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musicmonstervertrag

Paeonia
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2005
12 Beiträge
Geschrieben am: 29.12.2007 um 19:15 Uhr

hi @ all,
gibt's im Forum irgendwo nen thread über verträge mit minderjährigen?
thx im voraus
CRMX
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2007
249 Beiträge
Geschrieben am: 29.12.2007 um 19:25 Uhr

ähm ich empfehl im BGB nchzuschauen.. also da es des "mittlerweile" auch online gibt einfach mal mit stichwort + BGB googeln...

so viel ich weiss, dürfen verträge bis 18 gar nicht gemacht werden.. sieht man ja immer bei den handyvetraägen..

wünsch dir da mal viel erfolg noch ^^ halt uns auf m laufenden !


...

Paeonia
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2005
12 Beiträge
Geschrieben am: 29.12.2007 um 19:26 Uhr

meine tochter hat ein testabo mit musicmonster gemacht und nicht rechtzeitig
gekündigt. darf sie als 13-jährige überhaupt etc...?
Jonsen - 37
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1565 Beiträge

Geschrieben am: 29.12.2007 um 19:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.12.2007 um 19:44 Uhr

eich net, bis man 18 ist darf man keine sachen kaufen die folgekosten haben, wie handy, roller. und abo gehört da sicher mit dazu... so hab ichs mal in der schule gelernt ;-)
öhm 27-13= 14 lalala... wollt ich nurmal so in raum werfen...

Achtung! Dieser Post könnte Ironie oder Sarkasmus enthalten.

the-Unity - 35
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
2173 Beiträge

Geschrieben am: 29.12.2007 um 19:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.12.2007 um 19:46 Uhr

Zitat von Paeonia:

meine tochter hat ein testabo mit musicmonster gemacht und nicht rechtzeitig
gekündigt. darf sie als 13-jährige überhaupt etc...?


nein. von 7 bis unter 18 ist man beschränkt geschäftsfähig. sie ist mit 13 jahren also noch nicht voll geschäftsfähig. eine willenserklärung von ihrer seite reicht nicht aus, um einen rechtskräftigen vertrag zu schließen. bis eine erlaubnis des gesetzlichen vertreters vorliegt, ist der vertrag schwebend unwirksam. wird keine erlaubnis des gesetzlichen vertreters eingereicht, ist der vertrag nichtig.

§ ??...muss ich schaun

edit: §§ 104, 105, 106, 108 Abs. 1 BGB

Seht wie die Kurve tobt,gegen Stadionverbot!Niemand kriegt uns klein,wir stehn immer ein-für den BVB

X_FISH - 50
Champion (offline)

Dabei seit 06.2003
3795 Beiträge

Geschrieben am: 29.12.2007 um 19:48 Uhr

Im Prinzip wurde alles schon gesagt - aber wie wollen sie eigentlich die Kohle einziehen? Über die Telefonrechnung?

Zitat von Jonsen:

öhm 27-13= 14 lalala... wollt ich nurmal so in raum werfen...


Dann werfe ich einfach mal "Patchworkfamilie" oder "Stieftochter" in den Thread - auch wenn es - wie deine Anmerkung - nichts mit dem Problem oder der Lösung zu tun hat...
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 29.12.2007 um 19:49 Uhr

Zitat von the-Unity:

Zitat von Paeonia:

meine tochter hat ein testabo mit musicmonster gemacht und nicht rechtzeitig
gekündigt. darf sie als 13-jährige überhaupt etc...?


nein. von 7 bis unter 18 ist man beschränkt geschäftsfähig. sie ist mit 13 jahren also noch nicht voll geschäftsfähig. eine willenserklärung von ihrer seite reicht nicht aus, um einen rechtskräftigen vertrag zu schließen. bis eine erlaubnis des gesetzlichen vertreters vorliegt, ist der vertrag schwebend unwirksam. wird keine erlaubnis des gesetzlichen vertreters eingereicht, ist der vertrag nichtig.

§ ??...muss ich schaun

edit: §§ 104, 105, 106, 108 Abs. 1 BGB


ein vertrag mit einem monatlich wiederkommenden bzw mit immer wieder zahlungen ist so oder so ungältig weil per gesetz keiner bis 18 selbst wenn er schon beschräbkt geschäftsfähig (ab 14 bzw die nächste stufe ab 16) ist,
daher kannst du ab 16 also frühestens mit offiziellem erhalt des personalasuweises überhaupt ne handynummer auf dich registrieren


Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Paeonia
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2005
12 Beiträge
Geschrieben am: 29.12.2007 um 20:13 Uhr

herzlichen dank an euch alle, ihr habtmir sehr weitergeholfen. setze morgen die
entsprechende antwort auf. an jonsen und alle, die's interessiert: bei meiner
anmeldung im TU habe ich nur meinen geburtstag eingegeben, nicht das jahr!
und danach nie upgedatet.

einen guten rutsch euch allen und nur das beste in 2008!!!
pianist - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
105 Beiträge
Geschrieben am: 31.12.2007 um 16:47 Uhr

hI
Paeonia
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2005
12 Beiträge
Geschrieben am: 12.01.2008 um 18:59 Uhr

Nachsatz:
nachdem ich die entsprechende antwort formuliert hatte, wurde ich aufge-
fordert, einen Altersnachweis zu schicken und die Angelegenheit würde aus-
gebucht.
Danke nochmals.
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