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Rückgabe von Elektronikgerät im Laden

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eraser160 - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2007
87 Beiträge
Geschrieben am: 12.12.2008 um 18:40 Uhr

bei mp 3 playern is es so dass wenn ein gerätefehler festgestellt wird die da nich lange rummachen, sofern du den kassenbon has, die schaun dann wieviel der wert war und schreiben den auf heute ab...dann kriegs die kohle ausgezahlt...und zwar bar...so wars zumindest bei mir...weil mp3 player nich repariert werden, die werden zwar zurückgeschickt aber dat nur aus prinzip...zumindest wenn se älter alsn halbes jahr sind weil die dann veraltet sind...
--I-c-E-- - 32
Profi (offline)

Dabei seit 10.2008
521 Beiträge
Geschrieben am: 12.12.2008 um 18:43 Uhr

Zitat von tripleone:

Zitat von --I-c-E--:

2 jahre ohne beleg und ohne originalverpakung!!!!
les mal des gesetzt nach ;-)

Du must aber nachweißen wann und wo du es gekauft hast! Also brauchst du mindestens einen kassenbeleg

Zitat:

oda zeugen oda das gericht


► Lebe : und du wirst verletzt und gehasst... Stirb : und du wirst geliebt und vermisst... ◄

EuroEde - 38
Experte (offline)

Dabei seit 08.2005
1954 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2008 um 19:03 Uhr

Zitat von --I-c-E--:

Zitat von tripleone:

Zitat von --I-c-E--:

2 jahre ohne beleg und ohne originalverpakung!!!!
les mal des gesetzt nach ;-)

Du must aber nachweißen wann und wo du es gekauft hast! Also brauchst du mindestens einen kassenbeleg

Zitat:

oda zeugen oda das gericht


Da hilft dir weder ein Zeuge noch das Gericht. Beleg behalten und fertig, alles andere wird nicht geduldet. Da wären die ja schön blöd...

Kraft macht keinen Lärm. Sie ist da und wirkt.

Falcon030
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 04.2007
218 Beiträge
Geschrieben am: 12.12.2008 um 19:18 Uhr

Zitat von EuroEde:

Zitat von --I-c-E--:

Zitat von tripleone:


Du must aber nachweißen wann und wo du es gekauft hast! Also brauchst du mindestens einen kassenbeleg

Zitat:

oda zeugen oda das gericht


Da hilft dir weder ein Zeuge noch das Gericht. Beleg behalten und fertig, alles andere wird nicht geduldet. Da wären die ja schön blöd...


die rechtslage sagts aber so - kassenbeleg muss net sein, man muss nur irgendwie nachweisen können, dass mans da gekauft hat (kontoauszug, zeugen, etc.)
HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 12.12.2008 um 19:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.12.2008 um 13:26 Uhr

Zitat von scheyem:

Erste woche kannst ohne Gründe zurpck geben. Dann je nach Hersteller 1 bis 2 Jahre garantoefall.

Danach kannst es wegschmeißen


Warum sollte er es in der ersten Woche ohne Grund zurück geben können?

Also rechtlich gesehen hat er da keinen Anspruch drauf.

Innerhalb der ersten 6 Monate kann man das Gerät ohne Probleme zur Reparatur zurück geben. Innerhalb dieser Frist wird davon ausgegangen, daß ein eventuell auftretender Fehler schon bei Gefahrenübergang vorhanden war.

Zwischen 6 und 24 Monaten muss man beweisen, daß der Fehler schon vorhanden war (Konstruktionsfehler oder ähnliches) und nicht selbst verursacht wurde. Da dies meist nur mit teuren Gutachten geht, ist das schon schwierig, wenn sich der Verkäufer quer stellt. Einziger Lichtblick hier, wenn der Verkäufer hinterher vor Gericht unrecht hat, dann muss er die Gutachten bezahlen. Aufgrund des Risikos auf den Gutachtenkosten sitzen zu bleiben, lohnt sich das meist nicht.

