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zunami ![]() Fortgeschrittener (offline) Dabei seit 04.2006 65 Beiträge |
Zitat von ught: Zitat von zunami: Also am Besten alles schön wieder in die Anonymität abschieben, keine persönliche Verantwortung in der Öffentlichkeit und der Öffentlichkeit gegenüber und weiter in den Abzockerabgrund und zu guter Letzt den dunklen Mantel des Vergessens darüber. Da lobe ich mir dann doch das ungeschriebene Gesetz im Knast, wie mit den Sittichen umgegangen wird. Ursprünglich wollte ich hier gar nicht so hart urteilen, doch als ich in das Wespennest gestochen hatte und sofort Beleidigungen und unverschämte Vergleiche zur Verharmlosung herangezogen wurden, habe ich doch die Herausforderung angenommen... und werde weiterhin keinen Millimeter von meiner Meinung abweichen... warum auch?Ah - jetzt wieder der alte Ansatz. Den Antwortern unterstellen, dass Kinderpronographie verharmlost und gar unterstützt wird. Und dabei geht der Protest einfach nur gegen Ihren Hang zur Selbstjustiz. Aber anscheinend ist es nicht möglich, diesen Unterschied zu akzeptieren. Es ist eine Kritik, die sich nicht gegen die Sache richtet sondern gegen die Ansicht über Selbstjustiz der Threaderstellerin. Aber nun ein polemischer Schluss: Es scheint der Erstellerin Spass zu machen, Äußerungen auf sich persönlich zu beziehen, jegliche Aussagen zu vermischen und dann zu persönlichen Angriffen und derbsten Unterstellungen gegenüber Diskussionsteilnehmern endet. Ich persönlich finde eine solche Diskussionskultur für arm und billig, beziehungsweise einfach für eine Wichtigtuerei ohne Anspruch auf eine zielgerichtete Kommunikation. wer lesen kann ist klar im Vorteil - altes chin. Sprichwort. So wäre auch der Vorwurf der Selbstjustiz vom Tisch. Wurde von mir nie gefragt oder erwähnt. Besser ein selbstherrlicher, wichtiger und polemischer Schluss mit den gleichzusetzenden Unterstellungen als... na ja besser arm dran als Hirn weg. |
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ught ![]() Champion (offline) Dabei seit 07.2005 2007 Beiträge |
Zitat von zunami: wer lesen kann ist klar im Vorteil - altes chin. Sprichwort. So wäre auch der Vorwurf der Selbstjustiz vom Tisch. Wurde von mir nie gefragt oder erwähnt. Besser ein selbstherrlicher, wichtiger und polemischer Schluss mit den gleichzusetzenden Unterstellungen als... na ja besser arm dran als Hirn weg. Ein Pranger, öffentlich und im Internet für verurteilte Straftäter fällt in die Rubrik Selbstjustiz. Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus |
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zunami ![]() Fortgeschrittener (offline) Dabei seit 04.2006 65 Beiträge |
Zitat von ught: Zitat von zunami: wer lesen kann ist klar im Vorteil - altes chin. Sprichwort. So wäre auch der Vorwurf der Selbstjustiz vom Tisch. Wurde von mir nie gefragt oder erwähnt. Besser ein selbstherrlicher, wichtiger und polemischer Schluss mit den gleichzusetzenden Unterstellungen als... na ja besser arm dran als Hirn weg. Ein Pranger, öffentlich und im Internet für verurteilte Straftäter fällt in die Rubrik Selbstjustiz. wo steht das? |
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ught ![]() Champion (offline) Dabei seit 07.2005 2007 Beiträge |
Zitat von zunami: wo steht das? Bin grad zu faul nach einer Definition oder ähnlichem zu suchen, dafür auch grad keine Zeit. Normale Justiz: Rechtssprechung mit Verurteilung und Straßmaß Pranger, welcher nicht gerichtlich angeordnet ist > selbstbestimmtes Verhalten außerhalb der regulären Rechtssprechung zur Befriedigung persönlicher Interessen. Das ist für mich Selbstjusitz. Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus |
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zunami ![]() Fortgeschrittener (offline) Dabei seit 04.2006 65 Beiträge |
