schnaebber
Champion
(offline)
Dabei seit 04.2006
6006
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 29.04.2009 um 16:30 Uhr
|
|
Ist es eigentlich rechtmäßig, wenn man mit mehreren Partnern gleichzeitig ein Verlöbnis eingeht?
There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.
|
|
xXLuderXx - 40
Profi
(offline)
Dabei seit 05.2005
992
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 29.04.2009 um 16:32 Uhr
|
|
verlobt kann gut sein, da ja das nur ein versprechen ist.
ein klick und zu ist... ich hab alles im blick
|
|
_Bob_Marley_
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 07.2007
97
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 29.04.2009 um 16:33 Uhr
|
|
Zitat von xXLuderXx: verlobt kann gut sein, da ja das nur ein versprechen ist.
richtig und das Verlöbnis ist sowieso nur mündlich also
|
|
franzi_k88 - 37
Profi
(offline)
Dabei seit 04.2005
420
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 29.04.2009 um 16:34 Uhr
|
|
nein, ist es nicht. das ist dann irgendwie täuschung und dafür kannst bestraft werden, wenn der, mit dem du verlobt bist, einen schaden erleidet. steht irgendwo im BGB.
ich kann alles haben. weil ich bin gärtnerin :D
|
|
schnaebber
Champion
(offline)
Dabei seit 04.2006
6006
Beiträge
|
Geschrieben am: 29.04.2009 um 16:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.04.2009 um 16:38 Uhr
|
|
Zitat von franzi_k88: nein, ist es nicht. das ist dann irgendwie täuschung und dafür kannst bestraft werden, wenn der, mit dem du verlobt bist, einen schaden erleidet. steht irgendwo im BGB. Dann ist aber die Auflösung von einer Teilmenge der Verlobungen nicht rechtmäßig, nicht das Eingehen eben dieser.
There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.
|
|
-Athlon64- - 34
Experte
(offline)
Dabei seit 07.2007
1780
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 29.04.2009 um 16:38 Uhr
|
|
Nun ja kommt auf den fall drauf an ...
Post's können spuren von Ironie enthalten.
|
|
ANGEL-ika - 34
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 01.2006
286
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 29.04.2009 um 16:40 Uhr
|
|
JEder mündlich abgeschlossene Vertrag ist auch geltend ;)
ach und ja :D das muss Liebe sein das man sich gleich mit mehreren Verlobt :D
|
|
Black-out
Profi
(offline)
Dabei seit 03.2009
421
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 29.04.2009 um 16:40 Uhr
|
|
Zitat von ANGEL-ika: JEder mündlich abgeschlossene Vertrag ist auch geltend ;)
ach und ja :D das muss Liebe sein das man sich gleich mit mehreren Verlobt :D
:D:D
|
|
the_beck
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2006
176
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 29.04.2009 um 16:42 Uhr
|
|
Zitat von franzi_k88: nein, ist es nicht. das ist dann irgendwie täuschung und dafür kannst bestraft werden, wenn der, mit dem du verlobt bist, einen schaden erleidet. steht irgendwo im BGB.
nein, es ist rechtlicht NICHT bindend. moralisch natürlich scheiße wenn man sowas macht!
|
|
franzi_k88 - 37
Profi
(offline)
Dabei seit 04.2005
420
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 29.04.2009 um 17:02 Uhr
|
|
Zitat von the_beck: Zitat von franzi_k88: nein, ist es nicht. das ist dann irgendwie täuschung und dafür kannst bestraft werden, wenn der, mit dem du verlobt bist, einen schaden erleidet. steht irgendwo im BGB.
nein, es ist rechtlicht NICHT bindend. moralisch natürlich scheiße wenn man sowas macht!
rechtlich nicht binden, aber für evtl ausgaben oder so kannst belangt werden.
ich kann alles haben. weil ich bin gärtnerin :D
|
|
xXLuderXx - 40
Profi
(offline)
Dabei seit 05.2005
992
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 29.04.2009 um 17:02 Uhr
|
|
Zitat von xXLuderXx: § 1297 BGB und folgende...
schau mal da...
steht aller dings nix wegen mehrfacher verlobung...
.
ein klick und zu ist... ich hab alles im blick
|
|
Micha1980 - 45
Profi
(offline)
Dabei seit 01.2007
838
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 29.04.2009 um 17:16 Uhr
|
|
Zitat von franzi_k88: Zitat von the_beck: Zitat von franzi_k88: nein, ist es nicht. das ist dann irgendwie täuschung und dafür kannst bestraft werden, wenn der, mit dem du verlobt bist, einen schaden erleidet. steht irgendwo im BGB.
nein, es ist rechtlicht NICHT bindend. moralisch natürlich scheiße wenn man sowas macht!
rechtlich nicht binden, aber für evtl ausgaben oder so kannst belangt werden.
Welche Kosten sollen den dadurch entstehen??
Es ist nur das versprechen zu einer Hochzeit, noch nicht die Planung etc. !
Nordrhein-Westfalen Gruppe. Die Gruppe für alle Westfalen
|
|
franzi_k88 - 37
Profi
(offline)
Dabei seit 04.2005
420
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 29.04.2009 um 17:20 Uhr
|
|
Zitat von Micha1980: Zitat von franzi_k88:
rechtlich nicht binden, aber für evtl ausgaben oder so kannst belangt werden.
Welche Kosten sollen den dadurch entstehen??
Es ist nur das versprechen zu einer Hochzeit, noch nicht die Planung etc. !
BGB § 1298 Ersatzpflicht bei Rücktritt
(1) Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat.
ich habs nicht erfunden.
ich kann alles haben. weil ich bin gärtnerin :D
|
|
SharonB - 44
Profi
(offline)
Dabei seit 02.2008
452
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 29.04.2009 um 17:21 Uhr
|
|
ist das einfach nur eine frage deinerseits oder bist du auch mit mehreren verlobt?
im allg. wer ist denn so blöd und verlobt sich mit mehreren, sowas dummes
es gibt nichts was es nicht gibt
|
|
Basti_Lyve - 37
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 12.2008
344
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 29.04.2009 um 17:30 Uhr
|
|
Zitat von ANGEL-ika: JEder mündlich abgeschlossene Vertrag ist auch geltend ;)
ach und ja :D das muss Liebe sein das man sich gleich mit mehreren Verlobt :D
wieso nicht .. falls eine abspringt ...
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, sich dumm stellen zu können, umgekehrt ist das schwieriger
|
|
26miler - 49
Anfänger
(offline)
Dabei seit 07.2006
23
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 29.04.2009 um 17:36 Uhr
|
|
Lol
"falls eine abspringt"
Mal gleich provisorisch mehrgleisig fahren oder wie ?
|
|