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Geschrieben am: 19.05.2008 um 22:31 Uhr
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Zitat von kidb: Zitat von 008Lucky: der artikel is doch was komplett anderes..!
nach dem artikel müsste ja die warez seite ein link verbot erklagen!! ich glaub, dass ist das letzte was sich eine warez seite erlauben darf!^^
Thema meines Links:
Also, das Umgehen von Kopierschutzmassnahmen ist nicht erlaubt. Die Programme auf die verlinkt werden können einen Kopierschutz umgehen. Dehalb versuchen die Herren, die nicht möchten, dass ihre DVDs kopiert werden auch zu unterbinden, dass diese Programme gefunden werden.
Kinofilm Stream:
Der Rechteinhaber hat sicher kein Interesse, dass seine Werke, in diesem Fall Kinofilme, ohne dass er daran verdient konsumiert werden. Er kann also versuchen gerichtlich zu erwirken, dass solche Links entfernt werden muessen und dass der Linksetzer solche Links mehr veröffentlicht.
Das sind für mich schon ähnliche Fälle. Der Warezseite ist das natürlich wurscht.
damit müsste der Rechte-inhaber aber die Streamingseite angreifen, TU bleibt davon relativ unberührt.
Desweiteren ist es momentan noch mehr als unklar, ob das Ansehen von gestreamten Filmen als Download zu werten und damit illegal ist oder nicht. Und bis es dahingehend irgendwelche Gerichtsurteile oder neue Gesetze geben wird, wird wohl noch einige Zeit vergehen.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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