Maus_1991
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Geschrieben am: 16.08.2006 um 16:34 Uhr
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Zitat von freakyangel: Zitat von kleine_83: Zitat von Maus_1991: ich weiß schon wann die pille nicht mehr wirkt keine sorge wir achten da schon drauf!! was heißt denn da wir achten darauf?
drauf achten??
und wenn ihr mal vergessen habt drauf zu achten???
ihr müsst ech sicher sein es richtig machen.
drauf achten ist zu wenig
du denksch wohl au i bin doof oder?i werr wohl wissa wie ma mit dr pille umgeht!
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freakyangel - 37
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 21.08.2006 um 09:04 Uhr
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ich denke nicht das du zu doof bist aber es giebt so viele die schwanger werden und auch gesagt haben " ja ich kann verhüten, ich bin nicht zu blöd dafür usw"
also pass wirklich auf
I LOVE MEIN BÄRCHEN MARKUS
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Pat3007 - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.08.2006 um 09:21 Uhr
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Zitat von Maus_1991: Zitat von freakyangel: Zitat von kleine_83: Zitat von Maus_1991: ich weiß schon wann die pille nicht mehr wirkt keine sorge wir achten da schon drauf!! was heißt denn da wir achten darauf?
drauf achten??
und wenn ihr mal vergessen habt drauf zu achten???
ihr müsst ech sicher sein es richtig machen.
drauf achten ist zu wenig
du denksch wohl au i bin doof oder?i werr wohl wissa wie ma mit dr pille umgeht!
man kann aufpassen wie man will, irgendwann denkt man mal nicht dran, oder registriert ned, dass man Antibiotika gnommen hat anstatt normaler Medinzin und schwups happy hour in 9 Monaten...
es geht ned ums zutrauen (im übrigen: wie sollen wir beurteilen ob du mit d Pille umgehen kannsch wenn wir dich ned kennen?!?!)
oder um jemand doof finden..
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witzbold87 - 37
Experte
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Geschrieben am: 21.08.2006 um 13:53 Uhr
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Zitat von Pornotussi: Hallo Leute...
Ich möcht mal wissen wie denn das jetzt is wenn ich als 22-jährige was mit nem 17-jährigen habe... Mach ich mich da strafbar wenns zum Geschlechtsverkehr kommt?
nein, da machst dich definitiv nicht strafbar
Es gibt viele Drogen auf der Welt! Das Pferd ist eine davon, aber eine positive! *g*
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BeBeK_M
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.08.2006 um 13:57 Uhr
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also strafbar macht man sich nicht weil die tusse üer 14 jahre alt ist .
Wr sie jünger würdest du dich starfbar machen !
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Kleiemaus - 40
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Geschrieben am: 21.08.2006 um 14:03 Uhr
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Hallo@all So muß mich hier mal für einen bekannten schlau machen, habe zwar schon so im Internet nach gelesen aber das ist immer etwas komisch beschriben............
Mein Bekannter ist 24 jahre und er hat eine 15 jährige kennen gelernt.. Die 2 verstehen sich auch sehr gut, ich halte von so was nicht sehr viel aber da passt das einfach habe die 2 selber schon gesehn aber sie ist halt trotzdem 15.
Wenn die 2 jetzt einvernehmlicher sex haben ist so was erlaubt, ich glaube ja nicht unbedingt.. Von meinem bekannten weiß ich das sie schon mehr mals wollte er blockte aber noch ab ich weiß aber das es noch passiert...
Kann mir jemand sagen was da die konsiquenzen sein können oder wenn es einvernehmlich ist oder wnn ihn die eltern anzeigen.. Weil will nicht das ihm was passiert aber wo die liebe hin fellt aber blöd das es so ist also ich danke euch für eure hilfe...
DANKE
von Michaela1111 - 27.09.2004 17:56:00
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Verführung minderjähriger
Ihe Bekannter würde sich nur dann nach § 182 II Nr. 1 StGB strafbar machen, wenn er unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an [der unter 16-jährigen] vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt. Ist dies nicht der Fall, ist das Verhalten Ihres Bekannten straflos - ob man es deshalb auch gutheißt, ist eine andere Frage...
Na ich versuchs mal:
Der § 182(2) StGB, auf den Kollege Roenner abstellt (der nur auf Strafantrag der Geschädigten, bzw deren Eltern verfolgt wird, oder wenn besonderes öffentliche Interesse vorliegt), besagt, daß es strafbar sein kann wenn ein über 21jähriger mit einer unter 16jährigen schläft, die aus Gründen altersbedingter Unreife -im konkreten Fall für den Täter erkennbar- außerstande ist, die Entscheidung über die Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen intellektuell, moralisch und emotional in ein Selbstbild und Lebenskonzept in einer Weise zu integrieren, welche der Bedeutung sexueller Selbstbestimmung gerecht wird. Ein erheblicher Altersunterschied reicht für sich genommen nicht aus. Das Fehlen der Selbstbestimmungseigenschaft ist in jedem Einzelfall konkret festzustellen [Tröndle/Fischer 50., 1100, Rn''n.15, 17 und 18 ]
Auf deutsch heißt das in etwa:
Das Mädel muß soweit reifeverzögert sein, daß es sich der Tragweite der sexuellen Handlungen nicht bewußt ist. Und diese Tatsache müßte für den Täter (also Deinen Freund) erkennbar sein.
