Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Bits und Bytes

3dl.am

<<< zurück   -1- -2- -3- -4- -5- vorwärts >>>  
Andy-D - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2005
259 Beiträge

Geschrieben am: 18.06.2009 um 16:41 Uhr

Zitat von solid-:

Mit dem Klick auf den EnterButton bestätigt man quasi das man für alles was man auf der Seite tut sich Selbst strafbar macht damit is der Betreiber komplett aus dem Schneider und verdient sich sat an den Bannerwerbungen und und und...was denkt ihr weshalb es auf diesen Seiten einen EnterBUtton gibt?
Also rechtlich gesehen ist die Seite an sich legal auch das anbieten ist meines Wissens her legal nur das laden nicht ;)



ich glaub anbieten ist auch nicht legal !!
Michi196 - 30
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
2879 Beiträge

Geschrieben am: 18.06.2009 um 20:17 Uhr

Zitat von FaR_CrY:

Illegal


ja jedenfalls des dowloaden
Andy-D - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2005
259 Beiträge

Geschrieben am: 18.06.2009 um 21:43 Uhr

Zitat von Michi196:

Zitat von FaR_CrY:

Illegal


ja jedenfalls des dowloaden


beides oviel ich weis
Mr_VonUndZu - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
195 Beiträge
Geschrieben am: 21.06.2009 um 14:15 Uhr

Zitat von Andy-D:

Zitat von Michi196:

Zitat von FaR_CrY:

Illegal


ja jedenfalls des dowloaden


beides oviel ich weis


stimmt nicht ganz...die seite selber ist legal weil ja nur links vergeben werden...

die seite distanziert sich von jeglichen inhalten!

sobald man einen dieser links benutzt macht man sich strafbar weil man geschütze inhalte downloaden kann...!

This is Schäuble. Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.

Andy-D - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2005
259 Beiträge

Geschrieben am: 21.06.2009 um 15:01 Uhr

ahhh ok !! gt zu wissen
4ndi - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2009
10 Beiträge
Geschrieben am: 14.07.2009 um 16:30 Uhr

3dl is selbern icht verboten aber das hochladen und runterladen dieser dateien ist rechtlich in der brd verboten urherberrecht und son scheis
Michi196 - 30
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
2879 Beiträge

Geschrieben am: 14.07.2009 um 20:21 Uhr

Zitat von 4ndi:

3dl is selbern icht verboten aber das hochladen und runterladen dieser dateien ist rechtlich in der brd verboten urherberrecht und son scheis

allegmein sind tauschbörsen im internet verboten.
Keev__
Profi (offline)

Dabei seit 07.2009
403 Beiträge

Geschrieben am: 14.07.2009 um 20:23 Uhr

Zitat von diver999:

ist s illegal oder legal

hab die seite von nem freund empfholen bekommen

danke im voraus


egal ob legal oder illegalö hauptsache du hast die musik
rootie - 38
Profi (offline)

Dabei seit 02.2009
516 Beiträge

Geschrieben am: 14.07.2009 um 20:25 Uhr

Öhm, seit Wann ist eigentlich das Verlinken auf solche Seiten erlaubt?
Die haben ja direktverlinkungen zu filehostern mit illegallen Material ...
jiji18 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2005
109 Beiträge

Geschrieben am: 14.07.2009 um 20:25 Uhr

Zitat von Michi196:

Zitat von 4ndi:

3dl is selbern icht verboten aber das hochladen und runterladen dieser dateien ist rechtlich in der brd verboten urherberrecht und son scheis

allegmein sind tauschbörsen im internet verboten.


nöö, nur der tausch von urheberrechtlich geschützten dateien ist verboten

|_|_|_|

party-paddy - 33
Experte (offline)

Dabei seit 02.2008
1360 Beiträge

Geschrieben am: 14.07.2009 um 20:27 Uhr

Zitat von -Patrick:

legal sonst würd ja die seite nicht geben ;-)

:-D gibt keine illegalen seiten im internet?^^

http://www.profiseller.de/shop1/index.ph p3?ps_id=p156910060

Marius2000 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 06.2005
403 Beiträge
Geschrieben am: 14.07.2009 um 21:37 Uhr

Zitat von rootie:

Öhm, seit Wann ist eigentlich das Verlinken auf solche Seiten erlaubt?
Die haben ja direktverlinkungen zu filehostern mit illegallen Material ...


