Geschrieben am: 25.12.2010 um 15:11 Uhr
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Stellung dazu
Zitat: Im Klartext bedeutet die in Baden-Württemberg geltende Regelung: keine Tanzveranstaltungen am 24.12. ab 3 Uhr morgens. Am 25.12. ist bis 24 Uhr ebenfalls keine Tanzveranstaltung erlaubt. Da aber der übliche Club- und Discobetrieb ohnehin im größeren Stil erst nach 24 Uhr startet, dürften die Einschränkungen für den 25.12. die Tanzfreude nicht mindern.
Glück kannst du dir nicht kaufen, das wäre Selbstbetrug
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