Geschrieben am: 02.11.2010 um 14:29 Uhr
|
|
Zitat von _BLONDi-: das steht auf deren Homepage:
"Hinweise Jugendschutz
Damit der Abend bei uns zu einem besonderen Erlebnis wird und nicht schon an der Tür endet, sollten einige Dinge beachtet werden!
An allen Öffungstagen ist der Einlass
ab 16 Jahren gestattet. Achtet auf besondere Altersbeschränkungen im Programm! Im Zweifelsfall solltet Ihr immer Euren Ausweis dabei haben.
Jugendliche unter 16 Jahren haben von Gesetzeswegen keinen Zutritt!
Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Zutritt nur bis 24 Uhr erlaubt!
Es gibt aber eine Ausnahmeregelung:
Eine laengere Verweildauer ist nur unter der direkten Aufsicht einer der Personenfürsorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) erlaubt!
Das Gesetzt gibt den Eltern die Möglichkeit auf jede andere, fuer diese Aufgabe geeignete und volljaehrige Person, ihre Personenfuersorgepflicht zu übertragen. (Dies kann ohne weiteres der Freund oder die Geschwister sein, wenn die Eltern diese fuer fähig halten.) Eine Übertragung der Personenfürsorgepflicht können wir leider nur schriftlich, auf unseren Formblaettern akzeptieren mit einer Kopie von dem Personalausweis des Erziehungsberechtigten "
Quelle: Drauf Klicken und auf Jugenschutz gehen
|