Jenny17 - 37
Anfänger
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Geschrieben am: 09.08.2005 um 17:19 Uhr
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Zitat: du laberst scheiße man im mäxx kommt man zwischen 21 uhr und 23.59 rein die wo 16 halt sind und mit 16 erst und im eiskeller ab 17 weil ich wollte auch reib und es ging nicht
mankommt in eiskeller jetzt wieder ab 16 jahren rein!!!!
Ganz sicher
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Pitty - 47
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.08.2005 um 23:20 Uhr
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dann hier eben auch nochmal...
die zettel die man von mutti oder dady bekommt, haben gesetzlich gesehen keinerlei gültigkeit.
es gibt eine art des erziehungsauftrages oder erziehungsauftrag übertragung, die auf eine andere personen übertrageb werden können, um es u 18 jährigen zu ermöglichen diskos o.ä. zu besuchen.
Sehr geehrter Herr...,
die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) darf keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen, aber nach meiner Einschätzung ist die von Ihnen beschriebene Praxis nicht mit dem Gesetz vereinbar. Eltern können ihren Kindern keine Freistellung vom Jugendschutzgesetz genehmigen.
Das Jugendschutzgesetz kennt zwei Ausnahmen von den Zeitgrenzen in Gaststätten (§ 4.1 JuSchG) und Diskotheken (§ 5.1). Auf die eine Ausnahme berufen Sie sich, indem sie die Veranstaltung einem Träger der freien Jugendhilfe zuordnen (§ 5.2).
Es gibt eine zweite Ausnahme, wenn nämlich die Eltern selbst dabei sind oder eine „erziehungsbeauftragte Person“ ernennen, eine/n Volljährige/n, der im ausdrücklichen Auftrag der Eltern für eine bestimmte Veranstaltung „die Erziehung“ übernimmt. Dieser Erziehungsauftrag muss nicht schriftlich erfolgen, aber im Zweifelsfall nachgewiesen werden können.
=> dabei ist aber darauf zu achten, daß die außerwählte person dafür zu sorgen hat, daß die person, über die die aufsicht übernommen wird, sicher zu der veranstaltung hingebracht, und genauso wieder nach hause gebracht wird. ebenso, dürfen beide keinerlei alkoholika bzw. andere berauschende mittel zu sich nehmen, sonst wird die überlassung der aufsicht sofort hinfällig.
was aber letztendlich nicht heißt, daß dies ein veranstalter dulden muß !!! er kann es akzeptieren, kann aber genauso ablehnen!!! fragt deßhalb vorher besser nach ob es in ordnung geht.
Eine, auch schriftliche, Einverständniserklärung der Eltern (Mein Kind braucht sich nicht an Gesetze zu halten) bringt allerdings gar nichts.
netten abend noch allerseits...
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Mr_Crunk - 38
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Geschrieben am: 11.08.2005 um 14:11 Uhr
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mäx bis 0 uhr ab 16 eiskeller ab 17 und im mäx lassen die nen 17 jährigen die ganze nacht rein wenn ein 18 jähriger mit ner aufsichtspflicht genehmigung dabei ist.
und da bin ich mir ganz sicher weil ich und meine leute da auch öfter sind
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NachoCheese
Profi
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Geschrieben am: 24.08.2005 um 03:22 Uhr
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frueher wars ab 18 jetzt wieder ab 16
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Honeygirl16 - 35
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Geschrieben am: 31.08.2005 um 17:17 Uhr
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letztens kam ne freundin von mir die erst 13 oder 14 isch ins mäx rein weil sie ihre tante dabei hatte und die glaub ich schon 24 war. aber sie durfte nur bis um halb zwölfe drinnen bleiben
*Der MOMENT bestimmt die GESCHICHTE,die LIEBE ein GANZES LEBEN.*
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nitro1986 - 38
Anfänger
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Geschrieben am: 09.09.2005 um 15:28 Uhr
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ich hab immer gedacht man darf nur mit achtzehn da rein
Trage dein Trikot mit Stolz egal ob du gewinnst oder verlierst
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Naschi - 37
Anfänger
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Geschrieben am: 09.09.2005 um 15:43 Uhr
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Zitat: du laberst scheiße man im mäxx kommt man zwischen 21 uhr und 23.59 rein die wo 16 halt sind und mit 16 erst und im eiskeller ab 17 weil ich wollte auch reib und es ging nicht
seit wann darf man in eiskeller erst ab 17??
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3stepsahaed - 36
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Geschrieben am: 09.09.2005 um 17:45 Uhr
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eiskeller ist doch eh voll doff genau wie das mäx
ich weiß nicht einmal warum ich da überhaupt hin geh
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