Das verlinken ist erlaubt.
maxiixam
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2009
73 Beiträge

Geschrieben am: 15.07.2009 um 09:03 Uhr

Illegal ist es, wenn es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelt und die Datei dem Urheberrecht unterliegt. Das ist z.B. bei Filmen die im Kino laufen der Fall, da diese nie auf legalem Wege zum Download angeboten werden könnten. Oder bei Musik die nur auf kopiergeschützten CDs erhältlich ist, ebenso wie Filme oder noch garnicht veröffentlicht sind.
Bei älteren Filmen, die z.B. bereits im Fernsehn liefen, könnte es sich um eine Aufzeichnung handeln die legal entstanden ist, hier wäre der Download weniger problematisch, da nicht offensichtlich rechtswidrig und zu privaten Zwecken durchaus erlaubt. Jedoch ist das meiner Meinung nach noch eher rechtl. Grauzone.

Der Download ist dann legal, wenn du die Genehmigung de Urhebers nachweisen kannst. Ist es von der Vorlage her nicht erkennbar, ist anzunehmen, dass der Download nicht genehmigt ist.
Das ist nämlich der Punkt: Wenn der Urheber es gestattet, ist es legal. Und kann man keine Genehmigung erkennen, besteht sie nicht.
Es hat weder was mit dem Namen, der Webseite, der Geschwindoigkeit des Downoads ....zu tun.





LXC Rules! Legends never die! Let´s Rock!

paradoxon_ - 31
Profi (offline)

Dabei seit 11.2009
826 Beiträge

Geschrieben am: 02.01.2010 um 22:02 Uhr

ILLEGAL !

Auf dem Weg durchs Leben kann man den Wind nicht immer im Rücken haben.

pizza-freak - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
271 Beiträge
Geschrieben am: 03.01.2010 um 02:59 Uhr

Zitat von Gabber_90:

Die seite an sich ist völlig legal. Der Download der angebotenen files ist aber illegal. wie schon mehrmals erwähnt. du verschaffst dir zugang zu sachen die dir nicht gehören. auch das sicherungskopie argument zählt heute nicht mehr. Auch die Filmstream seiten sind illegal.

Zitat:UrhG Fassung vom 7. Dezember 2008

§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1.
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.
Werke der Musik;
3.
pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.
Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7.
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

§ 69f Rechtsverletzungen
(1) Der Rechtsinhaber kann von dem Eigentümer oder Besitzer verlangen, daß alle rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke vernichtet werden. § 98 Abs. 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Absatz 1 ist entsprechend auf Mittel anzuwenden, die allein dazu bestimmt sind, die unerlaubte Beseitigung oder Umgehung technischer Programmschutzmechanismen zu erleichtern.

§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

.....


Du vergisst aber leider den Teil der Störerhaftung.

Laut Bundesgerichtshofs
(aus den Jahren 2004, Aktenzeichen: 1 ZR 304/01 und 2007, Aktenzeichen: I ZR 35/04)
"Als Störer haftet derjenige auf Unterlassung, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt."

Somit sind diese Seiten illegal, da sie durch weitergabe bzw. offenlegung der Links zu den Urheberrechtlichgeschützten Werken veröffentlicht.

Die Geschichte mit dem "Enter" Button die ebenfalls von jemand anderen erwähnt wurde, ist damit ebenfalls hinfällig.
(wird glaub ich auch nur noch selten verwendet).

Was das mit dem "sie existieren also sind sie legal" angeht,
gerade seiten wie 3dl.am oder ähnliche sind im ausland gehostet und nur schwer zu ermitteln.
Im Fall 3dl.am stehen die Server in Lichtenstein.

Falls etwas falsch sein sollte, bitte berichtigen, wenn dann aber bitte mit einer sinnvoller aussage.

Hab Spaß in dem was du tust

<<< zurück
 
-1- -2- -3- -4- -5- vorwärts >>>
 

Forum / Bits und Bytes

(c) 1999 - 2026 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -