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Forum / Liebe und Zärtlichkeit

Ab wann darf ich mit ihm zusammen sein?

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Sarah_456 - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2005
17 Beiträge
Geschrieben am: 15.01.2007 um 17:10 Uhr



Zitat:

ja, der sex zwischen euch (und alle anderen sexuellen handlungen) ist legal (siehe mein beitrag weiter oben) ;-)


okay danke ;-)
wolkenlos - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2006
126 Beiträge
Geschrieben am: 15.01.2007 um 17:18 Uhr

Zitat von Sarah_456:



Zitat:

ja, der sex zwischen euch (und alle anderen sexuellen handlungen) ist legal (siehe mein beitrag weiter oben) ;-)


okay danke ;-)

das läuf aber nur unter dem motto:
wo kein Kläger, da kein richter!

Den es gibt dazu gesetze!wennihre mutter nicht wollte das sie zB mit einem 18 jährigen zusammen ist und sie unter 14 ist kann die mutter ihn verklagen (von wegen (misshandlung einer minderjährigen) auch wenn sie es selbst wollte!
schau mal bei Wikipedia da steht ein netter artikel!

es ist so wie es ist!!!!

mudder - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2003
44 Beiträge

Geschrieben am: 15.01.2007 um 17:23 Uhr

Zitat von wolkenlos:

aber das kannst du alles im jugendschutzgesetz nach lesen!


das steht im strafgesetzbuch und nicht im judenschutzgesetz

Du bist Deutschland!

spectre - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 15.01.2007 um 17:27 Uhr

Zitat von wolkenlos:

Zitat von Sarah_456:



Zitat:

ja, der sex zwischen euch (und alle anderen sexuellen handlungen) ist legal (siehe mein beitrag weiter oben) ;-)


okay danke ;-)

das läuf aber nur unter dem motto:
wo kein Kläger, da kein richter!

Den es gibt dazu gesetze!wennihre mutter nicht wollte das sie zB mit einem 18 jährigen zusammen ist und sie unter 14 ist kann die mutter ihn verklagen (von wegen (misshandlung einer minderjährigen) auch wenn sie es selbst wollte!
schau mal bei Wikipedia da steht ein netter artikel!


dein engagement in allen ehren, aber meine aussagen zu rechtsthemen stützen sich ausschließlich auf gesetze und rechtsprechung.
was deine fall-konstruktion angeht, hast du aber wieder nicht ganz recht (wie auch schon vorher mit dem JuSchG): jegliche sexuelle handlungen an kindern (d.h. unter 14) sind strafbar, ganz gleich ob derjenige nun 18 ist oder 16 etc pp. und zwar ist das ein offizialdelikt, d.h. es braucht keine anzeige, sondern es wird so oder so ein verfahren eingeleitet.
wolkenlos - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2006
126 Beiträge
Geschrieben am: 15.01.2007 um 17:30 Uhr



das meinte ich ja aber sie ist ja (zum glück) schon über 14!

es ist so wie es ist!!!!

Ti-Key - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2005
161 Beiträge

Geschrieben am: 15.01.2007 um 17:33 Uhr

beide unter oder 14: nicht erlaubt!
eine/r 14 der/die andere über: nicht erlaubt!
beide über 14 aber unter 16: erlaubt!
18 und unter 16: nicht erlaubt!
18 und über 16: erlaubt!
:totlacher:


i lie ,i cheat,i steal

spectre - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 15.01.2007 um 17:46 Uhr

Zitat von wolkenlos:

das meinte ich ja aber sie ist ja (zum glück) schon über 14!

sei mir nicht böse, wenn ich jetzt kleinlich werde, aber du hast selber geschrieben "wo kein kläger, da kein richter", d.h. du hast von einem absoluten antragsdelikt geredet (also eine person muss dies beanzeigen und erst dann wird ein strafverfahren eingeleitet). bei kindern, also unter 14-jährigen, ist das aber absolut das gegenteil: es wird so oder so ein strafverfahren eingeleitet, wenn man davon weiß - es bedarf also keiner anzeige von irgendjemanden.

der grund, warum ich jetzt so auf den "kleinigkeiten" bei dir rumreite ist, weil du mit deinem halbwissen hier informationen in die runde streust, die sehr verwirrend sind.
Jacklamber - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2005
237 Beiträge
Geschrieben am: 16.01.2007 um 11:33 Uhr

Zitat von Ti-Key:

beide unter oder 14: nicht erlaubt!
eine/r 14 der/die andere über: nicht erlaubt!
beide über 14 aber unter 16: erlaubt!
18 und unter 16: nicht erlaubt!
18 und über 16: erlaubt!
:totlacher:



Klar noch nie davon gehört?! :totlacher: :totlacher:
So was hört man recht selten.. :-D
Junge der hat keine Ahnung von Ackerzucht und Viehbau :totlacher:
Da zählt einmal wieder der Spruch: Wer keine Ahnung hat einfach mal die FRESSE halten ^^

Alle Kinder verlassen den Unfallort, nur nicht Helge, der liegt unter einer Felge.

emily81 - 43
Experte (offline)

Dabei seit 02.2005
1120 Beiträge

Geschrieben am: 16.01.2007 um 12:52 Uhr

wikipedia/Schutzalter
19MC_Melly88 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1023 Beiträge

