Geschrieben am: 18.08.2008 um 06:43 Uhr
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Zitat von Ganja79: Gefunden bei Wikipedia
Zu den Aufgaben eines Türstehers gehört das Abweisen von Personen, die aus der Sicht des Veranstalters nicht in die Zielgruppe der Veranstaltung passen. Türsteher üben in ihrem Auftrag das Hausrecht aus. Hierbei gibt es einige übliche Kriterien, nach denen Türsteher auswählen: Aussehen, Alter, Kleidung, Geschlecht, Alkoholpegel und in manchen Fällen auch Nationalität. Außerdem sollen sie verhindern, dass unerwünschte Gegenstände mit hinein genommen werden. Hierzu zählen häufig Waffen, Drogen und selbst mitgebrachte Getränke. Türsteher sind zusammen mit dem Sicherheitspersonal auch dafür verantwortlich, dass es innerhalb der Veranstaltung nicht zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung kommt. - Thema Gesichtskontrolle!!
Neben diesen Aufgaben haben Türsteher auch in vielen Lokalen die Aufgabe, durch "willkürliches-nicht-einlassen" die Attraktivität des Lokals zu erhöhen. Diese Vorgangsweise funktioniert nach dem Prinzip, dass knappe Güter (Einlass) grundsätzlich begehrter sind als inflationär verfügbare.
http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrsteher
Hinterfragt Euch mal warum die Türsteher ein Einlassverbot aussprechen, anstatt auf denen rumzureiten!! Liegt vielleicht doch an jedem selber wie er rüber kommt!!
Grüßle
*hehe* und ansonsten gibts ja noch das AGG...
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