Zitat von ught: Zitat von zunami: wo steht das? Bin grad zu faul nach einer Definition oder ähnlichem zu suchen, dafür auch grad keine Zeit. Normale Justiz: Rechtssprechung mit Verurteilung und Straßmaß Pranger, welcher nicht gerichtlich angeordnet ist > selbstbestimmtes Verhalten außerhalb der regulären Rechtssprechung zur Befriedigung persönlicher Interessen. Das ist für mich Selbstjusitz. OK, also vorerst nur eine persönliche Meinung und Einschätzung deinerseits. Unter Vorbehalt, solange kein Beweis durch Rechtssprechung im vorliegenden oder verleichbarem Fall. Ich hoffe auf Aufklärung und konkrete Beispiele bzw. Gesetzestext(e). Danke schon im Voraus. |
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ught ![]() Champion (offline) Dabei seit 07.2005 2007 Beiträge |
Zitat von zunami: Zitat von ught: Zitat von zunami: wo steht das? Bin grad zu faul nach einer Definition oder ähnlichem zu suchen, dafür auch grad keine Zeit. Normale Justiz: Rechtssprechung mit Verurteilung und Straßmaß Pranger, welcher nicht gerichtlich angeordnet ist > selbstbestimmtes Verhalten außerhalb der regulären Rechtssprechung zur Befriedigung persönlicher Interessen. Das ist für mich Selbstjusitz. OK, also vorerst nur eine persönliche Meinung und Einschätzung deinerseits. Unter Vorbehalt, solange kein Beweis durch Rechtssprechung im vorliegenden oder verleichbarem Fall. Ich hoffe auf Aufklärung und konkrete Beispiele bzw. Gesetzestext(e). Danke schon im Voraus. Ich setze hier auf andere Diskussionspartne, ansonsten verschieben, bin weg... Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus |
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Alexx91 ![]() Champion (offline) Dabei seit 04.2007 13611 Beiträge ![]() |
Zitat von ught: Zitat von zunami: wer lesen kann ist klar im Vorteil - altes chin. Sprichwort. So wäre auch der Vorwurf der Selbstjustiz vom Tisch. Wurde von mir nie gefragt oder erwähnt. Besser ein selbstherrlicher, wichtiger und polemischer Schluss mit den gleichzusetzenden Unterstellungen als... na ja besser arm dran als Hirn weg. Ein Pranger, öffentlich und im Internet für verurteilte Straftäter fällt in die Rubrik Selbstjustiz. Erinnert sich noch jemand an den 17-jährigen aus Emden, der mutmaßlicher Mörder war und Leute wie zunami meinten, ihn über Facebook anprangern zu müssen? Im Endeffekt hat es sich rausgestellt, dass er unschuldig war - sein bisheriges Leben konnte man nach angerichtetem Schaden trotzdem wegwerfen. Artikel aus der Mitteldeutschen edit: Dass ein Internetpranger mit Selbstjustiz gleichzusetzen ist, dazu habe ich nichts gefunden. Dass er zu Selbstjustiz und vor allem zum Schaden von Unschuldigen führen kann, sollte allen außer zunami eigentlich klar sein. Dennoch ist ein Internetpranger illegal. Genauer gesagt verstößt er gegen Artikel 1 und 2 des deutschen Grundgesetzes, speziell gegen das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung. This is how an angel dies, blame it on my own sick pride. |
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39 ![]() Champion (offline) Dabei seit 07.2009 7448 Beiträge |
Ähm, nein? Eigentlich genau andersrum. Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig! |
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Lenowyrr ![]() ![]() Team-Ulmler (offline) Dabei seit 04.2005 2134 Beiträge ![]() |
Ehrlich gesagt fehlt mir hier der Sinn des Threads. Die Threaderstellerin setzt sich dafür ein ab jetzt Selbstjustiz im Internet zu üben und potentielle Straftäter an den Pranger zu stellen. Das hat nicht nur keinen Sinn sondern ist zusätzlich noch verboten. An dieser Stelle sei klargestellt dass Team-Ulm Täter in keiner Weise schützt oder wissentlich beherbergt, wir uns aber an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten, genauso wie es unsere Nutzer tun müssen oder die entsprechenden Konsequenzen tragen. Eine Darstellung dass jeder, der Kritik äußert, gleich ein potentieller Täter ist, kommt dem Stasi System der DDR gleich liebe Threaderstellerin, wo Intellektuelle und Kritiker gleich als potentielle Revoluzzer überwacht und behandelt wurden. Falls die TE einen guten Grund findet diesen Thread wieder öffnen zu lassen stehe ich dafür gern per PM zur Verfügung, bis dahin schließe ich diesen Thread mit der Begründung zum Aufruf des Rufmordes. [closed] Es eskaliert ja doch... ¯\_(ツ)_/¯ |
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