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Am Osterwochenende feiern!

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
_Partysau - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2010
75 Beiträge
Geschrieben am: 30.01.2011 um 13:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.01.2011 um 13:21 Uhr

Hallo liebe Tu- ler..

ich hätte ne Frage an euch, ich werde am 23.04 dieses Jahr 18, und habe mir Gedanken gemacht, wie ich das mit dem feiern machen könnte, wenn man sich vornimmt reinzufeiern, stellt man fest das der 22.4 Karfreitag ist, da dürf ich nicht feiern (reinfeiern) und am 24.4 ist ostern, dann darf ich am 23.4 auch nicht feiern oder? seh ich das richtig oder irr ich mich da! ?

als info noch, ich wollt das bisschen Größer feiern und nen Raum mieten :)

ich bedanke mich schonmal für eure, hoffentlich sinnvollen Antworten!

lg tobi
DonEscobar
Champion (offline)

Dabei seit 08.2006
3533 Beiträge

Geschrieben am: 30.01.2011 um 13:21 Uhr

feier ne woche danach, fertig

Die guten Dinge kommen zu denen, die warten können.

_Partysau - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2010
75 Beiträge
Geschrieben am: 30.01.2011 um 13:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.01.2011 um 13:25 Uhr

Zitat von DonEscobar:

feier ne woche danach, fertig


naja mit dieser Antowrt kann ich jetzt nix anfangen, ich wollte wissen, ob das richtig ist, wovon ich aus gehe, weil ich würde gerne an diesem week feiern!
_Grey-Fox_ - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
345 Beiträge
Geschrieben am: 30.01.2011 um 13:28 Uhr

Karfreitag is ganztätig Tanzverbot (B-W & Bayern) und Ostersonntag von 03–11 Uhr (B-W) Tanzverbot (in Bayern is Ostersonntag kein Tanzverbot)

Das „Tanzverbot“ an christlichen Feiertagen betrifft entgegen der Bezeichnung in der Regel nicht nur Tanz-, sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, da auch diese über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“ und damit nach dem Gesetzeswortlaut verboten sind. Zudem gibt es einige Sonderregelungen: So gilt beispielsweise in Bayern am Karfreitag über das allgemeine Tanzverbot hinaus ein generelles Verbot von musikalischen Darbietungen jeglicher Art in Räumen mit Schankbetrieb.

Wie das mit nem Bday aussieht is kann ich dir leider nicht sagen.
_Partysau - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2010
75 Beiträge
Geschrieben am: 30.01.2011 um 13:31 Uhr

Zitat von _Grey-Fox_:

Karfreitag is ganztätig Tanzverbot (B-W & Bayern) und Ostersonntag von 03–11 Uhr (B-W) Tanzverbot (in Bayern is Ostersonntag kein Tanzverbot)

Das „Tanzverbot“ an christlichen Feiertagen betrifft entgegen der Bezeichnung in der Regel nicht nur Tanz-, sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, da auch diese über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“ und damit nach dem Gesetzeswortlaut verboten sind. Zudem gibt es einige Sonderregelungen: So gilt beispielsweise in Bayern am Karfreitag über das allgemeine Tanzverbot hinaus ein generelles Verbot von musikalischen Darbietungen jeglicher Art in Räumen mit Schankbetrieb.

Wie das mit nem Bday aussieht is kann ich dir leider nicht sagen.


danke, das schließt karfreitag schonmal aus! ;-)
_Grey-Fox_ - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
345 Beiträge
Geschrieben am: 30.01.2011 um 13:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.01.2011 um 13:36 Uhr

Zitat von _Partysau:



danke, das schließt karfreitag schonmal aus! ;-)


Wo haste den vor zu Feiern Baden-Württemberg oder Bayern? Dann kann ichs dir genauer sagen. Da dein Bday ja ansich keine Öffentliche Veranstaltung ist

Feiertagsgesetz Bayern
Feiertagsgesetz Baden Württemberg
mjb
Profi (offline)

Dabei seit 11.2003
412 Beiträge

Geschrieben am: 30.01.2011 um 13:35 Uhr

Zitat von _Grey-Fox_:

Karfreitag is ganztätig Tanzverbot (B-W & Bayern) und Ostersonntag von 03–11 Uhr (B-W) Tanzverbot (in Bayern is Ostersonntag kein Tanzverbot)

Das „Tanzverbot“ an christlichen Feiertagen betrifft entgegen der Bezeichnung in der Regel nicht nur Tanz-, sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, da auch diese über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“ und damit nach dem Gesetzeswortlaut verboten sind. Zudem gibt es einige Sonderregelungen: So gilt beispielsweise in Bayern am Karfreitag über das allgemeine Tanzverbot hinaus ein generelles Verbot von musikalischen Darbietungen jeglicher Art in Räumen mit Schankbetrieb.

Wie das mit nem Bday aussieht is kann ich dir leider nicht sagen.


ich würde spontan sagen geht wenn ein paar Voraussetzungen erfüllt sind.
1. sollte es eine rein private Veranstaltung sein und auch bleiben.
2. solltest du dir einen Raum suchen der keinen Schankbetrieb hat. Also irgendwo ein Jugendraum ohne Wirtschaftsbetrieb. (Wie es mit Buden aussieht weiß ich nicht ob die nicht unter Schankbetrieb fallen).

