Flashlight21 - 41
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 14.04.2005 um 10:38 Uhr
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Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)
§ 1 Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.
§ 2 Anwendungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt
§ 3 Sitzgebot
Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.
§ 4 Vorbereitungen
Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.
§ 5 Sitzposition
Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.
§ 6 Darmentleerung
Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.
§ 7 Sichtkontrolle
Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.
§ 8 Reinigung des Rektums
Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.
§ 9 Reinigung des Aborts
Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.
§ 10 Verlassen des Aborts
Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft
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Rosa - 35
Fortgeschrittener
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Dabei seit 10.2002
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Geschrieben am: 14.04.2005 um 14:59 Uhr
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echt geil
Versuchungen soll man nicht widerstehen - wer weiß ob sie jemals wieder kommen...
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TheBrainless - 37
Experte
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Dabei seit 04.2005
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Geschrieben am: 10.05.2005 um 20:24 Uhr
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Mörps mörps blubbs!
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Jule1965 - 60
Anfänger
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Dabei seit 03.2012
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Geschrieben am: 18.05.2012 um 17:31 Uhr
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Sachsen-Anhalt ist das Land der "Frühaufsteher"-hast du noch nicht gewusst oder. Und für frühmorgens braucht man ne Anleitung. Selbst fürs Klo!!
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_Flea - 29
Anfänger
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Dabei seit 05.2010
14
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Geschrieben am: 19.05.2012 um 22:05 Uhr
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Nummer 1: Wieso einen Thread ausgraben, der 7 Jahre alt ist?
Nummer 2: Meines Wissens ist Toilette nicht umgangssprachlich.
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Simens - 30
Team-Ulmler
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Dabei seit 11.2006
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Geschrieben am: 09.06.2012 um 14:43 Uhr
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Zitat von _Flea: Nummer 1: Wieso einen Thread ausgraben, der 7 Jahre alt ist?
Nummer 2: Meines Wissens ist Toilette nicht umgangssprachlich.
7jahre alt dann warst du 8 mit 8 schon am PC?
What ever you want, what ever you do, there's always a Korean, doing it better than you
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Alexx91 - 33
Champion
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Dabei seit 04.2007
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Geschrieben am: 09.06.2012 um 14:59 Uhr
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Zitat von Simens: Zitat von _Flea: Nummer 1: Wieso einen Thread ausgraben, der 7 Jahre alt ist?
Nummer 2: Meines Wissens ist Toilette nicht umgangssprachlich.
7jahre alt dann warst du 8 mit 8 schon am PC?
Nummer 1: Wieso gräbst du den Thread noch einmal aus?
Nummer 2: Was laberst du? o_O
This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.
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_Flea - 29
Anfänger
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Dabei seit 05.2010
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Geschrieben am: 10.06.2012 um 20:46 Uhr
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Zitat von Simens: Zitat von _Flea: Nummer 1: Wieso einen Thread ausgraben, der 7 Jahre alt ist?
Nummer 2: Meines Wissens ist Toilette nicht umgangssprachlich.
7jahre alt dann warst du 8 mit 8 schon am PC?
Nun, folgendes an deinem Kommentar ist falsch:
1. Dein Satz ist grammatikalisch nicht korrekt.
2. Zahlen schreibt man bis Zwölf aus.
3. Deine Aussage über das Alter macht keinen Sinn.
$-$-$-$-$-$-$-$-$-$-$-$-$-$-$-$-$-$-$-$- $-$-$-$-$-$-$-$-$-$-$-$-$-$-$-$
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Sevas_Tra
Profi
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Dabei seit 05.2011
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Geschrieben am: 12.06.2012 um 16:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.06.2012 um 16:05 Uhr
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Zitat von Simens: Zitat von _Flea: Nummer 1: Wieso einen Thread ausgraben, der 7 Jahre alt ist?
Nummer 2: Meines Wissens ist Toilette nicht umgangssprachlich.
7jahre alt dann warst du 8 mit 8 schon am PC?
OM_G
Art is the best way to say 'Fuck you' to reality
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