Yunami - 29
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Geschrieben am: 07.01.2011 um 14:20 Uhr
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Zitat von sabbse: Zitat von SexY_LaaDy_:
jaa des stimmt ich hab da was verwechselt
rechtlich : 14
biologisch : 11
Rechtlich gesehn dürfen Vierzehnjährige halt nicht mit Dreizehnjährigen schlafen. Zwei Dreizehnjährige hingegen dürfen miteinander schlafen 
zwei dreizehnjährige?
wirklich? ich dachte, unter 14 läuft gar nichts?
Per aspera ad inferi.
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Verdammnis - 47
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Geschrieben am: 07.01.2011 um 14:21 Uhr
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Aber erst nach 10 Jahre Ehe!
Bitte hier Fußzeile einfügen.
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sabbse
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 07.01.2011 um 14:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.01.2011 um 14:22 Uhr
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Zitat von Yunami:
zwei dreizehnjährige?
wirklich? ich dachte, unter 14 läuft gar nichts?
![[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]](http://www.gutefrage.net/media/tipps/bilder/sex-wer-darf-in-welchem-alter-mit-wem/0_big.jpg)

In dem Alter kommts ja auch eher noch drauf an, was die Eltern erlauben und was nicht
Ich darf jetzt close schreiben, ohne ne Kopfnuss zu bekommen! :)
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OMG_Ein_Alex - 33
Champion
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Geschrieben am: 07.01.2011 um 14:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.01.2011 um 14:23 Uhr
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Zitat von sabbse: Zitat von SexY_LaaDy_:
jaa des stimmt ich hab da was verwechselt
rechtlich : 14
biologisch : 11
Rechtlich gesehn dürfen Vierzehnjährige halt nicht mit Dreizehnjährigen schlafen. Zwei Dreizehnjährige hingegen dürfen miteinander schlafen  Das mit dem rechtlichen bezieht sich immer darauf, wer er mit wem tut ;)
Rechtlich dürfen die zwei Dreizehnjärigen absolut nicht, es ist ganz verboten.
Nur sind sie noch nicht strafmündig 
Okey dein Bild zeigt zwar was anders, aber mir wär ein Gesetzestext lieber
|~ |)~ |*)~ |-*)~ |*-*)~ |(*-*)~ |~(*-*)~
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Verdammnis - 47
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Geschrieben am: 07.01.2011 um 14:24 Uhr
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Junger Sex
Bitte hier Fußzeile einfügen.
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Carlos_B - 26
Halbprofi
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Geschrieben am: 07.01.2011 um 14:25 Uhr
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hallo, ?
Is doch klar. Kindergartenzeit !!
So ab 3+ gehts los, zack zack, ran an den Speck !
Wer die Wahrheit im falschem Moment sagt, gilt als Zyniker.
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KARA_ - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 07.01.2011 um 14:26 Uhr
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ich bin zwar nicht christlich
aber ich habe mal von meine klassenlehrerin gehört die katholischen dürfen nicht vor der ehe
das ist ja auch bei den muslimischen so
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sabbse
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 07.01.2011 um 14:27 Uhr
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Zitat von OMG_Ein_Alex:
Okey dein Bild zeigt zwar was anders, aber mir wär ein Gesetzestext lieber
Zitat: (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Quelle
Das ist der Text aus dem StGB, auf den das Bild verweist^^
Aber ich glaub kaum, dass es irgendwo einen gesetzlichen Text gibt, der genau sagt, wann wer mit wem Sex haben darf..
Ich darf jetzt close schreiben, ohne ne Kopfnuss zu bekommen! :)
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KARA_ - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 07.01.2011 um 14:27 Uhr
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Zitat von Carlos_B: hallo, ?
Is doch klar. Kindergartenzeit !!
So ab 3+ gehts los, zack zack, ran an den Speck !
Zitat:  der erste schritt für ein kind ins richtige leben
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Marodeur - 34
Champion
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Geschrieben am: 07.01.2011 um 14:27 Uhr
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Zitat von KARA_: ich bin zwar nicht christlich
aber ich habe mal von meine klassenlehrerin gehört die katholischen dürfen nicht vor der ehe
das ist ja auch bei den muslimischen so
Als ob das ne ernstzunehmende Voraussetzung wäre
Science flies you to the moon – Religion flies you into buildings
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OMG_Ein_Alex - 33
Champion
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Geschrieben am: 07.01.2011 um 14:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.01.2011 um 14:28 Uhr
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Zitat von sabbse: Zitat von OMG_Ein_Alex:
Okey dein Bild zeigt zwar was anders, aber mir wär ein Gesetzestext lieber
Zitat: (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Quelle
Das ist der Text aus dem StGB, auf den das Bild verweist^^
Aber ich glaub kaum, dass es irgendwo einen gesetzlichen Text gibt, der genau sagt, wann wer mit wem Sex haben darf..
Na gut, is egal^^ Sind eh nicht strafmündig.
|~ |)~ |*)~ |-*)~ |*-*)~ |(*-*)~ |~(*-*)~
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sabbse
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 07.01.2011 um 14:32 Uhr
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Zitat von OMG_Ein_Alex:
Na gut, is egal^^ Sind eh nicht strafmündig.
Hier heißt es, dass sich das Herz in der Tabelle auf die Stafmündigkeit der u14-jährigen bezieht, Sex zwischen 13- und 14-jährigen trotzdem strafbar ist.
Die zweite Tabelle bezieht sich auf Österreich und sag, dass Sex bei u14 verboten ist, aber straffrei bleibt, da noch nicht strafmündig ;D
Ich darf jetzt close schreiben, ohne ne Kopfnuss zu bekommen! :)
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EnjeruNyu - 29
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Geschrieben am: 07.01.2011 um 14:34 Uhr
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Zitat von Yunami: Zitat von sabbse: Zitat von SexY_LaaDy_:
jaa des stimmt ich hab da was verwechselt
rechtlich : 14
biologisch : 11
Rechtlich gesehn dürfen Vierzehnjährige halt nicht mit Dreizehnjährigen schlafen. Zwei Dreizehnjährige hingegen dürfen miteinander schlafen 
zwei dreizehnjährige?
wirklich? ich dachte, unter 14 läuft gar nichts? oh doch ich und nee-chan dürfen auch wir sind nicht strafmündig ;3
(╯°□°)╯︵ ┻━┻
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Julikiss96
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Geschrieben am: 07.01.2011 um 14:48 Uhr
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Zitat von sabbse: Zitat von Yunami:
zwei dreizehnjährige?
wirklich? ich dachte, unter 14 läuft gar nichts?
In dem Alter kommts ja auch eher noch drauf an, was die Eltern erlauben und was nicht 
Keine schlechte Skala
Ich bin eine Deutsche und Stolz darauf !!
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smne - 33
Experte
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Geschrieben am: 07.01.2011 um 15:03 Uhr
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Zitat von Julikiss96: Zitat von sabbse: Zitat von Yunami:
zwei dreizehnjährige?
wirklich? ich dachte, unter 14 läuft gar nichts?
In dem Alter kommts ja auch eher noch drauf an, was die Eltern erlauben und was nicht 
Keine schlechte Skala 
die muss jeder immer dabeihaben um erst draufzuschauen ob überhaupt geht!
http://www.sysprofile.de/id110587
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