Hallo,
wir haben vom Verein aus einen Mannschaftsbus mit 8 Sitzen + Fahrer!!!
Wenn wir jetzt am Wochenende ein Spiel haben und die"fremden" KINDERN mit den Bus befördern, gibt es dann laut StVo eine Richtgeschwindigkeit? Wenn ja, wo steht das in der StVo??
§ 48 FeV -Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung-unter den ihr nach meiner Ansicht nicht fallt.
jepp, ist ja nur n "kleiner" bus
mir geht es ja um die kinder... weil es ist schonmal vorgekommen (anderer Verein), dass der Fahrer mit 6 Kidis auf der Autobahn um die 150km/h gefahren ist. Es gab einen Unfall: Die kinder waren verletzt. Da er doch mit den fremden Kinder schneller als die Richtgeschwindigkeit (130) gefahren ist, müsste er doch dann die Schuld bekommen für die Insassen. Er ist aber ohne Schuld davongekommen. Deswegen meine Frage mit der Richtgeschwindigkeit...
Wenn der kleine Bus die 150 km/h hergibt muss der Fahrer die ja nicht ausreizen. Es gibt zum einen auch so etwas wie Verantwortung und zum anderen hängt ja über dem Fahrer immer das Schwert des Strafrechts und da kann er dann wegen fahrlässiger Körperverletzung oder im schlimmsten Fall auch wegen fahrlässiger Tötung zur Verantwortung gezogen werden.
Zivilrechtlich haben sowieso alle Insassen Ansprüche gegenüber dem Fahrer wie auch dem Halter.