seitzi - 36
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 10.2005
44
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2007 um 12:11 Uhr
|
|
Zitat von Phoenix999: Zitat von JonyBlub: Zitat von Phoenix999: Also gesetzliche grundlagen gibts dafür schonmal keine.
Allerdings muss jeder selbst entscheiden wann er dazu bereit ist und es nicht tun weil alle anderen behaupten es schon getan zu haben oder es tun.
hmm allerdings daf man keen sexuellen handlungen mit kidnenr/jugendlichen unter 14 jahren voll ziehn ..
#
also ... da kommt es ja dan wohl trafu an wie man "knutscht" ^^
unter 14 und zwischen 14 und 18 nicht wenn man selbst über 18 ist 
und ich denke es kommt eher darauf an wo man knutscht ^^
das ist ja sooderso der witz mit siebzehn kann man mit einer vierzehnjährigen anstellen was man will (sexuell gesehen)
und der gerade 18 gewordene soll dann nicht mehr mit seiner freundin schlafen dürfen weil die noch siebzehn ist (rein rechnerisch könnte er schon fast vier jahre lang jeden tag mit ihr geschlafen haben)
irgendwas stimmt da für mich nicht^^
sorry war nicht ganz zum thema
Tremble and despair for I am power (Raymond E. Feist)
|
|
Phoenix999 - 37
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 10.2004
61
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2007 um 12:12 Uhr
|
|
Zitat von Quintian: Zitat von Mongopilz12: Ich finde ja das man sich immer ein Bussi geben kann...aber beim knutschen wird´s bissle krasser...so ab 14?!?!
Ist schon richtig, dass du lieber warten möchtest.
Wie wir alle wissen, können deine Kiefermuskeln irreparable Schäden nehmen, solltest du vor deinem 14. Geburtstag herumknutschen. Außerdem wissen wir ebenfalls alle, dass man durch Zungenküsse schwanger, blind und pestverseucht werden kann.
Also soviel Ironie passt doch echt auf keine Kuhhaut oO
Allerdings stimme ich mit dem ersten Satz überein.
|
|
7-BUSHIDO-7
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 09.2007
140
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2007 um 12:13 Uhr
|
|
Zitat von Quintian: Zitat von Mongopilz12: Ich finde ja das man sich immer ein Bussi geben kann...aber beim knutschen wird´s bissle krasser...so ab 14?!?!
Ist schon richtig, dass du lieber warten möchtest.
Wie wir alle wissen, können deine Kiefermuskeln irreparable Schäden nehmen, solltest du vor deinem 14. Geburtstag herumknutschen. Außerdem wissen wir ebenfalls alle, dass man durch Zungenküsse schwanger, blind und pestverseucht werden kann.
wie geil alter xD beschdeee
nur die harten kommen in den garten die häteren bekommen die gärtnerinnen ;) voll titte
|
|
Phoenix999 - 37
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 10.2004
61
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2007 um 12:13 Uhr
|
|
Zitat von seitzi: Zitat von Phoenix999: Zitat von JonyBlub:
hmm allerdings daf man keen sexuellen handlungen mit kidnenr/jugendlichen unter 14 jahren voll ziehn ..
#
also ... da kommt es ja dan wohl trafu an wie man "knutscht" ^^
unter 14 und zwischen 14 und 18 nicht wenn man selbst über 18 ist 
und ich denke es kommt eher darauf an wo man knutscht ^^
das ist ja sooderso der witz mit siebzehn kann man mit einer vierzehnjährigen anstellen was man will (sexuell gesehen)
und der gerade 18 gewordene soll dann nicht mehr mit seiner freundin schlafen dürfen weil die noch siebzehn ist (rein rechnerisch könnte er schon fast vier jahre lang jeden tag mit ihr geschlafen haben)
irgendwas stimmt da für mich nicht^^
sorry war nicht ganz zum thema
Jop Gesetze halt
|
|
ViolentFEAR - 33
Champion
(offline)
Dabei seit 01.2006
13295
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2007 um 12:20 Uhr
|
|
Zitat von seitzi:
das ist ja sooderso der witz mit siebzehn kann man mit einer vierzehnjährigen anstellen was man will (sexuell gesehen)
und der gerade 18 gewordene soll dann nicht mehr mit seiner freundin schlafen dürfen weil die noch siebzehn ist (rein rechnerisch könnte er schon fast vier jahre lang jeden tag mit ihr geschlafen haben)
irgendwas stimmt da für mich nicht^^
sorry war nicht ganz zum thema
nein nein nein.....so stimmt das aber nicht.-...
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
|
|
Phoenix999 - 37
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 10.2004
61
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2007 um 12:21 Uhr
|
|
Zitat von ViolentFEAR: Zitat von seitzi:
das ist ja sooderso der witz mit siebzehn kann man mit einer vierzehnjährigen anstellen was man will (sexuell gesehen)
und der gerade 18 gewordene soll dann nicht mehr mit seiner freundin schlafen dürfen weil die noch siebzehn ist (rein rechnerisch könnte er schon fast vier jahre lang jeden tag mit ihr geschlafen haben)
irgendwas stimmt da für mich nicht^^
sorry war nicht ganz zum thema
nein nein nein.....so stimmt das aber nicht.-...
Stimmt zwischen 14 und 18 braucht man noch die genehmigung der Eltern zum vollführen des geschlechtsaktes
|
|
Agent-Black - 30
Profi
(offline)
Dabei seit 12.2005
653
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2007 um 12:23 Uhr
|
|
du kannst auch ab 8 knutschen ihr müsst euch halt lieben
#pwnd by ๖ۣۜSμсқ๖Я ヅ
|
|
Phoenix999 - 37
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 10.2004
61
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2007 um 12:25 Uhr
|
|
Zitat von Agent-Black: du kannst auch ab 8 knutschen ihr müsst euch halt lieben 
na ich glaub kaum das zum knutschen immer liebe gehört eher starkes mögen ^^
|
|
ViolentFEAR - 33
Champion
(offline)
Dabei seit 01.2006
13295
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2007 um 12:27 Uhr
|
|
Zitat von Phoenix999: Zitat von ViolentFEAR: Zitat von seitzi:
das ist ja sooderso der witz mit siebzehn kann man mit einer vierzehnjährigen anstellen was man will (sexuell gesehen)
und der gerade 18 gewordene soll dann nicht mehr mit seiner freundin schlafen dürfen weil die noch siebzehn ist (rein rechnerisch könnte er schon fast vier jahre lang jeden tag mit ihr geschlafen haben)
irgendwas stimmt da für mich nicht^^
sorry war nicht ganz zum thema
nein nein nein.....so stimmt das aber nicht.-...
Stimmt zwischen 14 und 18 braucht man noch die genehmigung der Eltern zum vollführen des geschlechtsaktes
nein....ZWISCHEN 14-18 ist alles in ornung.
ist der eine partner jedoch bereits 18 dann: A und B "dürfen". Allerdings strafbar, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder Geld gezahlt wird; es kann jedoch von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" (§ 182).
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
|
|
Phoenix999 - 37
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 10.2004
61
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2007 um 12:29 Uhr
|
|
ahja also den Wortlaut kannte ich auch noch nicht
|
|
Blondness - 32
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 08.2007
150
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2007 um 12:29 Uhr
|
|
Zitat von fcb-4ever: wahhhhhhhhhh
ihr seid doch alle....
küssen darf man wan man will
Jo man geneau meine meinung
Smileeee =)
|
|
Rocco86 - 38
Anfänger
(offline)
Dabei seit 07.2005
12
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2007 um 12:31 Uhr
|
|
nach dem ersten wort gleich zunge rein haun
Alles für die Atzen
|
|
ViolentFEAR - 33
Champion
(offline)
Dabei seit 01.2006
13295
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2007 um 12:31 Uhr
|
|
Zitat von Phoenix999: ahja also den Wortlaut kannte ich auch noch nicht
Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
so besser?
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
|
|
Phoenix999 - 37
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 10.2004
61
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2007 um 12:33 Uhr
|
|
ich hab nicht gesagt das das andere schlecht war ich habe lediglich gesagt das ich den wortlaut so noch nicht kannte
|
|
ViolentFEAR - 33
Champion
(offline)
Dabei seit 01.2006
13295
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2007 um 12:34 Uhr
|
|
Zitat von Phoenix999: ich hab nicht gesagt das das andere schlecht war ich habe lediglich gesagt das ich den wortlaut so noch nicht kannte
und ich wollte es dir näher bringen ^^
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
|
|