Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Sport

Personenbeförderung

speedy82 - 42
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2004
16 Beiträge
Geschrieben am: 23.05.2007 um 23:02 Uhr

Hallo,
wir haben vom Verein aus einen Mannschaftsbus mit 8 Sitzen + Fahrer!!!
Wenn wir jetzt am Wochenende ein Spiel haben und die"fremden" KINDERN mit den Bus befördern, gibt es dann laut StVo eine Richtgeschwindigkeit? Wenn ja, wo steht das in der StVo??
JonyBlub - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
829 Beiträge

Geschrieben am: 23.05.2007 um 23:18 Uhr

sorry ich weis es nicht aber frag doch mal n fahrlehrer ;-)

Ein Mischpult ist keine Kläranlage, kommt Scheiße rein kommt auch Scheiße raus.

Akkarin - 58
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2007
3 Beiträge
Geschrieben am: 23.05.2007 um 23:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.05.2007 um 23:34 Uhr

In der StVO ist da nicht so viel geregelt wichtig ist eben der

§ 48 FeV -Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung-

unter den ihr nach meiner Ansicht nicht fallt.

Bei allem anderen würde ich nach dem Gewicht des Fahrzeugs schauen.
schrumpel - 43
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2002
47 Beiträge

Geschrieben am: 23.05.2007 um 23:36 Uhr

Als Personenbeförderung gilt afaik nur wenn ihr

a) damit Gewinn macht - also mehr Geld von den Mitfahrenden verlangt als ihr für Sprit u. restl. Unkosten habt

oder

b) Mehr als 8 Personen befördert... also n 10er Bus oder so...

sonst is - wie gesagt afaik - alles im Lot

Wer a sagt, der muß nicht b sagen. Er kann auch erkennen, daß a falsch war. (Bertolt Brecht)

speedy82 - 42
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2004
16 Beiträge
Geschrieben am: 23.05.2007 um 23:40 Uhr

Zitat von Akkarin:


§ 48 FeV -Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung-unter den ihr nach meiner Ansicht nicht fallt.


jepp, ist ja nur n "kleiner" bus

mir geht es ja um die kinder... weil es ist schonmal vorgekommen (anderer Verein), dass der Fahrer mit 6 Kidis auf der Autobahn um die 150km/h gefahren ist. Es gab einen Unfall: Die kinder waren verletzt. Da er doch mit den fremden Kinder schneller als die Richtgeschwindigkeit (130) gefahren ist, müsste er doch dann die Schuld bekommen für die Insassen. Er ist aber ohne Schuld davongekommen. Deswegen meine Frage mit der Richtgeschwindigkeit...
Akkarin - 58
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2007
3 Beiträge
Geschrieben am: 23.05.2007 um 23:47 Uhr

Wenn der kleine Bus die 150 km/h hergibt muss der Fahrer die ja nicht ausreizen. Es gibt zum einen auch so etwas wie Verantwortung und zum anderen hängt ja über dem Fahrer immer das Schwert des Strafrechts und da kann er dann wegen fahrlässiger Körperverletzung oder im schlimmsten Fall auch wegen fahrlässiger Tötung zur Verantwortung gezogen werden.
Zivilrechtlich haben sowieso alle Insassen Ansprüche gegenüber dem Fahrer wie auch dem Halter.
speedy82 - 42
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2004
16 Beiträge
Geschrieben am: 25.05.2007 um 22:49 Uhr

Zitat von Akkarin:

das Schwert des Strafrechts... fahrlässiger Körperverletzung... fahrlässiger Tötung

genau, und jetzt brauch ich ein Gesetzt, das dieses besagt!!!
  [Antwort schreiben]

Forum / Sport

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -