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Forum / Liebe und Zärtlichkeit

Mädchen 14 und der Junge 18??!!!

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kaiserkasis - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2006
211 Beiträge

Geschrieben am: 09.01.2008 um 20:18 Uhr

lol ihr habt themen es heist ja nicht immer gleich wegen auto und bumsen ist man zusammen
vielleicht gibt es auch noch sowas wie liebe ^^
klar hört sich das komisch an (ich selber würd mich auch fragen ^^)
aber lasst die doch die wissen schon was sie tun :-)

der stolz in mir ist unzerbrechlich gegen alles was ihr macht

alexeckle - 35
Profi (offline)

Dabei seit 01.2005
665 Beiträge
Geschrieben am: 10.01.2008 um 13:25 Uhr

sobald der rasen wächst kann man ihn mähen :-D

Bayern 4ever

_V_playa_ - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
108 Beiträge

Geschrieben am: 10.01.2008 um 13:36 Uhr

was soll daran schlimm sein aslow die wo ich kenn die sind net gail aufs auto das die über all rum kutschiert werden!! die sehen halt alle älter aus wie ich au und die meisten boys in unserem alter 13 14 sind dene einfach zu "Kindisch" würden die jetz sagen und suchen sich halt "reifere" jungs aus basta

1.2.3. 3 mal gebissen u. ausgesaugt.. Jetzt wirds Vampirig und Blutsauger lustig :) Blosom i love u

BeneSausO - 35
Experte (offline)

Dabei seit 06.2005
1702 Beiträge

Geschrieben am: 10.01.2008 um 14:07 Uhr

Zitat von TypischMann:

Zitat von j-kwon14:

Zitat von cardiac_deat:

Ich habe zur zeit oft beobachtet das 14jährige mädchen einen Freund haben der 18 oder älter ist!
was hats da für gründe?
sind die nur scharf auf den weil er ein auto hat und sie dann überall hinfahren kann??!!
:nixblicker:
was wisst ihr davon??


Pedo sag ich nur dazu... ich weiß nich.... 14 und 18... oder sogar 19....
darf ja nichmal bumsen, ohne angezeigt werden zu können! :-D

jaaa, das könnte eng werden....


eng im zweierlei hinsicht :-D *hust* (sorry, der flachwitz musste sein)

aber was das mit dem angezeigt angeht:

Zitat:

§ 176 StGB

Sexueller Missbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, bestraft.

[...]


UNTER 14.
Solang das Mädl 14 ist ist es nicht verboten. Anzeigen bringt als nix.




Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.

ViolentFEAR - 33
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 10.01.2008 um 14:13 Uhr

Zitat von BeneSausO:



UNTER 14.
Solang das Mädl 14 ist ist es nicht verboten. Anzeigen bringt als nix.




Außer der ältere Partner wäre über 21.
Dann müsste der jüngere Partner wiederum 16 Jahre alt sein.

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

BeneSausO - 35
Experte (offline)

Dabei seit 06.2005
1702 Beiträge

Geschrieben am: 10.01.2008 um 14:16 Uhr

Zitat von ViolentFEAR:

Zitat von BeneSausO:



UNTER 14.
Solang das Mädl 14 ist ist es nicht verboten. Anzeigen bringt als nix.




Außer der ältere Partner wäre über 21.
Dann müsste der jüngere Partner wiederum 16 Jahre alt sein.


Bin ich mir nicht mal so ganz sicher.
Kannst du da den Paragraphen dazu finden?
Im StGB wird da nicht unterschieden, und andere Quellen hab ich grad nicht so im Kopf.
Wäre praktisch und interessant da nen Beleg dazu zu haben.

Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.

SBG_Killa - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2006
170 Beiträge
Geschrieben am: 10.01.2008 um 19:53 Uhr

Zitat von BeneSausO:

Zitat von ViolentFEAR:

Zitat von BeneSausO:



UNTER 14.
Solang das Mädl 14 ist ist es nicht verboten. Anzeigen bringt als nix.