Geschrieben am: 16.01.2007 um 13:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.01.2007 um 13:04 Uhr

Zitat von wolkenlos:

ja bei 15 und 17 schon!
du darfst ab 14 sex haben!aber nur mit männern unter 18 jahren!
soweit ich weiß!aber das kannst du alles im jugendschutzgesetz nach lesen!
So ist es^^ ... Wenn sie ab 14 ist - darf sie einen Freund hab der max. 18 ist^^ ... Und wenn sie 16 ist darf sie einen Freund haben - der ab 18 oder eben älter ist^^ :daumenhoch:

-VW_regiert_die_Straßen!!!-

Gnomy - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2006
101 Beiträge

Geschrieben am: 16.01.2007 um 15:48 Uhr

Zitat von 19MC_Melly88:

Zitat von wolkenlos:

ja bei 15 und 17 schon!
du darfst ab 14 sex haben!aber nur mit männern unter 18 jahren!
soweit ich weiß!aber das kannst du alles im jugendschutzgesetz nach lesen!
So ist es^^ ... Wenn sie ab 14 ist - darf sie einen Freund hab der max. 18 ist^^ ... Und wenn sie 16 ist darf sie einen Freund haben - der ab 18 oder eben älter ist^^ :daumenhoch:

des mit 15 und 17 geht garantiert klar!!

Gutnaaacht - 46
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2006
12 Beiträge

Geschrieben am: 16.01.2007 um 15:59 Uhr

Zitat von Girly-007:

ich würd mal sagen,dass es kein bestimmtes Alter gibt. Du denkst jetzt sicher "was weiß die schon,die is erst 13" aber ich erkundige mich ehrlich gesagt auch nach solchen Sachen.... ;-) Es gibt teilweise Leute die haben ihren 1. Freund/ ihr 1. Freundin schon mit 10 Jahren. Und 15 ist eig. schon ein reifes Alter. Also wenn du ihn toll findest und er dich dann schnapp in dir :daumenhoch:

Viel Glück


15 ist ein reifes Alter?!? *wegschmeißvorLachen* :-D :-D :-D :-D :-D Das hab ich noch nicht mal mit 10 gedacht!!!

Jobangebot: http://de.gigajob.com/48928176.html

B3owu1f - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
274 Beiträge

Geschrieben am: 16.01.2007 um 16:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.01.2007 um 16:14 Uhr

Zitat von Girly-007:

ich würd mal sagen,dass es kein bestimmtes Alter gibt. Du denkst jetzt sicher "was weiß die schon,die is erst 13" aber ich erkundige mich ehrlich gesagt auch nach solchen Sachen.... ;-) Es gibt teilweise Leute die haben ihren 1. Freund/ ihr 1. Freundin schon mit 10 Jahren. Und 15 ist eig. schon ein reifes Alter. Also wenn du ihn toll findest und er dich dann schnapp in dir :daumenhoch:
Viel Glück


Ääh...jaa! Denn die Reife hängt ja bekanntlich nur mit der Anzahl bisheriger Beziehungen zusammen...

:-D

Ein Gespräch setzt voraus, dass der andere Recht haben könnte!

spectre - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 16.01.2007 um 16:35 Uhr

Zitat von 19MC_Melly88:

Zitat von wolkenlos:

ja bei 15 und 17 schon!
du darfst ab 14 sex haben!aber nur mit männern unter 18 jahren!
soweit ich weiß!aber das kannst du alles im jugendschutzgesetz nach lesen!
So ist es^^ ... Wenn sie ab 14 ist - darf sie einen Freund hab der max. 18 ist^^ ... Und wenn sie 16 ist darf sie einen Freund haben - der ab 18 oder eben älter ist^^ :daumenhoch:


sorry melly, das stimmt auch nicht ganz.

Zitat von spectre:

...für über 14-jährige:
du: unter 16
er: über 18
-> nur strafbar unter ausnutzung einer zwangslage oder gegen entgelt

du: unter 16
er: über 21
-> grundsätzlich strafbar (bis zu 3 jahre bzw. geldstrafe), aber relatives antragsdelikt (d.h. jemand muss dies i.d.R. anzeigen)


wie du siehst, darfst du zwischen 14-16 auch mit bis zu 21-jährigen "verkehren" (also nicht nur im straßenverkehr :P), wenn dieser keine zwangslage ausnutzt oder du kein geld dafür nimmst.
Mammut_Knut - 39
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2006
63 Beiträge
Geschrieben am: 16.01.2007 um 17:15 Uhr

Um das mal klarzustellen: DU darfst mit 15 mit allen Sex haben, zumindest die älter sind. Nach unten kanns kriminell werden, aber darum gehts bei dir nicht. Also wenn du 15 bist und er 56, dann bekommt ER Probleme, nicht du. Und auch nur wenn es einen Kläger gibt.

Bei 15/17 gibts keine Probleme. Eine andere Variante ist es, mit ihm zusammen zu sein und den Rest erzählt ihr niemandem. Geht auch niemanden etwas an, was ihr zuhause hinter geschlossener Türe macht. Du hast eine sexuelle Selbstbestimmung und als Mensch bist du auch deiner eigenen Freiheit gegenüber verantwortlich. Solange du keinem weh tust, einfach ausgedrückt, leb dein Leben wie es dir passt. Dazu muss man auch mal Gesetze beugen.
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