Nocterus - 35
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Geschrieben am: 03.03.2007 um 23:50 Uhr
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Zitat von spectre: Zitat von Nocterus: angenommen sie hat sex mit nem 14 oder 13 jährigem wäre des auch net gegen das gesetz ------>ergo sex ja
wie wir auch hier schon bereits festgestellt haben, ist das nicht richtig :P jegliche sexuelle handlung an/mit einer 13-jährigen ist strafbar.
nicht wenn der bvetroffene selber aber noch nicht das 14. lebensjahr vollendet hat...
stfu?pls?
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spectre - 41
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Geschrieben am: 03.03.2007 um 23:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.03.2007 um 23:55 Uhr
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Zitat von Nocterus: Zitat von spectre: Zitat von Nocterus: angenommen sie hat sex mit nem 14 oder 13 jährigem wäre des auch net gegen das gesetz ------>ergo sex ja
wie wir auch hier schon bereits festgestellt haben, ist das nicht richtig :P jegliche sexuelle handlung an/mit einer 13-jährigen ist strafbar.
nicht wenn der bvetroffene selber aber noch nicht das 14. lebensjahr vollendet hat...
lass mich mal bitte so arrogant sein und mich selber zitieren :D
Zitat von spectre: Zitat von kisy87: Zitat von tindra2k5: warum darf ich keinen sex haben????
Du darfst schon, aber nur wenn der Typ dann genauso alt wie du bist. Weil dann kann keiner etwas sagen!!!
"können" kann man immer, also bitte. und das tu ich jetzt schon mal im vorfeld, denn die bereits zitierte vorschrift, ...
Zitat: § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
...ist dadurch trotzdem erfüllt, d.h. das 13-jährige bürschchen hätte sich auch strafbar gemacht!
dass man unter 14 juristisch "schuldunfähig" ist, ist ne andere sache.
man beachte den abschnitt nach dem zitat des 176ers.
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RunAway - 36
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Geschrieben am: 04.03.2007 um 12:07 Uhr
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ergo sex mit 13 generell nein, ganz einfach...!
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Saoirse - 36
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Geschrieben am: 04.03.2007 um 12:21 Uhr
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Zitat von tindra2k5: hi
ich habe ein problem was mir sehr peinlich ist...
ich hab seit länger einen freund neulich hatten wir zum erstenmal sex in seinem auto...
ich war total nerfös....
aber als wir angefangen haben hörte er einfach auf..
er sagte das er befürcheetete das ich zu jung für in währ...
was sagt ihr dazu????
in SEINEM AUTO???
ich entnehme dieser aussage mal ganz schlau, dass der kerl mindestens 18 ist. und dann ist es kein wunder, dass er nicht mit dir schlafen will, er macht sich nämlich strafbar, herrgott nochmal.
obwohl ich andererseits mal gelesen habe, er macht scih nur strafbar, wenn er deine sexuelle unerfahrenheit ausnutz, aber wie das jetzt zu deuten ist, frag ich mich ehrlich gesagt auch.
we're dancing for the restless and the broken-hearted
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Saoirse - 36
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Geschrieben am: 04.03.2007 um 12:25 Uhr
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Zitat von tindra2k5:  ich finde das nicht lustig ´
mädchen, ich find das hier auch nicht lustig....das problem ist halt echt der altersunterschied, wart ein paar jahre und dann schaugst weiter. wo wir schon dabei sind...ich bezweifle mal, dass du die pille nimmst oder dir überhaupt über verhütung gedanken gemacht hast, oder?
we're dancing for the restless and the broken-hearted
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Mammut_Knut - 39
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Geschrieben am: 04.03.2007 um 12:26 Uhr
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Ihr versucht eine 13 Jährige (s Fake) mit Gesetzen zu erschlagen?
Es gibt sowas wie eine sexuelle Selbstbestimmung und die Verantwortung der Eltern. Eine 13jährige ist grundsätzlich erstmal für gar nix zu kriminalisieren. Und selbst wenn sie mit nem 17 jährigen Sex hat, was solls? Macht er sich strafbar? Ja. Aber auch deswegen sollte man ihn nicht kriminalisieren, das muss man von Fall zu Fall betrachten. Mit dem Gesetzbuch wedeln bringt gar nix.
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spectre - 41
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Geschrieben am: 04.03.2007 um 14:07 Uhr
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Zitat von Mammut_Knut: Ihr versucht eine 13 Jährige (s Fake) mit Gesetzen zu erschlagen?
nein, wir gehen nicht nur auf die situation, gedanken, gefühle und moralische vorstellungen der 13-jährigen ein, sondern sehen auch mal über den tellerrand hinaus und betrachten auch die anderen elemente der gesamtsituation, explizit: die strafbarkeit der handlung seitens des "älteren jungen".
Zitat von Mammut_Knut: Es gibt sowas wie eine sexuelle Selbstbestimmung und die Verantwortung der Eltern. Eine 13jährige ist grundsätzlich erstmal für gar nix zu kriminalisieren.
das steht hier auch nicht zur debatte!
Zitat von Mammut_Knut: Und selbst wenn sie mit nem 17 jährigen Sex hat, was solls? Macht er sich strafbar? Ja. Aber auch deswegen sollte man ihn nicht kriminalisieren, das muss man von Fall zu Fall betrachten. Mit dem Gesetzbuch wedeln bringt gar nix.
ich weiß nicht so recht, worauf du hinauswillst. wenn man etwas "kriminalisieren" will, dann setzt das voraus, dass das zuvor nicht "kriminell" war. beispiel: kriminalisierung von bestimmten computerspielen - eigentlich legal, aber existierende pläne zur strafbarkeit dieser spiele, somit bevorstehende kriminalisierung.
in diesem fall -ist- die handlung schon lange strafbar, somit wird er nicht von uns kriminalisiert, sondern hat sich höchstens 'selber kriminalisiert'. und, ja, hier wurde der einzelfall betrachtet, auf den 176er bezogen und angewendet/verglichen und bejaht :o
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MissBushido
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Geschrieben am: 04.03.2007 um 18:31 Uhr
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Zitat von m1: Zitat von tindra2k5: hi
ich habe ein problem was mir sehr peinlich ist...
ich hab seit länger einen freund neulich hatten wir zum erstenmal sex in seinem auto...
ich war total nerfös....
aber als wir angefangen haben hörte er einfach auf..
er sagte das er befürcheetete das ich zu jung für in währ...
was sagt ihr dazu????
SAG MAL GEHTS NOCH? ?  Wie DUMM muss man sein 
Tanzen ist mein leben !!
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Da-Prince - 34
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Geschrieben am: 04.03.2007 um 18:36 Uhr
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@tindra....
bist du n fake..?? glaub ich nämlich,weil keiner macht so viel rechtschreibfehler...
>>2 Pac
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bondboy_92 - 33
Profi
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Geschrieben am: 04.03.2007 um 18:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.03.2007 um 19:01 Uhr
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hmm...deine überschrift sagt es schon: verkehr.
ich neheme an, ihr standet vor ner roten ampel (ihr wart ja in seinem auto) und dann hat er die ewige huperei der autos hinter ihm nichmehr ertragen und hat dann halt aufgehört.
einzige plausible erklärung...^^
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honeymauz - 33
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Geschrieben am: 04.03.2007 um 19:03 Uhr
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mit 13 wusst ich nichmal, was sex überhaupt bedeutet, dhab ich noch mit meinen puppen gespielt und mir über so was noch keine gedanken gemacht......außeredm frag ich mich, wie man mit 13 mit nem 18jährigen oder älterem jungen zusammen sein kann
Probier´s mal mit Gemütlichkeit =)
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bondboy_92 - 33
Profi
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Geschrieben am: 04.03.2007 um 19:10 Uhr
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Zitat von honeymauz: mit 13 wusst ich nichmal, was sex überhaupt bedeutet, dhab ich noch mit meinen puppen gespielt und mir über so was noch keine gedanken gemacht......außeredm frag ich mich, wie man mit 13 mit nem 18jährigen oder älterem jungen zusammen sein kann 
naja...zu 13 is 15 nich wirklich n großer unterscheid.. -.-
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Nect05 - 33
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Geschrieben am: 04.03.2007 um 19:17 Uhr
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kinder ficker
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Nocterus - 35
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Geschrieben am: 04.03.2007 um 20:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.03.2007 um 20:15 Uhr
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Zitat:
Zitat: § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
...ist dadurch trotzdem erfüllt, d.h. das 13-jährige bürschchen hätte sich auch strafbar gemacht!
dass man unter 14 juristisch "schuldunfähig" ist, ist ne andere sache.
man beachte den abschnitt nach dem zitat des 176ers.
ich habs mal in der lesung angesprochen und du hast leider net recht....
nach§176 JuSchuGB ist es nämlich nicht erlaubt wenn man älter als 14 ist und somit als jugendlicher zählt da man aber mit 13 noch als kind durchgeht gilt das nicht .........weil es dafür keine regelung gibt.....bzw es man schuldunfähig ist je nach auslegung des verhandelnden richters...
stfu?pls?
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spectre - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.03.2007 um 20:36 Uhr
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Zitat von Nocterus: Zitat:
Zitat: § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
...ist dadurch trotzdem erfüllt, d.h. das 13-jährige bürschchen hätte sich auch strafbar gemacht!
dass man unter 14 juristisch "schuldunfähig" ist, ist ne andere sache.
man beachte den abschnitt nach dem zitat des 176ers.
ich habs mal in der lesung angesprochen und du hast leider net recht....
nach§176 JuSchuGB ist es nämlich nicht erlaubt wenn man älter als 14 ist und somit als jugendlicher zählt da man aber mit 13 noch als kind durchgeht gilt das nicht .........weil es dafür keine regelung gibt.....bzw es man schuldunfähig ist je nach auslegung des verhandelnden richters...
auch wenn das hier kein thread ist, in dem es um juristische fallbearbeitung geht und wir nun vom eigentlichen thema abschweifen... aber du scheinst die problematik nicht ganz richtig erfasst zu haben (abgesehen davon, dass wir hier über den 176er StGB reden). folgende fallkonstellation:
- "opfer": 13 jahre jung
- "täter": 13 jahre jung
um's mal nur stichwortartig aufzugliedern und um es ganz kurz zu machen:
--> "wer [...blabla...] an personen unter 14 jahren"
das opfer ist bekanntlich unter 14.
(dein "knackpunkt" - "wer":) wie alt der täter ist, spielt hierbei keine rolle, da ausnahmslos jede natürliche person gemeint ist.
von der annahme ausgehend, dass die anderen tatbestandsmerkmale zu bejahen sind, -hat!- hier somit der täter eine straftat nach § 176 I StGB begangen.
(du weißt sicher (oder auch nicht), dass bei einer strafbarkeitsprüfung mehrere punkte zu prüfen sind - hier geht es lediglich um die tatbestandsnorm des 176 I, die, wie erwähnt, voll erfüllt ist.)
die angesprochene schuldunfähigkeit ist keine auslegungssache des richters, sondern steht in diesem fall ganz eindeutig, zweifellos und völlig ermessensfrei im 19er stgb.
ps: deiner argumentation zufolge könne also kein kind die tatbestandsmerkmale eines strafgesetzes erfüllen, d.h. keinen diebstahl begehen, keine körperverletzung tätigen etc. pp. - diese annahme ist aber falsch (s.o.).
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