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Radarwarnung im Navi

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daninator - 36
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
904 Beiträge

Geschrieben am: 07.07.2008 um 17:43 Uhr

Soweit ich weiß, ist es genauso illegal einen aktivierten Radarwarner im Navi zu haben, wie den Gegenvekehr durch z.B. Lichthupe vor einer Radarfalle zu warnen !

⇐ I eat babies for breakfast !

rotzglocke - 42
Experte (offline)

Dabei seit 12.2002
1050 Beiträge

Geschrieben am: 07.07.2008 um 18:35 Uhr

Wenn Radarfallen gesichtet werden, greifen Autofahrer gern zur Selbsthilfe, warnen per Lichthupe oder Handzeichen. Ganz engagierten Radar-Gegner stellen sich sogar an die Straße mit Warnschildern (AUTO BILD Heft 36/2000). So auch im vorliegenden Fall, von dem die Deutsche Anwaltauskunft berichtet: Im Saarland hatte ein Mann vor einer Radar-Anlage mit einem Schild gewarnt, auf dem stand: "Ich bin für Radarkontrollen!". Listigerweise hatte er das Wort "Radar" viel größer als den übrigen Text geschrieben, so dass sich nähernde Autofahrer nur das warnende Wort "Radar" lesen konnten.

Die Polizeibehörde protestierte dagegen und das Verwaltungsgericht Saarland gab den Ordnungshütern recht (Az. 6 F 6/2004) – und drohte dem Mann ein Zwangsgeld von 500 Euro an, wenn er erneut vor Radaranlagen warnt. Durch sein Verhalten habe der Mann die ordnungsgemäße Durchführung der Verkehrsüberwachung beeinträchtigt. Da half dem Autofahrer-Freund auch nicht das Argument, sein Schild führe ja zu langsamerer Fahrweise. Sinn und Zweck verdeckter Kontrollen sei es, Autofahrer "überall und jederzeit" zum korrekten Tempo zu erziehen, sagten die Richter. Radio-Durchsagen zu Radarkontrollen seien dagegen ein "allgemeiner Appell" zur Einhaltung von Tempolimits und nicht verboten.

Das Zwangsgeld – also die Androhung einer Bestrafung nach vorherigem Verbot – ist offenbar ein neuer Weg, den die Radarkontrolleure einschlagen. In der Vergangenheit hatten die für Bußgelder zuständigen Land- und Oberlandesgerichte nämlich stets festgestellt, dass eine Warnung vor Radarkontrollen nicht strafbar ist (OLG Stuttgart, DAR 1996, S. 250 und BayObLG, VRS 25, 453 und OLG Zweibrücken, VRS 64, 454). Das Warnen kann nur dann ein Verstoß gegen Paragraf 1 Straßenverkehrsordnung sein, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer konkret behindert, gefährdet oder belästigt wird. Oder wenn der Messvorgang gestört wird (OLG Hamm, VRS 52, 208).

sprich, du darfst (je nach auslegung) nicht die lichthupe benutzen um zu warnen und du darfst die polizei bei der kontrolle nicht behindern. wenn es der radiosender mitteilt ist es genauso legal wie wenn du stehenbleusbt und alle deine freudne anrufst.

bitch i'm drunk, pumpin slugs out of cannon

Volcom- - 35
Profi (offline)

Dabei seit 03.2007
816 Beiträge

Geschrieben am: 07.07.2008 um 20:53 Uhr

für jeden dens interessiert.hier gibts genug nachzulesen und acuh geräte zum erwerb ...nur wer für sowas 500 euro hinblättert kann wohl kein gelegenheitsraser sein der ab und zu mal nen punkt kassiert ;-)

klick mich
spark82 - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2006
240 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2008 um 09:47 Uhr

@rotzglocke: danke für den Beitrag! ;-)

Nur eins verstehe ich nicht: Warnen mit einem Schild ist verboten - Warnen per Rundfunk nicht. Wieso? Ist der Unterschied so groß, dass man das eine darf, das andere nicht?
Darf ich 'all meine Freunde' per Funkgerät warnen, so auf allen Frequenzen?

