Ginkgo85 - 40
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Geschrieben am: 12.11.2007 um 10:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2007 um 10:13 Uhr
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Hy,
wie ist eigentlich gerade die Rechtslage was Mp3' betrifft.
Ich bin auf dem Stand, das wenn man die Original CD hat darf man die CD als MP3 wandeln, wenn man dabei keinen Schutz umgeht??
Sind diese dann nur für eigengebrauch oder darf man die innerhalb der familie weitergeben?
Wie verhält es sich mit sexy/erotischen Bilder?
Darf man haben oder nett?
Wie ist es mit Filmen die aufgenommen werden, sind die nur für eigengebrauch?
Rechtschreibfehler gefunden ? Selbst schuld. Was suchst du auch danach ?! ;-)
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#CaNe - 39
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Geschrieben am: 12.11.2007 um 11:04 Uhr
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Zitat von Ginkgo85: Hy,
wie ist eigentlich gerade die Rechtslage was Mp3' betrifft.
Ich bin auf dem Stand, das wenn man die Original CD hat darf man die CD als MP3 wandeln, wenn man dabei keinen Schutz umgeht??
Sind diese dann nur für eigengebrauch oder darf man die innerhalb der familie weitergeben?
Wie verhält es sich mit sexy/erotischen Bilder?
Darf man haben oder nett?
Wie ist es mit Filmen die aufgenommen werden, sind die nur für eigengebrauch?
mp3 aus einer ungeschützten cd zu erstellen die du original besitzt ist erlaubt
sexy bilder darfst du auch haben wenn du kein copyright verletzt
aufgenommene filme darf man meines wissens nach nur im engsten familien und bekanntenkreis weitergeben
alle angaben ohne gewähr
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MaLy - 38
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Geschrieben am: 12.11.2007 um 11:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2007 um 11:08 Uhr
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Zitat von Ginkgo85: Hy,
wie ist eigentlich gerade die Rechtslage was Mp3' betrifft.
Ich bin auf dem Stand, das wenn man die Original CD hat darf man die CD als MP3 wandeln, wenn man dabei keinen Schutz umgeht??
Sind diese dann nur für eigengebrauch oder darf man die innerhalb der familie weitergeben?
Wie verhält es sich mit sexy/erotischen Bilder?
Darf man haben oder nett?
Wie ist es mit Filmen die aufgenommen werden, sind die nur für eigengebrauch?
zu erstens: wenn du die CD so oder so gekauft hast kannst du sie so oft umwandeln oder vervielfältigen wie du willst (kleine Einschränkung durch das berühmte Kürzel "Sicherungskopie")
das ganze an Familienmitglieder weiterzugeben wird schätzungsweise kein Problem sein, da die CD im Haushalt eh keiner bestimmten Person zugeordnet werden kann (vorrausgesetzt sie wohnen noch bei dir). Ist dem nicht so, verhält sich des ganze dann wie bei Fremden personen---->verboten
2. soweit ich weiß gibts bei bildern noch keine Beschränkungen über die Weitergabe, solang der Urheber damit einverstanden is ( Ausnahme: Verbreitung illegaler Schriften und Bilder mit gewaltverherrlichendem Inhalt, etc.)
3. Solang du bei den Filmen selber der Urheber bist, kannst du sie verbreiten so viel und so lang zu willst (Privatfilme), wenn es allerdings ans Aufnehmen von irgendwelchen anderen Filmen geht, die du dann weiterverbreitest, gehts an die Illegalität ( näheres kann dir dann nur noch n Anwalt sagen)
Es gibt keine Pauschallösungen!!!
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 12.11.2007 um 11:07 Uhr
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normalerweise auch mp3s aus streams freier gebrauch wenn du sie nicht für die allgemeinheit uploadest
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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spectre - 42
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Geschrieben am: 12.11.2007 um 11:33 Uhr
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du fragst sachen...
Zitat von Ginkgo85: Wie verhält es sich mit sexy/erotischen Bilder?
Darf man haben oder nett?
"kommt drauf an". soweit es sich um kinderpornographische bilder handelt, ist der besitz schon strafbar. ansonsten ist es ok, wenn keine urheberrechte, rechte einzelner (zB die der abgebildeten personen) oder sonstige belange (zB aus dem zivilrecht) dagegenstehen. zwecks verbreitung etc von pornographischen schriften empfehle ich das nachlesen von §§ 184, 184a-c StGB.
Zitat von Ginkgo85: Wie ist es mit Filmen die aufgenommen werden, sind die nur für eigengebrauch?
richtig, soweit es sich um veröffentlichte werke handelt (zB im free-tv gelaufen und aufgezeichnet. nicht gemeint sind damit "aufnahmen"/sicherheitskopien von kopiergeschützten dvd's oder sonstigen datenträgern und ähnlichem). und ja, nur für den eigengebrauch... nicht zur verbreitung, öffentlichen wiedergabe, erwerb und ähnlichem. nachzulesen unter anderem im § 53 UrhG.
Zitat von Ginkgo85: wie ist eigentlich gerade die Rechtslage was Mp3' betrifft.
