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Forum / Liebe und Zärtlichkeit

probleme beim verkehr

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jacksenfive - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2006
163 Beiträge

Geschrieben am: 24.04.2007 um 12:41 Uhr

Zitat von m1:

Zitat von andre88:

Dann muss man woll die Verkersordnung lesen


Du solltest Dir die Threads erstmal durchlesen bevor du was postest !!

und nur die ganz harten kommen zur der gärtnerin
LAhoney - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2006
190 Beiträge

Geschrieben am: 24.04.2007 um 15:30 Uhr

Zitat von septicus:

Mädel... nicht mit 13. Lass es einfach bleiben. Rein rechtlich darfst du noch gar nicht (mit ihm, da er 18 oder älter ist), und rein moralisch ist das ebenfalls höchst bedenklich. Lass dir Zeit damit, bis du dir sicher bist, "den Richtigen" dafür gefunden zu haben. Das bringt dir persönlich mehr, als "es hinter dich gebracht zu haben" und "dazuzugehören".


ich denk, es kann aber schon auch mit größerem altersunterscheid klappen, klar, wenn man sich des vorstellt, hört sichs scheiße an, aber ich hab ne freundin, auch 14, die ist mit ihrem 18-jährigen freund jetz 1 1/2 jahre zusammen!! also auf das alter an sich würd ichs nicht schieben, auch wenns in manchen fällen schon was zu bedeuten hat. aber icn DEM fall HIER sieht des einfach nur nach... naja... kinderficker aus ^^ oder zumindest nach ausnutzen (auch wenn ich jetz mein eigenes alter schlecht mach ;) )
BARAYA - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
236 Beiträge

Geschrieben am: 24.04.2007 um 15:39 Uhr

Hy Leutz!
Also der Typ hat also schuldgefühle wega dem alter? dann stimmt doch irgendwas net,oda? Man(n) kann doch net einfach so mit ner 13Jährigen schlafen! (Auch rein gesetzlich net)
Aber was ich net schnall is, ab wann man überhaupt darf ohne mit dem gesetzt in konflikt zu kommen!?!?! (Frage an euch!)
Grüße! :winker:

*~*Lebe, und denke nicht an morgen*~*

LK-StYlE - 33
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
530 Beiträge

Geschrieben am: 24.04.2007 um 16:43 Uhr

Zitat von BARAYA:

Hy Leutz!
Also der Typ hat also schuldgefühle wega dem alter? dann stimmt doch irgendwas net,oda? Man(n) kann doch net einfach so mit ner 13Jährigen schlafen! (Auch rein gesetzlich net)
Aber was ich net schnall is, ab wann man überhaupt darf ohne mit dem gesetzt in konflikt zu kommen!?!?! (Frage an euch!)
Grüße! :winker:




wenns mädchen 14 oder 15 ist, dann darf der junge höchstens 17 sein.
wenn sie über 16 ist dann ists egal wie alt er ist...
noch was, ich bin 15, mein freund 18 und ich find den Unterschied bei manchen sachen schon heftig. grad wenns so ums weggehn geht weil man mit 15 ja noch nicht in discos oder auf feste darf und kein alkohol usw. aber so vom charakter her kanns bei usn beiden nicht besser sein. aber 15 und 13(?!) ist eben auch noch ein rießiger unterschied weil man sich in der zeit echt sehr verändert!


www.lindakatja.piczo.com

BARAYA - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
236 Beiträge

Geschrieben am: 25.04.2007 um 14:58 Uhr

ok! danke!
bei mia und meinem Greund (18) is es das gleiche! ^^
Aber 13 is scho voll heftig!!! *kopf schüttel*

*~*Lebe, und denke nicht an morgen*~*

Jacklamber - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2005
237 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2007 um 15:03 Uhr

Zitat von BARAYA:

ok! danke!
bei mia und meinem Greund (18) is es das gleiche! ^^
Aber 13 is scho voll heftig!!! *kopf schüttel*


omg was is des fer n kifi?? :kopfschuettel:

Alle Kinder verlassen den Unfallort, nur nicht Helge, der liegt unter einer Felge.

