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Geschrieben am: 20.01.2009 um 11:39 Uhr
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Wenn er davon Kenntnis erlangt, möglicherweise.
Interessant ist dort, in wie weit sich die Einschränkung der Erlaubnis des Zugriffes andere rechtliche Aspekte ergeben. Auch hier gilt wieder: Details habe ich nicht.
Praktisch gilt aber (kein juristischer Tipp - die darf ich ohnehin nicht geben): Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Schau dir an, wie viele hundert tausende raubmordkopierte Filmtitel es auf youtube gibt...
Auf der Hauptseite drauf achten, dass die rechtlich sauber ist - auf Unterseiten, die nur einer begrenzten Zahl Mitglieder zugänglich ist, kann man das i.d.R. etwas lockerer sehen...
Gruß.
LMAA! - Lächle Mehr Als Andere!
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