Außer der ältere Partner wäre über 21.
Dann müsste der jüngere Partner wiederum 16 Jahre alt sein.


Bin ich mir nicht mal so ganz sicher.
Kannst du da den Paragraphen dazu finden?
Im StGB wird da nicht unterschieden, und andere Quellen hab ich grad nicht so im Kopf.
Wäre praktisch und interessant da nen Beleg dazu zu haben.


doch so weit ich weiß stimmt das....

vivo per lei...

der_poet
Profi (offline)

Dabei seit 07.2005
756 Beiträge
Geschrieben am: 10.01.2008 um 19:54 Uhr

da nehmen wir doch das alte sprichwort her
wo kein kläger auch keine anklage


http://www.betreuerontour.de

j-kwon14 - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2005
375 Beiträge

Geschrieben am: 11.01.2008 um 17:56 Uhr

Zitat von alexeckle:

sobald der rasen wächst kann man ihn mähen :-D


:totlacher: den muss ich mir merken! :totlacher:

Beat the box, before the box beat YOU!

powergirl4 - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
221 Beiträge

Geschrieben am: 11.01.2008 um 18:36 Uhr

Zitat von kaiserkasis:

lol ihr habt themen es heist ja nicht immer gleich wegen auto und bumsen ist man zusammen
vielleicht gibt es auch noch sowas wie liebe ^^
klar hört sich das komisch an (ich selber würd mich auch fragen ^^)
aber lasst die doch die wissen schon was sie tun :-)


genau so is es :daumenhoch:

der einzige weg sein leben zu meistern besteht darin es zu lieben

BeneSausO - 35
Experte (offline)

Dabei seit 06.2005
1702 Beiträge

Geschrieben am: 11.01.2008 um 20:24 Uhr

Zitat von SBG_Killa:

Zitat von BeneSausO:

Zitat von ViolentFEAR:



Außer der ältere Partner wäre über 21.
Dann müsste der jüngere Partner wiederum 16 Jahre alt sein.


Bin ich mir nicht mal so ganz sicher.
Kannst du da den Paragraphen dazu finden?
Im StGB wird da nicht unterschieden, und andere Quellen hab ich grad nicht so im Kopf.
Wäre praktisch und interessant da nen Beleg dazu zu haben.


doch so weit ich weiß stimmt das....


Ok, hab nachgeschaut.
Ist einer der beiden 21 oder älter macht er sich bei Minderjährigen auf jeden Fall strafbar.
§ 182 StGB (2) ----- Wobei hier von "Missbrauch" die Rede ist. Was, wenn es beide wollen?

Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.

pussycat-93 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 01.2006
516 Beiträge

Geschrieben am: 11.01.2008 um 20:54 Uhr

Ich finde es nicht schlimm...das sind gerade mal 4 Jahre unterschied...

liebe ist . unbeschreiblich ♥

ViolentFEAR - 33
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 11.01.2008 um 20:57 Uhr

Zitat von BeneSausO:



Ok, hab nachgeschaut.
Ist einer der beiden 21 oder älter macht er sich bei Minderjährigen auf jeden Fall strafbar.
§ 182 StGB (2) ----- Wobei hier von "Missbrauch" die Rede ist. Was, wenn es beide wollen?



Nochmal § 182



Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

BeneSausO - 35
Experte (offline)

Dabei seit 06.2005
1702 Beiträge

Geschrieben am: 11.01.2008 um 20:58 Uhr

sag ich ja
oder warum hast du nochmal den link dazugemacht?

Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.

ViolentFEAR - 33
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 11.01.2008 um 21:01 Uhr

Zitat von BeneSausO:

sag ich ja
oder warum hast du nochmal den link dazugemacht?


Da steht doch die Antwort auf deine Frage.

Zitat von :

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.


Das "wollen" ist eben immer dieses Problem.
EIn Jugendlicher ist sich unter umständen nicht mal bewusst ob, oder weshalb er etwas "will".


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