröffentlicht rechtliche Würdigung
Kino.to ist häufig Anlass für Fragen und öffentliche Diskussionen. In der aktuellen Ausgabe 7 berichtet die WirtschaftsWoche über die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen hinter diesem "größten deutschsprachigen Raubportal für Kinofilme" - wie der Autor formuliert. Vor wenigen Tagen erwirkte eine Anwaltskanzlei eine Verbotsverfügung gegen einen Streaming-Anbieter, der - so ist einer Pressemitteilung zu entnehmen - illegale Streams von Filmen anbot. Links zu diesem illegalen Angebot befanden sich auf der Streaming-Portalseite kino.to. Die in dem Artikel sowie in der Pressemitteilung aufgeführten Maßnahmen richten sich somit gegen so genannte digitale Hehler sowie gegen deren Zulieferer. Aber was ist eigentlich mit denjenigen, die kino.to nutzen? Ist das Ansehen von illegalen Streams selbst auch illegal?

Manch einer stellte der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) bereits diese Frage. Auch unter Juristen wird dieses Thema diskutiert. Nun veröffentlicht die GVU dazu eine Verbraucherinformation sowie eine rechtliche Würdigung.

Verbraucherinformation
Das reine Anschauen ist urheberrechtlich nicht erfasst. Somit ist das Ansehen einer illegalen Kopie auch nicht strafbar. Allerdings werden beim Streaming in der Regel Zwischenspeicherungen auf dem eigenen Rechner durchgeführt, um den Film störungsfrei wiedergeben zu können. Das ist rechtlich eine Kopie. Eine Kopie von einer illegalen Vorlage - worum es sich bei den Filmen über kino.to regelmäßig handelt - ist selbst auch immer illegal. Die Nutzung von illegalen Streams über kino.to ist somit selbst illegal.

Rechtliche Würdigung
Beim Streaming werden diverse Vervielfältigungen erstellt. U.a. findet auf dem Endgerät des Nutzers eine Speicherung statt. Sie wird durch ihn ausgelöst und liegt in seinem Machtbereich. Mittels entsprechender Software hat er sogar die Möglichkeit, eine dauerhafte Vervielfältigung herzustellen.

Es ist richtig, dass Fallkonstellationen denkbar sind, in denen § 44 a UrhG für Streaming Anwendung findet.

§ 44a UrhG
Es gibt im Rahmen des § 44a UrhG zwei Fallkonstellationen:

§ 44a Nr. 1 UrhG: vorübergehende Vervielfältigungen bei Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler (z.B. Proxycaching). Bei dieser Variante kommt es nicht auf die Rechtmäßigkeit der Nutzung an.

§ 44a Nr. 2 UrhG: vorübergehende Vervielfältigungen bei rechtmäßiger Nutzung eines Werkes (z.B. Browsercaching).

Sowohl Nr. 1 als auch Nr. 2 gelten nur bei flüchtigen oder begleitenden Vervielfältigungen, die ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens sind und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

Nehmen wir den Fall des Nutzers, der sich einen Stream "nur" anschaut (bitte bei www.kino.to immer beachten: das ist keine Streaming Site, sondern eine Streamingportalseite; die Dateien liegen bei Streaming Sites wie z.B. YouTube).

§ 44 a Nr. 1 UrhG trifft nicht zu, da es nicht um die Vervielfältigung durch einen Vermittler bei der Übertragung zwischen Dritten geht.

§ 44 a Nr. 2 UrhG:
Nach Erwägungsgrund 33 der sog. Multimediarichtlinie (Richtlinie 2001/29/EG vom 22.05.2001) ist ein rechtmäßiger (mit Zustimmung des Rechteinhabers) Stream von § 44 a gedeckt (es zählt der Gesamtvorgang). Dies ist vergleichbar mit dem Browsing; auch hier geht man von einer rechtmäßigen Nutzung beim Aufruf einer Webseite (Kopie der Webseite auf dem Bildschirm, Herstellung einer Vervielfältigung im Browsercache) aus, da eine konkludente Einwilligung des Einstellers der Seite ins Internet zum Aufruf vorläge (Schricker-Loewenheim, Urheberrechtsgesetz, 3. Aufl. § 44 a Rnr. 9; Wandtke/Bullinger-v.Welser, Urheberrechtsgesetz, 3. Aufl., § 44 a, Rnr. 17).

Im Moment eines nicht erlaubten Streams (weil z.B. die Rechte nicht vergeben sind), handelt es sich um eine nicht rechtmäßige Nutzung. Also greift § 44a Nr. 2 nicht ein.

