luftprinzip - 82
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Geschrieben am: 12.07.2011 um 00:22 Uhr
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Zitat von sweetBoy18_: Zitat von Sanddevil: Zitat von Aventador: Was glaubst du machen unter 18 jährige bei Pornos, na?
Das geschieht aber alles in einem Video und nicht vor der Nase der Person
Außerdem sind Pornos auch erst ab 18.
ja wenn er es heimlich machen würde
könnten die beiden doch nix dafür oder?
oder muss man dafür sorgen das man beim sex nicht beobachtet werden kann?
Er/sie dürfte mitmachen, warum sollte er/sie nicht zuschauen dürfen?
I still don't believe in Germanys right to exist.
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Devil_Driver
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.07.2011 um 01:24 Uhr
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Zitat von NothingLeft: hay
ich wollte mal fragen ob ein über 18j. beim sex von 2 unter 18j zuschauen darf, also nichts machen nur zusehen. is des erlaubt?
wie viel unter 18???
ich seh glaub ich schon pedobärs ohr
Schmier dir n bisschen Niveau ins Gesicht!
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maddylein - 32
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Geschrieben am: 12.07.2011 um 08:42 Uhr
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Phädophil und pervers!
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plan_a_trois - 36
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Geschrieben am: 12.07.2011 um 09:19 Uhr
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§ 182. Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen. (1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
So steht es im deutschen Gesetzt....ob es auch moralisch ist steht auf einem anderen Blatt!!!!
Ich mag Frauen! Ja und?
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P08-02-14V - 28
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.07.2011 um 09:22 Uhr
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What is this Fuck?
Was geht wie kommt man auf so eine scheiß frage???
Nein darfst du nicht!
Für Rechtsschreibfehler haftet die Tastatur.
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P08-02-14V - 28
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.07.2011 um 09:23 Uhr
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Zitat von plan_a_trois: § 182. Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen. (1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
So steht es im deutschen Gesetzt....ob es auch moralisch ist steht auf einem anderen Blatt!!!!
Kannst du mir das auf deutsch übersetzten damit man das versteht was du damit sagen willst?
Für Rechtsschreibfehler haftet die Tastatur.
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 12.07.2011 um 09:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.07.2011 um 09:26 Uhr
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Zitat von sweetBoy18_: hay
ich wollte mal fragen ob ein unter 18j. beim sex von 2 über 18j zuschauen darf, also nichts machen nur zusehen. is des erlaubt?
Der darf sogar mitmachen, sofern er nicht gezwungen, bezahlt oder seine unreife ausgenutzt wird.
Alles über 14 darf in Deutschland gepoppt werden 
E: @ sweetkill. Mein Post ist im Grunde die gewünschte Übersetzung.
E2: Er darf, insofern die beobachteten nichts dagegen haben. Wie das bei spannern usw is weiß ich nciht genau. Hat aber mit dem Alter vermutlich wenig zu tun.
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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musclecar - 37
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Geschrieben am: 12.07.2011 um 10:25 Uhr
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Zitat von Tofu: deine eltern werden dich bestimmt nicht anzeigen du kleiner lustmolch -.- aber evtl. verprügeln
Ich bin Hänsel aus dem Ghetto und schieb Hexen in den Ofen
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Aventador
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Geschrieben am: 12.07.2011 um 12:48 Uhr
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@schlutz
Captain ist englisch, Kapitän deutsch, oder?
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LeSavant
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Geschrieben am: 12.07.2011 um 16:46 Uhr
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ihr alten spanner... oder eher junge? fängt schon gut an....
- semper fidelis -
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Aquaaa - 37
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Geschrieben am: 12.07.2011 um 20:07 Uhr
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Zitat von sweetBoy18_: hay
ich wollte mal fragen ob ein unter 18j. beim sex von 2 über 18j zuschauen darf, also nichts machen nur zusehen. is des erlaubt?
wieso was haste bitte schön vor ? oo
EuroMillions Jackpot am Freitag: 46.000.000 € !
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Te_J - 31
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Geschrieben am: 12.07.2011 um 20:10 Uhr
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Zitat von sweetBoy18_: hay
ich wollte mal fragen ob ein unter 18j. beim sex von 2 über 18j zuschauen darf, also nichts machen nur zusehen. is des erlaubt?
warum nicht?
Strg + W (:
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Spaaaaast
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.07.2011 um 13:48 Uhr
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ist nur wiederlich.
Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur ;p
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Meister-Lamp - 36
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Geschrieben am: 29.07.2011 um 13:55 Uhr
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willst vor deinem kleinen bruder oder deiner kleinen schwester vögeln oder? seids ihr ekelhaft..
Leistung verursacht keinen Lärm, sie ist einfach da und WIRKT
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Enraged - 35
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Geschrieben am: 29.07.2011 um 13:56 Uhr
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Zitat von musclecar: Zitat von Tofu: deine eltern werden dich bestimmt nicht anzeigen du kleiner lustmolch -.- aber evtl. verprügeln
Spaß hätte mei Kind in der Situation nich XD
Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!
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