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discos mit aufsicht in Ulm?

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l_l_l_l_l_l
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2013
44 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2013 um 11:18 Uhr

Pardon, bin gerade mobil online und da verwurschtelt gerne mal was :-D

Einfach mal "Minderjährige Disco" etc. googeln.
le_mon - 31
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1771 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2013 um 13:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.04.2013 um 13:21 Uhr

Auch auf Aufsichtszettel finde ich nirgends einen Hinweis darauf, dass u18-jährige länger als 24 Uhr in einer Discothek sein dürfen.

So weit ich das jetzt verstanden habe, gilt dies aber nicht für Konzerte, da diese weder als Discothek noch als Tanzveranstaltungen laufen. Hierbei ist es möglich, mit einem "Aufsichtszettel" länger als 24 Uhr zu bleiben.

Hier das JuSchG Abschnit 2 §4 -10

Wie man allerdings §4 Absatz (4) interpretieren darf, ist mir schleierhaft. Ist das die Möglichkeit mit dem Übertragen der Sorgeberechtigung?
Alexx91 - 32
Champion (offline)

Dabei seit 04.2007
13646 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2013 um 13:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.04.2013 um 13:36 Uhr

Du vergisst die ganze Zeit, dass die Altersangaben sich auf einen Besuch ohne sorgeberechtigte Person beziehen.

This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.

l_l_l_l_l_l
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2013
44 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2013 um 14:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.04.2013 um 14:40 Uhr

Zumindest funktioniert es garantiert nicht mit sonstiger Aufsicht (Freunde/Geschwistern), wie es im Threadtitel genannt ist.
Alexx91 - 32
Champion (offline)

Dabei seit 04.2007
13646 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2013 um 14:49 Uhr

Freunde nicht, ältere Geschwister schon ;)

This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.

l_l_l_l_l_l
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2013
44 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2013 um 17:50 Uhr

Zitat von Alexx91:

Freunde nicht, ältere Geschwister schon ;)


Ist mir neu, dass Geschwister neuerdings als Erziehungsberechtigte durchgehen.
_Papst_ - 29
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2009
2 Beiträge

Geschrieben am: 27.04.2013 um 03:56 Uhr

schnarch wie ranzig :D

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_Papst_, ... mehr anzeigen

le_mon - 31
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1771 Beiträge

Geschrieben am: 29.04.2013 um 15:35 Uhr

Zitat von Alexx91:

Du vergisst die ganze Zeit, dass die Altersangaben sich auf einen Besuch ohne sorgeberechtigte Person beziehen.


Nein, vergaß ich nicht.
Es fand sich nur kein einziger Gesetzestext in dem die Übertragung der Sorgeberechtigung und dadurch ein längerer Aufenthalt ermöglicht wird.

Ich warte immer noch darauf, das mir das mal jemand zeigt.
DJRosso
Profi (offline)

Dabei seit 01.2003
978 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2013 um 10:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.05.2013 um 13:43 Uhr

Zitat von le_mon:

Zitat von Alexx91:

Du vergisst die ganze Zeit, dass die Altersangaben sich auf einen Besuch ohne sorgeberechtigte Person beziehen.


Nein, vergaß ich nicht.
Es fand sich nur kein einziger Gesetzestext in dem die Übertragung der Sorgeberechtigung und dadurch ein längerer Aufenthalt ermöglicht wird.

Ich warte immer noch darauf, das mir das mal jemand zeigt.


Also ganz unter uns ich musste U 18 um 12 zu Hause sein und ich habs auch überlebt!!! Ich finde es nach wie vor grob fahrlässig wie manche Eltern mit Ihrer Aufsichtspflicht umgehen als würden Sie Ihren Hund zum Nachbar bringen... deswegen bin Ich auch dafür das man bei groben Verstößen, sprich hoher Alkohol, Zigaretten oder gar Drogenkonsum die Eltern und Aufsichtspersonen mit sehr hohen Geld-Strafen belegt. Weil eben viele nur noch verstehen worum es geht, wenn es Sie hart am Geldbeutel trifft...leider ...komisch dann werden auf einmal alle kleinen zahm und dann bekommen es die Eltern in den Griff.

