play-girl9 - 32
Anfänger
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Geschrieben am: 26.02.2007 um 16:44 Uhr
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was tun wenn der junge in den du verliebt bist zu alt für dich ist
wenn er 8 jahre älter ist wie du und alle gegen dich sprechen
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h0bi - 38
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 26.02.2007 um 16:47 Uhr
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vergiss ihn
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Kicker_93 - 31
Experte
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Geschrieben am: 26.02.2007 um 16:47 Uhr
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Zitat von play-girl9: was tun wenn der junge in den du verliebt bist zu alt für dich ist
wenn er 8 jahre älter ist wie du und alle gegen dich sprechen
ich würd sagen du solltest das tun was du für richtig empfindest und nicht auf die anderen hören ... aber 8 Jahre ... dis is schon ziemlich viel ... aber mach einfach das was du für besser empfindest ...
www.myspace.com/volume12page
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Klokopf - 40
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 26.02.2007 um 16:53 Uhr
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Lass das lieber, gibt nur Probleme.
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i-LoVe-BoYs
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Geschrieben am: 26.02.2007 um 16:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.02.2007 um 16:58 Uhr
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Zitat von play-girl9: was tun wenn der junge in den du verliebt bist zu alt für dich ist
wenn er 8 jahre älter ist wie du und alle gegen dich sprechen
wenn du in ihn richtig verknalt bisst dann schnapp ihn dir aber geh nicht so
willd ran nene spass
aber hör auf dein herz das wird dir schon das richige sagen
ich hat ja selbst ein älteren freund
jungs nimmt euch in acht,Girls haben die macht
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cheesemaker - 43
Champion
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Geschrieben am: 26.02.2007 um 17:05 Uhr
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Da kommt mir spontan der gute alte § 182 StGB in den Sinn:
Zitat: ...Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft...
Und wenns ganz dumm läuft kommt sogar noch der 180er in Frage:
Zitat: Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
1. durch seine Vermittlung oder
2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt...
"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire
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-DerBlubb- - 37
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 26.02.2007 um 17:06 Uhr
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Vergisses 
Der is in deinem Fall 22 (!)
Erstens is das genau genommen illegal, und 2tens kann ich mir kaum vorstellen, das er die selben interessen wie du hat. In dem alter stellt man glaube ich etwas andere ansprüche... vom reifegrad mal ganz zu schweigen...
Kann mir schlecht vorstellen das das was ernstes (von beiden seiten) wird...
aber versuchen darfsts natürlich gerne ^^
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D1aBol0 - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.02.2007 um 17:07 Uhr
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was ist das für ein Typ? der sich auf eine 14 jährige einlässt....
Es zu versuchen, ist immer der erste Weg zu scheitern.
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-blader00- - 33
Experte
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Geschrieben am: 26.02.2007 um 17:08 Uhr
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Zitat von -DerBlubb-: Vergisses
Der is in deinem Fall 22 (!)
Erstens is das genau genommen illegal, und 2tens kann ich mir kaum vorstellen, das er die selben interessen wie du hat. In dem alter stellt man glaube ich etwas andere ansprüche... vom reifegrad mal ganz zu schweigen...
Kann mir schlecht vorstellen das das was ernstes (von beiden seiten) wird...
aber versuchen darfsts natürlich gerne ^^

muss man nix hinzufügen
we search the luck, however, the unluck searches us...
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cheesemaker - 43
Champion
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Geschrieben am: 26.02.2007 um 17:09 Uhr
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Zitat von -DerBlubb-: Vergisses
Der is in deinem Fall 22 (!)
Erstens is das genau genommen illegal, und 2tens kann ich mir kaum vorstellen, das er die selben interessen wie du hat. In dem alter stellt man glaube ich etwas andere ansprüche... vom reifegrad mal ganz zu schweigen...
Kann mir schlecht vorstellen das das was ernstes (von beiden seiten) wird...
aber versuchen darfsts natürlich gerne ^^
KANN illegal sein, MUSS aber nicht.
(siehe auch meinen Eintrag oben)
"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire
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1__Ramona__1 - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.02.2007 um 17:34 Uhr
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naja, ich beneide dich nicht gerade um deine Situation! Man kann nichts für seine gefühle, aber die anderen haben schon Recht! Lass die Finger davon und verschon euch beide so mit unnötigen Problemen!
hatte auch nen freund, der 4 jahre älter is als ich und am Anfang war es wirklich schwer mit Familie/Umwelt usw...........
Aber nicht verzweifeln: Andere Mütter haben auch hübsche Söhne!
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ChrIsChiii - 33
Champion
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Geschrieben am: 26.02.2007 um 18:35 Uhr
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Deutschkurs gehen und fragen wie man "zährtlichkeit " [wie du es geschrieben hast] schreibt *gg*
dann sag ich dir mehr
We are all black when the lights go out
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-Den-nis- - 33
Profi
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Geschrieben am: 26.02.2007 um 19:02 Uhr
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Zitat von ChrIsChiii: Deutschkurs gehen und fragen wie man "zährtlichkeit " [wie du es geschrieben hast] schreibt *gg*
dann sag ich dir mehr 
tzzzzzz
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Kiefer - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.02.2007 um 15:50 Uhr
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würd sagen ist sehr wichtig in ner beziehung
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hRNSn - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.02.2007 um 15:54 Uhr
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Zitat von cheesemaker: Da kommt mir spontan der gute alte § 182 StGB in den Sinn:
Zitat: ...Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft...
Und wenns ganz dumm läuft kommt sogar noch der 180er in Frage:
Zitat: Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
1. durch seine Vermittlung oder
2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt...
darf man wissen was du denn als beruf ausübst oder was du studierst und für welchen beeuf?oder ist das nur i-net gesucht,kopieren+einfügen und dann klug wirken?
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cheesemaker - 43
Champion
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Geschrieben am: 27.02.2007 um 16:04 Uhr
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Zitat von hRNSn: Zitat von cheesemaker: Da kommt mir spontan der gute alte § 182 StGB in den Sinn:
Zitat: ...Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft...
Und wenns ganz dumm läuft kommt sogar noch der 180er in Frage:
Zitat: Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
1. durch seine Vermittlung oder
2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt...
darf man wissen was du denn als beruf ausübst oder was du studierst und für welchen beeuf?oder ist das nur i-net gesucht,kopieren+einfügen und dann klug wirken?
Muss ich Staatsanwalt, Richter, Strafverteidiger oder Jurastudent sein um das Strafgesetzbuch zitieren zu dürfen?
Denn nichts anderes hab ich getan. Ich habe das Zitat sogar noch als solches markiert um zu verhindern dass mir ans Bein gepisst wird...
"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire
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