Pheobe_15 - 35
Anfänger
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Geschrieben am: 04.07.2008 um 10:48 Uhr
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Zitat von gladius: was denkt ihr davon wenn die freundin 13 jahre jünger ist als der mann und was meint ihr so darüber
wir haben uns getroffen und haben uns in einander so verliebt und wenn ich ehrlich bin will ich sie nie wieder verlieren weil ich liebe sie so arg
also ich hab persönlich überhaubt kein problem damit find liebe steht über allem!!
Freundin von mir ist 18 und ihr Freund 29 und des sind zwar nur 11 Jahre aber die sind über glücklich
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Bensl - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.07.2008 um 10:48 Uhr
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ein voll lerd also ^^
meine aussage war spielen mit klischees allerdings steckt sicherlich auch wahrheit dahinter
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shoc_de
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 04.07.2008 um 10:50 Uhr
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also solang sie nicht 18 ist, kannst du -soweit ich weiß- probleme mitm gesetz bekommen
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Bensl - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.07.2008 um 10:52 Uhr
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Zitat von shoc_de: also solang sie nicht 18 ist, kannst du -soweit ich weiß- probleme mitm gesetz bekommen
RICHTIG R.Kellystyle
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AudioMobil - 47
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 04.07.2008 um 10:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.07.2008 um 10:58 Uhr
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Ich habe in meinem Bekanntenkreis ebenfalls ein Pärchen, bei denen die Altersverteilung ähnlich ist. Die durften sich auch reichlich dumme Sprüche anhören aber sind mittlerweile bereits seit einigen Jahren zusammen...im Laufe der Jahre relativiert sich das auch alles etwas...
Zitat von Bensl: KINDERFICKER  KRIEGSCH NIX ANDRES AB ODR WAAA?
Solche (unbegründeten) Aussagen können übrigens auch mal ganz schnell in einer Anzeige wegen Beleidigung / übler Nachrede enden. Also würde ich an deiner hier lieber nicht so 'ne dicke Lippe riskieren...
Zitat von Bensl: Zitat von shoc_de: also solang sie nicht 18 ist, kannst du -soweit ich weiß- probleme mitm gesetz bekommen
RICHTIG  R.Kellystyle 
Auch Blödsinn!
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VGG|Freak - 38
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 04.07.2008 um 11:02 Uhr
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wenn sie unter 18 ist müssen die Eltern der Dame dem Beschlaf zumstimmen, sonst ist das Vergewaltigung, also kein Blödsinn.
Ich würd mich bei so heiklen sachen lieber mal genauer informieren ;)
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Bensl - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.07.2008 um 11:02 Uhr
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Oooooooooooh schon hart Anzeige unso... Komm bestimmt in Knast Ey Chef - wenn's so is, isses einfach so... Ich finds erbärmlich...
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Minimi2006 - 102
Anfänger
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Geschrieben am: 04.07.2008 um 11:02 Uhr
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Ich finde auch das Alter ist egal, Liebe duldet alles und ich glaub immer der Charakter spielt eine große Rolle. Es gibt Menschen mit denen unterhält man sich die sind 30 und benehmen sich wie 15 und es gibt Menschen die sind 19 und benehnmen sich wie Erwachsene!
Also lass Euch nicht daran stören was die andren sagen, nur Eure Liebe zählt....
es gibt nichts wertvolleres als eine eine vertrauensvolle Freundschaft mit einem Arabischen Pferd
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WUHA - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.07.2008 um 11:04 Uhr
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Zitat von VGG|Freak: wenn sie unter 18 ist müssen die Eltern der Dame dem Beschlaf zumstimmen, sonst ist das Vergewaltigung, also kein Blödsinn.
Ich würd mich bei so heiklen sachen lieber mal genauer informieren ;) Vergewaltigung wenn die Eltern nicht zu stimmen? koenntest uns dafuer bitte ne quelle geben
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Velux - 35
Experte
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Geschrieben am: 04.07.2008 um 11:06 Uhr
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es is so, da sie noch minderjährig is!
da können die eltern ihn anzeigen wenns ihnen net passt, ich wär da auch verdammt vorsichtig!
fick das leben bevor es dich fickt!
