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Kabel bw vertragsproblem

Hitman85 - 40
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
547 Beiträge
Geschrieben am: 26.09.2009 um 12:33 Uhr

Hallo. Ich habe ein Problem mit Kabel bw. Ich werde umziehen und habe kein Anschluss bzw keine Leitung von Kabel bw. Also kann ich nicht mehr als kundigen. Ich habe die Kündigung abgeschickt. Heute habe ich einen Brief bekommen indem drinsteht das der Vertrag noch bis 5 .04 läuft. Kennt sie da jemand aus? Schließlich kann ich den Vertrag ja nicht nutzen.
DJAlexR - 43
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2003
41 Beiträge

Geschrieben am: 26.09.2009 um 12:39 Uhr

Hallo,
hatte das gleiche problem!!

die ham mich ca ein halbes jahr gestreßt!! du musst dem kündigngsschreiben die ummeldebestätigung von deinem neuen wohnort beilegen!! und denen klar machen das du nicht mehr un BaWü wohnst und keinen kabelanschluss zur verfügung hast!!!
und einfach immer dran bleiben! und falls se was von deinem konto abbuchen, gehst auf deine bank eúnd lässt es zurückbuchen!! das funktioniert!!!

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Nobody-11 - 50
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2007
180 Beiträge

Geschrieben am: 26.09.2009 um 12:51 Uhr

Auszug aus den AGB´s von KabelBW

18.6 Der Kunde ist auch vor Ablauf der festen Laufzeit gemäß Ziffer 18.1 zur vorzeitigen Kündigung des Vertragsverhältnisses über die konkret betroffene Leistung mit einer Frist von 6 Werktagen berechtigt, wenn der Kunde in ein/e nicht von Kabel BW mit der konkret betroffenen Leistung versorgte Wohnung/versorgtes Gebäude umzieht bzw. der neue Wohnort sich nicht in einem von Kabel BW modernisierten Netzgebiet befindet.
18.7 Bei einem Umzug des Kunden in ein von Kabel BW versorgtes und modernisiertes Gebiet setzt sich das Vertragsverhältnis über sämtliche Leistungen am Umzugsort fort. Weitere diesbezügliche Regelungen sind in den Zusatzbedingungen für die einzelnen Leistungen enthalten. Ist das Gebäude am Umzugsort nicht an das Breitbandnetz der Kabel BW angeschlossen, kann die Fortsetzung des Vertrages jedoch davon abhängig gemacht werden, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des dinglich Berechtigten für das vom Anschluss und Betrieb des Breitbandnetzes betroffene Grundstück und/oder Gebäude vorliegt. Sollte eine solche nicht erteilt werden, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
DJAlexR - 43
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2003
41 Beiträge

Geschrieben am: 26.09.2009 um 13:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.09.2009 um 13:39 Uhr

hajo so siehts aus..
wenn ummziehst und du das nicht mehr nutzen kannst, haste ein sonderkündigungsrecht!! habe damals bei Kabel BW angerufen und die ham gesagt ich muss denen beweisen(mit der Ummeldebestätigung vom neuen Wohnort) das ich das nicht mehr nutzen kann!! ganz einfach!! denn passt das!! nur diese Idioten die das bearbeiten ham im call center sind halt nicht fähig gewesen das zur richtigen stelle zu leiten... habe mit denen ca ein halbes jahr lang rum gestritten.. aber hab etz meine ruhe....


edit:
bin von regglisweiler(BaWü) nach Illertissen(Bayern) gezogen... so stands auch in der kündigung die ich Kabel Bw geschickt habe!! nur die waren glaub ich zu doof zum lesen

edit2:

@hitman85 ziehst du aus BaWü weg oder nur in eine andere wohnung ohne Kabelanschluss??

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