Wenn Du mit deiner ganzen Partygesellschaft z.B. auf einen Grillplatz gehst und dort Privat für dich feierst dürfte das keine Probleme machen.

www.markus-braig.de **** www.seelenfänger.net **** www.maushausen.net

neuulmer77 - 47
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
759 Beiträge

Geschrieben am: 30.01.2011 um 13:38 Uhr

ich glaube das ordungsamt kann dir da besser weiterhelfen

lieber HARTZ4 als S04

FaR_CrY
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3898 Beiträge
Geschrieben am: 30.01.2011 um 13:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.01.2011 um 13:46 Uhr

tanzverbot .... tztztz :-D lächerlich^^

und wenn mans macht? anzeige weil man getanzt hat oder wie :totlacher:
_Grey-Fox_ - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
345 Beiträge
Geschrieben am: 30.01.2011 um 13:48 Uhr

Zitat von FaR_CrY:

tanzverbot .... tztztz :-D lächerlich^^

und wenn mans macht? anzeige weil man getanzt hat oder wie :totlacher:


ist ne Ordnungswidrigkeiten die mit bis zu 10000 € Geldbuße belegt werden kann xD
FaR_CrY
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3898 Beiträge
Geschrieben am: 30.01.2011 um 13:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.01.2011 um 13:50 Uhr

Zitat von _Grey-Fox_:

Zitat von FaR_CrY:

tanzverbot .... tztztz :-D lächerlich^^

und wenn mans macht? anzeige weil man getanzt hat oder wie :totlacher:


ist ne Ordnungswidrigkeiten die mit bis zu 10000 € Geldbuße belegt werden kann xD


ist doch lächerlich man ^^
ganz ehrlich wegen so ner lapalie so n aufstand zu machen ^^

das sich der, der sich das ausgedacht hat nicht total lächerlich vorkommt wundert mich .. der sollte sich was schämen sich so dermaßen zu blamieren ^^

aber gut ich kann mir schon denken das sich das so n politiker ausgedacht hat der schon seit 10 jahren in rente sein müsste und einfach nix mehr zu tun hat ^^
_Partysau - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2010
75 Beiträge
Geschrieben am: 30.01.2011 um 13:50 Uhr

ich werde in baden wüttemberg feiern :)
_Grey-Fox_ - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
345 Beiträge
Geschrieben am: 30.01.2011 um 13:51 Uhr

Zitat von FaR_CrY:



ist doch lächerlich man ^^
ganz ehrlich wegen so ner lapalie so n aufstand zu machen ^^

das sich der, der sich das ausgedacht hat nicht total lächerlich vorkommt wundert mich .. der sollte sich was schämen sich so dermaßen zu blamieren ^^


Klar isses lächerlich aber sind halt Religiöse Gründe. Ich finds auch total banane aber kann man nicht ändern ^^
FaR_CrY
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3898 Beiträge
Geschrieben am: 30.01.2011 um 13:53 Uhr

Zitat von _Grey-Fox_:

Zitat von FaR_CrY:



ist doch lächerlich man ^^
ganz ehrlich wegen so ner lapalie so n aufstand zu machen ^^

das sich der, der sich das ausgedacht hat nicht total lächerlich vorkommt wundert mich .. der sollte sich was schämen sich so dermaßen zu blamieren ^^


Klar isses lächerlich aber sind halt Religiöse Gründe. Ich finds auch total banane aber kann man nicht ändern ^^


ja aber wen interessiert heute noch die religion wirklich ernsthaft?
ich mein das is jetz nix gegen religiöse leute oder so
aber in TU sind doch bestimmt 80% der user dafür das religionsunterricht in schulen total überflüssig is (als beispiel)

und wenn ein moslem zur "tanzverbot" - zeit tanzt ... was ist dann mit ihm ?
hehe ^^
Enchanting- - 31
Experte (offline)

Dabei seit 10.2008
1576 Beiträge

Geschrieben am: 30.01.2011 um 13:53 Uhr

Zitat von _Partysau:

Hallo liebe Tu- ler..

ich hätte ne Frage an euch, ich werde am 23.04 dieses Jahr 18, und habe mir Gedanken gemacht, wie ich das mit dem feiern machen könnte, wenn man sich vornimmt reinzufeiern, stellt man fest das der 22.4 Karfreitag ist, da dürf ich nicht feiern (reinfeiern) und am 24.4 ist ostern, dann darf ich am 23.4 auch nicht feiern oder? seh ich das richtig oder irr ich mich da! ?

als info noch, ich wollt das bisschen Größer feiern und nen Raum mieten :)

ich bedanke mich schonmal für eure, hoffentlich sinnvollen Antworten!

lg tobi


Ich hab dieses Jahr auch an Ostern geburtstag..
wenigstens is keine Schule, und feiern würd ich trotzdem ;)

Iss, was gar ist. Trink, was klar ist!

_Grey-Fox_ - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
345 Beiträge
Geschrieben am: 30.01.2011 um 13:54 Uhr

Zitat von _Partysau:

ich werde in baden wüttemberg feiern :)


Am einfachen fragst mal beim Ordnungsamt oder ner Polizeidienststelle nach ob du ne Ausnahmegenehmigung bekommst. Karfreitag fällt dann zwar flach da gibts keine Ausnahmen. Aber so bist auf der Sicheren Seite.
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