Wenn also die Eltern des Mädels Strafanzeige und Strafantrag stellen würden, würde das Gericht prüfen, bzw. durch Gutachter prüfen lassen, inwieweit das Mädel erwachsen genug ist, um über ihre Sexualität eigenverantwortlich entscheiden zu können.
das is die Juristische seite ^^^^^^
machst dich eigentlich nciht strafbar weil sie schon über 16 is..
wissen is Macht, nix wissen macht auch nix
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Anka_Maus - 33
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Geschrieben am: 21.08.2006 um 20:00 Uhr
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Zitat von Pornotussi: Hallo Leute...
Ich möcht mal wissen wie denn das jetzt is wenn ich als 22-jährige was mit nem 17-jährigen habe... Mach ich mich da strafbar wenns zum Geschlechtsverkehr kommt?
nein sobald se über 16 ist nicht!
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crazy-nugget - 35
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Geschrieben am: 21.08.2006 um 20:28 Uhr
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Zitat von Stin83: Was haltet ihr eigentlich davon wenn jetzt die da oben was mit nem 5 Jahre jüngeren Typ hat mal so neben die gesetzliche Frage gestellt.....
Das würd mich viel eher interessieren....
Wieso nicht?
Die ganzen Assi-Typen haben doch auch mit 18-20 13jährige Freundinnen!
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XRatteX
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Geschrieben am: 21.08.2006 um 20:33 Uhr
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Zitat von Stin83: Zitat von Black_Dirty: Zitat von Hitomi: Zitat von Pornotussi: Zitat von Black_Dirty: Zitat von Hitomi: Zitat von septicus: Wenn der / die andere über 16 ist, gibts da laut Jugendschutzgesetz keine Einschränkungen  Have Fun.... HMM ....und was wäre mit 15 und 18 ?
und mit 14 und 18?? hmm.. is interesant
Das is alles nicht schlimm wenn nicht unter 14 und der ältere nicht über 21 da jüngere noch unter 16.... wenn ich das richtig verstanden habe.... es geht mir ja nich darum ob es schlimm is ...sondern ob es "erlaubt" ist 
mit auch! ist es erlaubt oder nich?
Ja es ist erlaubt.
1. unter 14 darf gar nicht....
2. wenn über 14 und unter 16 dann nur mit jemandem unter 21....
3. wenn über 16 darf mit wem er will....
und wenn einer der beiden 14 ist und der andere älter? würden die beiden sich strafbar machen?
"Die größte Kunst, die man im Leben lernen muss, ist die Wiedergutmachung von Irrtümern."
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Dracula666
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Geschrieben am: 21.08.2006 um 20:42 Uhr
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Zitat von Pornotussi: Hallo Leute...
Ich möcht mal wissen wie denn das jetzt is wenn ich als 22-jährige was mit nem 17-jährigen habe... Mach ich mich da strafbar wenns zum Geschlechtsverkehr kommt? ach ne!
Hoch auf dem Panzerwagen
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Evil_Saxo - 33
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Geschrieben am: 22.08.2006 um 17:17 Uhr
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über 14 => die person (über 18) macht sich nur strafbar, wenn er die sexuelle unerfahrenheit ausnutzt. Geschlechtsverkehr ist aber nicht verboten.
unter 14 => die ältere Person macht sich strafbar wenn es eine sexuelle beziehung ist.
also so hat mans mir mal erklärt
Zeit heilt nicht alle Wunden, Sie lässt sie nur vergessen.....
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Arrrrrr - 50
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Geschrieben am: 22.08.2006 um 17:52 Uhr
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Ab 16 ist legal. Also meldet euch bei nem alten gaul^^
TU-Gott und Kult. Alle lieben mich. Ihr könnt meine Sprüche ruhig kopieren^^
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DerFavorit - 33
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Geschrieben am: 25.08.2006 um 01:01 Uhr
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Ganz einfach:
Ab 14 darf JEDER Sex mit JEDEM haben  
und das steht auch im Gesetzbuch,.. HAHA
Also falls das jetzt ne ca. 20jährige liest bitte melden 
www.bmulm.de
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lord-raven - 70
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Geschrieben am: 25.08.2006 um 14:14 Uhr
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ja...finde ich auch
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palermogirl - 35
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Geschrieben am: 25.08.2006 um 16:40 Uhr
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Ne glaub nicht...oda??
Ich glaub das das so ist ab 15 darfst du gesetzlich Sex haben, aber wie das aussieht mit jemanden der schon volljährig ist...
also meine Freundin war auch mit 15 mit nem 22 jährigen zusamen...und das muss man dann halt heimlich machne also aufpassen das euch keiner an karren pisst
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