[zustimmen1 Person stimmt diesem Beitrag zu:
Maakus, ... mehr anzeigen


www.DJROSSO.de .......the finest in blackmusic

Schlange57 - 66
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2012
128 Beiträge
Geschrieben am: 02.05.2013 um 10:47 Uhr

Kinder sollen zu hause bleiben und nicht in discos gehn wo die nichts zu suchen haben mit ihren Alter ??????? mit oder ohne aufsicht .......

,.-

Zyzz - 20
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2012
41 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2013 um 10:53 Uhr

Zitat von le_mon:

Zitat von Alexx91:

Du vergisst die ganze Zeit, dass die Altersangaben sich auf einen Besuch ohne sorgeberechtigte Person beziehen.


Nein, vergaß ich nicht.
Es fand sich nur kein einziger Gesetzestext in dem die Übertragung der Sorgeberechtigung und dadurch ein längerer Aufenthalt ermöglicht wird.

Ich warte immer noch darauf, das mir das mal jemand zeigt.


Brauchst nicht warten, das gibt es nicht :)
Alexx91 - 32
Champion (offline)

Dabei seit 04.2007
13646 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2013 um 13:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.05.2013 um 13:54 Uhr

Zitat von le_mon:

Zitat von Alexx91:

Du vergisst die ganze Zeit, dass die Altersangaben sich auf einen Besuch ohne sorgeberechtigte Person beziehen.


Nein, vergaß ich nicht.
Es fand sich nur kein einziger Gesetzestext in dem die Übertragung der Sorgeberechtigung und dadurch ein längerer Aufenthalt ermöglicht wird.


Die Übertragung der Aufsichtspflicht (nur die halbe Sorgeberechtigung, die Vermögenspflicht bleibt bei den Eltern) ergibt sich aus §1.1.4, das Aufsichtsformular aus §2 und die längere Aufenthaltsmöglichkeit aus §4.1 - wäre das nun geklärt?

This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.

SavanTorian
Profi (offline)

Dabei seit 10.2011
828 Beiträge

Geschrieben am: 03.05.2013 um 16:22 Uhr

in god blessed america, alles unter 21 tabu..... da geb ich den amis mal ausnahmsweise recht..... diese kinderdiscos sind ein absolutes no-go..

2 ▼ 4 0

Devasted
Experte (offline)

Dabei seit 01.2010
1463 Beiträge
Geschrieben am: 03.05.2013 um 16:27 Uhr

Zitat von SavanTorian:

in god blessed america, alles unter 21 tabu..... da geb ich den amis mal ausnahmsweise recht..... diese kinderdiscos sind ein absolutes no-go..

Lass mich raten. Du bist Ueber 29, leider noch Single und würdest gerne feiern gehen ohne "Mainstream"-Musik. Und sowieso ist alles so blöd, weil du gerne deine jugendliche Seite ausleben möchtest, du aber daran erinnert wirst, wie alt du doch bist, wenn du so viele junge Menschen auf einen Haufen triffst. Und wie du jetzt auch noch eine feste Beziehung finden willst, weißt du auch nicht, da du zu stolz für Single- und Ü30-Parties bist.
Die dooofen doofen Kinder in der Disco.
NBN
Profi (offline)

Dabei seit 02.2012
522 Beiträge

Geschrieben am: 05.05.2013 um 03:11 Uhr

Zitat von DJRosso:

Zitat von le_mon:

Zitat von Alexx91:

Du vergisst die ganze Zeit, dass die Altersangaben sich auf einen Besuch ohne sorgeberechtigte Person beziehen.


Nein, vergaß ich nicht.
Es fand sich nur kein einziger Gesetzestext in dem die Übertragung der Sorgeberechtigung und dadurch ein längerer Aufenthalt ermöglicht wird.

Ich warte immer noch darauf, das mir das mal jemand zeigt.


Also ganz unter uns ich musste U 18 um 12 zu Hause sein und ich habs auch überlebt!!! Ich finde es nach wie vor grob fahrlässig wie manche Eltern mit Ihrer Aufsichtspflicht umgehen als würden Sie Ihren Hun zum Nachbar bringen... deswegen bin Ich auch dafür das man bei groben Verstößen, sprich Alkohol, Zigaretten oder gar Drogen die Eltern und Aufsichtspersonen mit sehr hohen Strafen belegt. Weil eben viele nur noch verstehen worum es geht, wenn es Sie am Geldbeutel trifft...leider


Danke, Rosso! :daumenhoch:
Zumindest gibt's hier nochn paar, die mitdenken!

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