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VGG|Freak - 38
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 04.07.2008 um 11:07 Uhr
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Zivilstrafbuch, wo genau müsst ich raussuchen und das ist der Thread net wert ^^
Gibt aber nen Paragraphen nur über die Interaktion zwischen Mann und Frau ;)
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WUHA - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.07.2008 um 11:08 Uhr
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Zitat von Velux: es is so, da sie noch minderjährig is!
da können die eltern ihn anzeigen wenns ihnen net passt, ich wär da auch verdammt vorsichtig! es mag ja sein, dass die eltern anzeige erstatten koennen, aber sicherlich nicht wegen vergewaltigung!!
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xXLuderXx - 40
Profi
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Geschrieben am: 04.07.2008 um 11:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.07.2008 um 11:11 Uhr
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Zitat von VGG|Freak: wenn sie unter 18 ist müssen die Eltern der Dame dem Beschlaf zumstimmen, sonst ist das Vergewaltigung, also kein Blödsinn.
Ich würd mich bei so heiklen sachen lieber mal genauer informieren ;)
wer erzählt denn so nen schwachsinn???
die rechtslage schaut im Genauen so aus;
1. Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gilt man in Deutschland als "Kind". Der sexuelle Kontakt mit Kindern unter 14 Jahren ist strafbar. Bereits einfache sexuelle Handlungen (Küssen, Streicheln etc.) werden gemäß § 176 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft.
2. Kommt es hingegen mit einer 12jährigen zum Geschlechtsverkehr, so liegt gemäß § 176a StGB die Mindest(!)freiheitsstrafe bei 2 Jahren.
Ich kann Ihnen daher nur dringendst abraten, eine sexuelle Beziehung zu einer 12jährigen aufzunehmen. Im übrigen kommt es auch nicht auf ein Einverständnis des Kindes an. Auch der einvernehmliche sexuelle Kontakt wird so wie oben beschrieben bestraft.
3. Wenn das Mädchen 15 ist (und Sie über 21), dann sieht die Sache ein wenig anders aus. In diesem Fall ist der sexuelle Kontakt nicht mehr automatisch strafbar, sondern nur noch unter bestimmten Umständen. So wäre eine Beziehung zu einer 15jährigen beispielsweise strafbar, wenn es sich um ein Verhältnis zwischen Lehrer/Schülerin oder Ausbilder/Azubi etc handeln würde (§ 174 StGB).
Strafbar ist es aber gemäß § 182 StGB auch, wenn das Mädchen bewußt ausgenutzt wird, bei dem Mädchen also noch eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung anzunemen ist (z.B. Jungfrau, erster Freund etc...)
4. Darüber hinaus sind natürlich alle Fälle strafbar, in denen Zwang ausgeübt wird oder es sich um eine Form der Prostitution handelt.
5. Wie der Begriff "sexuelle Handlungen" konkret definiert ist, ist in vielen Fällen umstritten. Der Kuss auf den Mund beispielsweise fällt auf jeden Fall unter den Begriff "sexuelle Handlung" ebenso wie Berührungen im Intimbereich. Bei dem von Ihnen angesprochenen "Knutschen" wird teilweise sogar die Auffassung vertreten, dass es sich nicht nur um einen einfachen sexuellen Mißbrauch handeln kann, sondern sogar um einen sexuellen Mißbrauch im besonders schweren Fall.
6. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Hinweis, dass die entsprechenden Straftaten erst am 28. Geburtstag des Mädchens verjähren. Es kommt in der Praxis häufig vor, dass solche verbotenen Beziehungen heraus kommen, beispielsweise durch die Eltern des Mädchens oder durch Rache nach einer Beendigung der Beziehung.
Ich fasse meine Ausführungen insgesamt wie folgt zusammen:
- solange das Mädchen jünger als 14 ist, droht eine harte Bestrafung wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern
- solange das Mädchen jünger als 16, aber älter als 13 ist, droht eine Verurteilung nur unter bestimmten Umstände, die nach Ihrem Vorbringen aber wohl nicht ersichtlich sind.
- Für die strafrechtliche Beurteilung spielt das Einverständnis des Mädchens keine Rolle.
und da ich grad gelesen hab, dass se 17 ist musst sowieso nix befürchten....
ein klick und zu ist... ich hab alles im blick
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AudioMobil - 47
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 04.07.2008 um 11:13 Uhr
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...und da das Mädel in diesem Fall 17 ist, trifft meine Aussage von oben (Blödsinn) sehr wohl zu. Ich war nur nicht schnell genug im Paragraphen raussuchen!
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WUHA - 34
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 09.2004
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Geschrieben am: 04.07.2008 um 11:13 Uhr
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also, nix anzeige wegen vergewaltigung , soein schwachsinn!!!
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