| 
	Geschrieben am: 14.04.2009 um 13:42 Uhr
                | 
       
                | 
       
      
     
      
     Zitat von Homey: Es gibt das Gesetz, dass es nicht strafbar ist wenn man aus dem Knast ausbricht. xD 
Aber halt, biste draussen wirste wieder einkassiert. xD 
Und da kommen noch diverse Sachbeschädigunsdelikte dazu, wie z.B. Stangen oder Schlösser usw. xD
  
 
Das stimmt, jeder hat das Recht, sich selbst zu befreien, die Gesamtstrafe wird durch einen Ausbruch(sversuch) auch nicht erhöht, lediglich die Zeit in Freiheit wird hinten dran gehängt, allerdings steht man nach einem Ausbruchsversuch sicher unter genauerer Beobachtung
      
     
      
      
     reboot 
          
     |