Glücklicherweise machen die meisten Händler aber in den 2 Jahren Gewährleistung keine Probleme im Fehlerfall.
HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 12.12.2008 um 19:23 Uhr

Zitat von Falcon030:

die rechtslage sagts aber so - kassenbeleg muss net sein, man muss nur irgendwie nachweisen können, dass mans da gekauft hat (kontoauszug, zeugen, etc.)


Korrekt !
HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 12.12.2008 um 19:26 Uhr

Zitat von schnaebber:

Durchaus berechtigte Frage. Beim Versandhandel bekommste definitiv alles 10 Tage nach Erhalt ersetzt. Wie es beim Verkauf im Geschäft aussieht weiss ich nicht. Länger auf keinen Fall. Entweder auch 10 Tage oder kürzer ;)


Hier handelt es sich nicht um 10 Tage sondern 14 Tage. Das ist durch das Fernabsatzgesetz geregelt. Allerdings gelten hier einige Regeln. Bei einem Warenwert unter 40 Euro muss der Käufer bei der Rücksendung das Porto zahlen. Bei einem Wert darüber muss der Verkäufer sogar die Versandkosten zurückerstatten.

Sinn dieses Gesetzes ist es, daß ein Käufer die Ware prüfen kann, wie er es in einem Laden können hätte.

Allerdings muss man dabei Wertverlustminimierend vorgehen. Macht man die Verpackung kaputt, Kratzer in das Gerät oder sonst was, so ist man zum Ersatz des Wertverlustes verpflichtet.


--lifelive-- - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2007
22 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2008 um 19:37 Uhr

Zitat von eraser160:

Zitat von FaR_CrY:

Zitat von EuroEde:

2 Jahre mit Beleg


Nicht immer -.-

Kommt auf den Hersteller an, manche haben auch nur 1 Jahr ;-)



Ab mit dir in den Luftmotoren - Thread xD :-D


ich dacht 2 jahre wärn gesetzlich vorgeschrieben ;-)

nein beim ipod gibt es angeblich nur 1 jahr garantie :-(
hab den fall gerade selber...

Freiheit ist nur ein anderes Wort dafür, dass man nichts mehr zu verlieren hat...

deathworm
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 01.2005
1412 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2008 um 19:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.12.2008 um 19:50 Uhr

Zitat:


Nicht immer -.-

Kommt auf den Hersteller an, manche haben auch nur 1 Jahr ;-)



ich dacht 2 jahre wärn gesetzlich vorgeschrieben ;-)
nein beim ipod gibt es angeblich nur 1 jahr garantie :-(
hab den fall gerade selber...


kommt drauf an wo du ihn gekauft hast... ueber inet, eventuell direkt bei einem anbieter mit amerikanischem sitz etc - kann sein, muss nicht sein

bei einem deutschen anbieter, karstadt, quelle, what ever.. sind es 2 jahre pflichtgarantie.. und die gibt dir nicht unmittelbar der hersteller sondern einzig und allein der haendler bei dem du das geraet gekauft hast... der haendler ist auch fuer alles verantwortlich im bezug auf garantieabwicklung etc.

wenn du noch mehr nachlesen moechtest, kannst du mich gerne kontaktieren, dann such ich dir die entsprechenden paragraphen raus

(auch wenn der haendler in seinen agbs etwas anderes reinschreibt... es gilt einzig und allein das deutsche gesetz... agbs koennen in keinsterweisse dem kunden etwas vom recht des deutschen gesetztes wegnehmen, lediglich im positiven sinne ergaenzen (6 jahre garantie etc))

-s

if ( $ahnung == 'keine' ) { lies ( FAQ ) && ( Suche ) } else { post->frage }

-BDangerous- - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2008
200 Beiträge
Geschrieben am: 12.12.2008 um 20:10 Uhr

1. sollte man den unterschied zwischen garantie gewährleistung und kulanz wissen.

wer das nicht weis braucht hier eigentlich nicht reinschreiben.
85 % der beiträge sind einfach nur Müll.

leider habe ich keine zeit mehr zu schreiben ...