Nintendo - 36
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1402 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2007 um 18:30 Uhr

pobs beim Verkehr ?? kein Ding...Gas isr Rechts :-D


nee spaß xD
vllt hat dein Freund einfach muffe bekommen als so weit war....kp komischer kerl

Meine Gedanken jagen sich in der gleichen Sinnlosigkeit wie ein Hund sein Schwanz!

cheesemaker - 43
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2563 Beiträge

Geschrieben am: 27.04.2007 um 09:01 Uhr

Zitat von BARAYA:

Hy Leutz!
Also der Typ hat also schuldgefühle wega dem alter? dann stimmt doch irgendwas net,oda? Man(n) kann doch net einfach so mit ner 13Jährigen schlafen! (Auch rein gesetzlich net)
Aber was ich net schnall is, ab wann man überhaupt darf ohne mit dem gesetzt in konflikt zu kommen!?!?! (Frage an euch!)
Grüße! :winker:


Wie ich bereits auf Seite 1 des Threads gepostet habe:

Zitat:

§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.



Unabhängig davon gibt es noch nen Paragraphen der den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen regelt:

Zitat:

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.
unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.


"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire

BARAYA - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
236 Beiträge

Geschrieben am: 27.04.2007 um 14:43 Uhr

Ja also kann überhaupt nix passiern solangs beide seiten wollen!?!?!

*~*Lebe, und denke nicht an morgen*~*

techart - 39
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2006
55 Beiträge

Geschrieben am: 27.04.2007 um 14:50 Uhr

Zitat von Mark:

Zitat von Kiefer:

hey lasst sie doch sie ist net zu jung!!!!!!!!!!

Sie heisst sicher Peter und holt sich grade an unserer Dummheit hier reinzuschreiben einen runter...


:-D

In Bier sind weibliche Hormone. Trinkt man zu viel redet man wirres Zeugs und kann nicht mehr fahren

techart - 39
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2006
55 Beiträge

Geschrieben am: 27.04.2007 um 14:51 Uhr

Zitat von Nintendo:

pobs beim Verkehr ?? kein Ding...Gas isr Rechts :-D


Nächstes mal Radio hörn damit de nicht in Stau kommst...;-)

In Bier sind weibliche Hormone. Trinkt man zu viel redet man wirres Zeugs und kann nicht mehr fahren

techart - 39
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2006
55 Beiträge

Geschrieben am: 27.04.2007 um 14:52 Uhr

Zitat von Nintendo:

pobs beim Verkehr ?? kein Ding...Gas isr Rechts :-D


nee spaß xD
vllt hat dein Freund einfach muffe bekommen als so weit war....kp komischer kerl


In Bier sind weibliche Hormone. Trinkt man zu viel redet man wirres Zeugs und kann nicht mehr fahren

hRNSn - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2007
340 Beiträge
Geschrieben am: 27.04.2007 um 14:54 Uhr

techart ist halt noch n guter alter tripleposter....-.-''
cheesemaker - 43
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2563 Beiträge

Geschrieben am: 27.04.2007 um 15:16 Uhr

Zitat von BARAYA:

Ja also kann überhaupt nix passiern solangs beide seiten wollen!?!?!


Nee, eigentlich nicht.

Im Klartext sind sexuelle Handlungen im Zusammenhang mit Kindern (U14) generell strafbar (ohne Ausnahme!).

Bei Jugendlichen gestaltet sich das schon etwas differenzierter.
Ü18 mit U16 ist dann strafbar, wenn eine Bezahlung erfolgt ("gegen Entgelt") oder wenn eine "Zwangslage" ausgenutzt wird. Was darunter zu verstehen ist wird nicht näher definiert, aber ich denke dass darunter durchaus auch so Sachen wie "Du musst mit mir nach Hause fahren" oder "..., sonst erzähl ich deinen Eltern xyz" fallen.

Ü21 mit U16 wird bestraft, wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird, was immer darunter auch zu verstehen sein mag. Außerdem wird sowas in der Regel nicht von Amts wegen verfolgt und kann auch straffrei ausgehen, aber wie sagt man so schön:

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."

"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire

ChAoS_WeIb - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2006
68 Beiträge

Geschrieben am: 07.05.2007 um 17:10 Uhr

Zitat von -Ogge-:

Zitat von tindra2k5:

ich bin hier voll am weinnen...

Solang du nur die Probleme hast *gg*
:-D :totlacher: :totlacher: :-D


Ihr findet des lustig? Naja, ich versteh sie, man fühlt sich da mies.
Also wenn ich an ihrer stelle wär, des kann nich die wahre liebe sein. Sonst hätte er auch keien Zweifel

Sei immer du selbst

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