§ 53 UrhG
Das Totschlagargument "Kriminalisierung der Nutzer" greift nicht, denn bei illegalen Streams ist dann im Weiteren die Schranke des § 53 UrhG zu prüfen. Ist also für den Nutzer die Quelle nicht eine offensichtlich rechtswidrige, dann greift - bei Vorliegen auch der weiteren Voraussetzungen des § 53 - § 53 ein (vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 20.04.2004, MMR 2004, 540, 544).

Diese Auslegung deckt sich mit Erwägungsgrund 33 der Multimediarichtlinie, wonach Nutzungen als rechtmäßig gelten sollen soweit sie vom Rechtsinhaber zugelassen bzw. nicht durch das Gesetz beschränkt werden. Der gesetzgeberische Wille geht nicht dahin, ein Nutzerverhalten zu privilegieren, wenn der Nutzer um die Illegalität offensichtlich weiß.


quelle:gvu.de
Phil_pscht - 33
Profi (offline)

Dabei seit 04.2009
651 Beiträge

Geschrieben am: 03.04.2010 um 13:10 Uhr

Zitat von Klee_:

Für das Thema gibts geschätzte 100 Threads. Das Anschauen ist nicht illegal, das runterladen allerdings schon.


Richtig.
_Gourmet_ - 34
Champion (offline)

Dabei seit 08.2008
2513 Beiträge

Geschrieben am: 03.04.2010 um 13:19 Uhr

Zitat von Phil_pscht:

Zitat von Klee_:

Für das Thema gibts geschätzte 100 Threads. Das Anschauen ist nicht illegal, das runterladen allerdings schon.


Richtig.


*hust* das anschauen ist auch nicht ganz legal. es werden minimale dateien auf der festplatte gespeichert. das ist das problem :-( aber man geht online stream eh weniger nach. eher der upload (download is eh nich illegal nur wenn man was uploaded aber dasn anderes thema ;-))

also ich geh immer da drauf online stream seite aber muss sagen schaue nur filme die von megavideo sind.



R.I.P. Du bleibst immer bei uns!!!///gott zur ehr dem nächsten zur wehr

-Ventilator- - 33
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
809 Beiträge

Geschrieben am: 03.04.2010 um 13:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.04.2010 um 13:23 Uhr

joar langsam nervts echt.
wie wärs, wenn ihr mal selber euer gehirn einschalten würdet.

aktuelle filme, die im handel 20 euro kosten, werden doch wohl kaum kostenlos legal im internet zu haben sein... mein gott.

und wie gesagt, man lädt es ja automatisch runter in den zwischenspeicher.
im grunde genommen ist es illegal, aber tatsache ist, dass es die fahnder herzlich wenig juckt, wenn du ein, zwei filme anschaust.
die sind hinter den betreibern her, die user können sie allein schon wegen der masse nicht effektiv bekämpfen.

ist ja genauso wie wenn du bei youtube dir ein lied anhörst...
bei 95 millionen views werden wohl kaum 95 millionen klagen zustande kommen...

achso! achso...!

RenX - 29
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
301 Beiträge
Geschrieben am: 03.04.2010 um 13:34 Uhr

Zitat von _Gourmet_:

Zitat von Phil_pscht:

Zitat von Klee_:

Für das Thema gibts geschätzte 100 Threads. Das Anschauen ist nicht illegal, das runterladen allerdings schon.


Richtig.


*hust* das anschauen ist auch nicht ganz legal. es werden minimale dateien auf der festplatte gespeichert. das ist das problem :-( aber man geht online stream eh weniger nach. eher der upload (download is eh nich illegal nur wenn man was uploaded aber dasn anderes thema ;-))

also ich geh immer da drauf online stream seite aber muss sagen schaue nur filme die von megavideo sind.



doch diese sind vollkommen nutzlos ... sie werden als packages (verschlüsselt) von z.b. divx player gespeichert. und sobald man die seite wegklickt, wird das wieder gelöscht.

Das Leben ist ein scheiss Spiel ... Hat aber ne geile Grafik.

flowchecker - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2007
132 Beiträge

Geschrieben am: 03.04.2010 um 13:40 Uhr

booooooooooooooaaaaaaaaaaaaahhhhhhhh, wenn du den film sehen willsch, dann schau ihn dir an... wenn du dich nich traust, dann lass es!

school suxxxxxxxxxx

RenX - 29
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
301 Beiträge
Geschrieben am: 03.04.2010 um 13:42 Uhr

Zitat von flowchecker:

booooooooooooooaaaaaaaaaaaaahhhhhhhh, wenn du den film sehen willsch, dann schau ihn dir an... wenn du dich nich traust, dann lass es!

*zustimm*

Das Leben ist ein scheiss Spiel ... Hat aber ne geile Grafik.

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