Das schlimmste an Zensur ist XXXXXXXX XXXXXX.

rotzglocke - 42
Experte (offline)

Dabei seit 12.2002
1050 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2008 um 16:55 Uhr

das ist wie jedes gesetz eben auslegungssache. mit nem schild vor der radarfalle stehen und davor warnen ist halt beamtenbehinderung oder so. ganz genau kenne ich mich da auch nicht aus, bin kein jurist.
warum die radios warnen dürfen ist allerdings ganz einfach, es ist nicht illegal. klar ist der effekt der gleiche, den bullen sinkt die quote in den keller, aber sie werden nicht behindert. durch ein zeichen per lichthupe an den gegenverkehr könntest du diesen aber gefährden, das ist die andere seite. du darfst also jede methode die nicht den strassenverkehr gefährdet oder die beamten behindert ausüben um vor radarfallen zu warnen. zumindest soweit ich weiss.

bitch i'm drunk, pumpin slugs out of cannon

619 - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2004
82 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2008 um 21:41 Uhr

:-D wobei das ja eigentlich n witz ist, weil meine lichthupe den verkehr genauso gefährdet, wie der blitz von dem blitzer :autsch:

Rip it!!

rotzglocke - 42
Experte (offline)

Dabei seit 12.2002
1050 Beiträge

Geschrieben am: 08.07.2008 um 23:18 Uhr

naja n blitz bedeutet: ok ich war zu schnell, aber ne lichthupe kann vieles bedeuten... da fangen irgendwelche fahrer an sich umzuschauen weil sie nicht checken was los ist und fahren gegen den flüssigstickstofflaster. der bricht durch und das flüssige stickstoff schockfrostet den kompletten bus der gefüllt war mit nem grundschulausflug... da hat man schnell nen haufen ärger an der backe wegen so ner lichthupe... ;)

bitch i'm drunk, pumpin slugs out of cannon

619 - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2004
82 Beiträge

Geschrieben am: 09.07.2008 um 18:14 Uhr

Zitat von rotzglocke:

naja n blitz bedeutet: ok ich war zu schnell, aber ne lichthupe kann vieles bedeuten... da fangen irgendwelche fahrer an sich umzuschauen weil sie nicht checken was los ist und fahren gegen den flüssigstickstofflaster. der bricht durch und das flüssige stickstoff schockfrostet den kompletten bus der gefüllt war mit nem grundschulausflug... da hat man schnell nen haufen ärger an der backe wegen so ner lichthupe... ;)


:totlacher: ok.. dann lass ich das mal lieber ;-)

aber jetzt mal im ernst.. ist doch n witz ^^^

Rip it!!

humorixle - 67
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2006
164 Beiträge

Geschrieben am: 11.07.2008 um 12:20 Uhr

Zitat von 619:

Hi, wollt mal wissen ob jemand von euch ein Navi mit Radarwarnung hat..
ist sowas überhaupt legal, und wie funktioniert's?


Da reizt es viele Autofahrer, sich zumindest vor den stationären Tempo- und Ampelblitzern, den sogenannten Starenkästen, zu schützen. Möglich machen das im Navigerät integrierte Radarwarner. Der Haken am technischen Blitzschutz: Der Betrieb dieser Funktion ist in Deutschland verboten, genau wie der herkömmliche Radarwarner. In Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen." :weiner:

Was bringt den Doktor um sein Brot? a)Gesundheit, b)der Tod. Drum hält er uns, auf daß er gut lebe,

wild_devil - 48
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2008
1 Beitrag
Geschrieben am: 28.01.2009 um 20:45 Uhr

Zitat von humorixle:

Zitat von 619:

Hi, wollt mal wissen ob jemand von euch ein Navi mit Radarwarnung hat..
ist sowas überhaupt legal, und wie funktioniert's?


Da reizt es viele Autofahrer, sich zumindest vor den stationären Tempo- und Ampelblitzern, den sogenannten Starenkästen, zu schützen. Möglich machen das im Navigerät integrierte Radarwarner. Der Haken am technischen Blitzschutz: Der Betrieb dieser Funktion ist in Deutschland verboten, genau wie der herkömmliche Radarwarner. In Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen." :weiner:




ist ser schön gesagt aber wen am ein navi benutzt wo man eine permernente geschwindigkeits anzeige hat sprich in jeder 50 zohne 50 angezeigt wo man 100 fahren darf 100 angezeigt wir dan ist es erlaubt selbst der bundesgerichtshof hat mitte 2007 gesagt das wen eine solche permanent geschindigeits anzeige vorhanden ist ist das zur understützung der autofarer und nicht dafür vor stationeren plitzern zu warnen
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