Ich bin auf dem Stand, das wenn man die Original CD hat darf man die CD als MP3 wandeln, wenn man dabei keinen Schutz umgeht??
Sind diese dann nur für eigengebrauch oder darf man die innerhalb der familie weitergeben?
jegliches umgehen, knacken u.ä. von kopierschutz ist strafbar. ansonsten als vervielfältigung für private zwecke/eigengebrauch in ordnung.
eine weitergabe innerhalb der familie wird in der regel geduldet.
Zitat von MaLy: zu erstens: wenn du die CD so oder so gekauft hast kannst du sie so oft umwandeln oder vervielfältigen wie du willst (kleine Einschränkung durch das berühmte Kürzel "Sicherungskopie")
nein, du erwirbst durch den kauf grundsätzlich nicht das verwertungsrecht (§ 85 UrhG). die vervielfältigungen sind ebenso nur unter bestimmten voraussetzungen rechtlich in ordnung (siehe oben bzw. § 53 II UrhG).
Zitat von Der666Diablo: normalerweise auch mp3s aus streams freier gebrauch wenn du sie nicht für die allgemeinheit uploadest
auch das ist nur relativ... die vorlage darf nicht "offensichtlich rechtswidrig" angeboten werden (mal nebenbei: bei p2p-tauschbörsen ist i.d.R. davon auszugehen).
die tendenz des gesetzgebers geht aber in die richtung, dass selbst privatkopien verboten werden sollen... irgendwann.
und, nur so nebenbei: rein zivilrechtlich könntest du dennoch schadenersatz-forderungen ins auge sehen, da zum beispiel bei vielen lizenzverträgen teilweise keine private kopie erlaubt ist... auch wenn die forderungen nun eher unwahrscheinlich sind, wenn nicht auch noch zusätzlich kein strafrechtlicher charakter gegeben ist.
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Ginkgo85 - 40
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Geschrieben am: 12.11.2007 um 22:30 Uhr
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doch ganz schön kompliziert!
Rechtschreibfehler gefunden ? Selbst schuld. Was suchst du auch danach ?! ;-)
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spectre - 42
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.11.2007 um 06:50 Uhr
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Zitat von Ginkgo85: doch ganz schön kompliziert!
tja, der gesetzgeber ist in der letzten novellierung nur halbherzige kompromisse eingegangen, wie man auch sieht. aber die tendenz ist klar (s.o.) - fragt sich nur wann es soweit ist.
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Ginkgo85 - 40
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Geschrieben am: 13.11.2007 um 10:14 Uhr
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in der regel wie schon erwähn worden ist ist es wohl am besten immer einen Rechtanwalt zu fragen den ständig ändert sich irgendetwas
Rechtschreibfehler gefunden ? Selbst schuld. Was suchst du auch danach ?! ;-)
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Ginkgo85 - 40
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Geschrieben am: 13.11.2007 um 11:02 Uhr
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wie ist es eigentlich mit Webradio aufnehmen ist das denn erlaubt?
Rechtschreibfehler gefunden ? Selbst schuld. Was suchst du auch danach ?! ;-)
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#CaNe - 39
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Geschrieben am: 15.11.2007 um 11:10 Uhr
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Zitat von Ginkgo85: wie ist es eigentlich mit Webradio aufnehmen ist das denn erlaubt?
jap ist es genau wie aus dem normalen radio aufnehmen
allerdings ist es widerum verboten dieses material dann zum download bereitzustellen
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X_FISH - 50
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Geschrieben am: 16.11.2007 um 09:31 Uhr
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Zitat von spectre: Zitat von Ginkgo85: wie ist eigentlich gerade die Rechtslage was Mp3' betrifft.
Ich bin auf dem Stand, das wenn man die Original CD hat darf man die CD als MP3 wandeln, wenn man dabei keinen Schutz umgeht??
Sind diese dann nur für eigengebrauch oder darf man die innerhalb der familie weitergeben?
jegliches umgehen, knacken u.ä. von kopierschutz ist strafbar. ansonsten als vervielfältigung für private zwecke/eigengebrauch in ordnung.
Jein. Es greift noch immer der Unterschied zwischen "digitaler Kopie" und "analoger Kopie".
Sprich: Spielst du eine CD ab und nimmst sie gleichzeitig am PC oder sonstwie auf -> zulässig.
Einfachste Anwendung: Du machst dir eine Kassette für's Auto (sofern Kassettenlaufwerk noch vorhanden).
Für den PC gibt es entsprechende Software. Da du keine digitale Kopie erstellst umgehst du in diesem Fall auch keinen Kopierschutz um ein 1:1 Abbild zu erhalten, sondern machst eine "analoge Kopie".
Worüber sie sich noch immer streiten: MP3 ist ein verlustbehaftetes Format, somit können eigentlich (!) keine 1:1 Kopien erstellt werden. Früher war alleine die Tatsache ein verlustbehaftetes Verfahren (Kassette, Minidisk, etc.) zu verwenden ausreichend genug.
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