!!! Es gibt im Gesetz kein Rückgaberecht !!! -
!!! Es ist reine Kulanz des Unternehmens !!!

HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 13.12.2008 um 13:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.12.2008 um 13:28 Uhr

Zitat von -BDangerous-:

1. sollte man den unterschied zwischen garantie gewährleistung und kulanz wissen.

wer das nicht weis braucht hier eigentlich nicht reinschreiben.
85 % der beiträge sind einfach nur Müll.


Für das Verständnis des Threads ist es im Prinzip unerheblich ob man von Garantie oder Gewährleistung spricht. Garantie ist der über die gesetzliche Regelung hinausgehende freiwillige Teil. Für die meisten Endanwender ist es hier unerheblich ob man von Garantie oder Gewährleistung spricht.

Denn auch in der Gewährleistung sind die im früheren Posting genannten Abstufungen (bis 6 Monate Annahme, daß der Artikel bei Übergabe fehlerhaft war) usw drin. Für den Teil nach den 6 Monaten, ob restliche Gewährleistung oder schon freiwiliige Garantie, spielt das keine grosse Rolle mehr, ausser dass im Garantiezeitraum, nach der Gewährleistungsfrist (24 Monate) verschärfte Bedingungen gestellt sein können!

Und dem Threadersteller haben die vorigen Postings garantiert (oder gewährt oder kulanzt) mehr weitergeholfen, als Dein "Ich bin so toll, ihr seid so dumm, aber ich hab keine Zeit zum Schreiben"-Posting.

Hättest Du das Geblöke weggelassen, hätte Dir die Zeit zum Schreiben eines hilfreichen Postings gereicht!


-BDangerous- - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2008
200 Beiträge
Geschrieben am: 13.12.2008 um 22:50 Uhr

Zitat von HugoHiasl:

Zitat von -BDangerous-:

1. sollte man den unterschied zwischen garantie gewährleistung und kulanz wissen.

wer das nicht weis braucht hier eigentlich nicht reinschreiben.
85 % der beiträge sind einfach nur Müll.


Für das Verständnis des Threads ist es im Prinzip unerheblich ob man von Garantie oder Gewährleistung spricht. Garantie ist der über die gesetzliche Regelung hinausgehende freiwillige Teil. Für die meisten Endanwender ist es hier unerheblich ob man von Garantie oder Gewährleistung spricht.

Denn auch in der Gewährleistung sind die im früheren Posting genannten Abstufungen (bis 6 Monate Annahme, daß der Artikel bei Übergabe fehlerhaft war) usw drin. Für den Teil nach den 6 Monaten, ob restliche Gewährleistung oder schon freiwiliige Garantie, spielt das keine grosse Rolle mehr, ausser dass im Garantiezeitraum, nach der Gewährleistungsfrist (24 Monate) verschärfte Bedingungen gestellt sein können!

Und dem Threadersteller haben die vorigen Postings garantiert (oder gewährt oder kulanzt) mehr weitergeholfen, als Dein "Ich bin so toll, ihr seid so dumm, aber ich hab keine Zeit zum Schreiben"-Posting.

Hättest Du das Geblöke weggelassen, hätte Dir die Zeit zum Schreiben eines hilfreichen Postings gereicht!



ja ja ja

wenn ich jetzt das problem des threaderstellers entnehme gibt es eine kurze und klare antwort:

wenn er einen mp3 player gekauft hat und er stellt fest dass am nächsten tag sein mp3 player nicht tut --> jetzt die antwort

der verkäufer hat das recht auf nachbesserung, d.h er KANN das gerät einschicken. also er kann es zurückgeben es ist aber davon abhängig ob der VK so kulant ist und das gerät austauscht oder auch ausbezahlt.
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