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Tanzverbot am Gründonnerstag?

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
Bithacker - 57
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2003
89 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 16:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.04.2009 um 17:36 Uhr

Warum hat eigentlich alles auf, wenn der Gestzgeber was anderes vorsieht?


(1) Öffentliche Tanzunterhaltungen sind an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totengedenktag und am 24. Dezember von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages verboten.

(2) An den übrigen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen mit Ausnahme des 1. Mai und des 3. Oktober sind öffentliche Tanzunterhaltungen von 3 Uhr bis 11 Uhr verboten.
_Gourmet_ - 33
Champion (offline)

Dabei seit 08.2008
2513 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 16:26 Uhr

tja is halt gesetz ;-)

naja kann man nichts machen oder?

R.I.P. Du bleibst immer bei uns!!!///gott zur ehr dem nächsten zur wehr

schnaebber
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
6006 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 16:28 Uhr

Zitat von Bithacker:

Warum hat eigentlich alles auf, wenn der Gestzgeber was anderes vorsieht?


(1) Öffentliche Tanzunterhaltungen sind an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totengedenktag und am 24. Dezember von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages verboten.

(2) An den übrigen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen mit Ausnahme des 1. Mai und des 3. Oktober sind öffentliche Tanzunterhaltungen von 3 Uhr bis 11 Uhr verboten.
Definiere "alles auf". Definiere "Öffentliche Tanzunterhaltung".

There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.

Zack_wiver - 35
Profi (offline)

Dabei seit 01.2005
517 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 16:28 Uhr

ist ein club/ne disco nicht was anderes als ne öffentliche tanzveranstaltung?
denke da eher an dorffeste oder sowas

Es muss sich einiges ändern,damit alles so bleibt wie es ist

dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 16:29 Uhr

man kann das gesetzt einfach umgehen. sobald der Zutrtt auf eine bestimmte weise beschränkt ist gilt es glaub ned mehr als öffentlich^^

Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

Bithacker - 57
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2003
89 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 16:33 Uhr

SuCasa, Meyer´s, Nachkommune....

...und alles was beworben wird ist automatisch eine öffentliche Veranstaltung!
schnaebber
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
6006 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 16:35 Uhr

Zitat von Bithacker:

SuCasa, Meyer´s, Nachkommune....

...und alles was beworben wird ist automatisch eine öffentliche Veranstaltung!
Na dann. :totlacher: :totlacher: :totlacher: :totlacher:

There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.

Bithacker - 57
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2003
89 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 16:39 Uhr

Sieht so aus als ob das recht kurze Veranstaltungen werden, ab 0 Uhr ist Schicht im Schacht!


§ 10
(1) Öffentliche Tanzunterhaltungen sind an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß- und Bettag,
Volkstrauertag, Totengedenktag und am 24. Dezember von 3 Uhr bis 24 Uhr, am
Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des
ganzen Tages verboten.


§ 8
(1) Am Karfreitag und am Totengedenktag (Sonntag vor dem 1 Advent) sind verboten:
1. öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und
Speisebetrieb hinausgehen;
2. sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages
oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen;
3. öffentliche Sportveranstaltungen am Karfreitag während des ganzen Tages, am
Totengedenktag bis 13 Uhr.
Die Veranstaltungsverbote nach Satz 1 beginnen am Karfreitag um 0 Uhr und am
Totengedenktag um 3 Uhr.
dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 16:41 Uhr

Zitat von Bithacker:

SuCasa, Meyer´s, Nachkommune....

...und alles was beworben wird ist automatisch eine öffentliche Veranstaltung!



aber Liberty ist ein "Club" mit Clubausweis. so haben sie doch schon die Raucherregel umgangen...
und trotzdem machen sie werbung^^

Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

schnaebber
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
6006 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 16:43 Uhr

Zitat von dax_rider:

Zitat von Bithacker:

SuCasa, Meyer´s, Nachkommune....

...und alles was beworben wird ist automatisch eine öffentliche Veranstaltung!



aber Liberty ist ein "Club" mit Clubausweis. so haben sie doch schon die Raucherregel umgangen...
und trotzdem machen sie werbung^^
Gold Ochsen macht auch Werbung. Und meine Halbe Bier ist sicherlich keine öffentliche Veranstaltung :)

There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.

Bithacker - 57
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2003
89 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 16:48 Uhr

Das Liberty is in Bayern und das was du meinst ist die noch gültige Regelung zu Raucherclubs!
_blacksheep - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2005
90 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 16:54 Uhr

den zweiten absatz finde ich ja extremst schwachsinnig..
wird aber offensichtlich eh nicht eingehalten..
WodK4 - 32
Experte (offline)

Dabei seit 12.2008
1663 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 16:59 Uhr

Zitat von Bithacker:


(1) Öffentliche Tanzunterhaltungen sind an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totengedenktag und am 24. Dezember von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages verboten.


loool.
sh4d0w_g4m3r - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2007
32 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 17:07 Uhr

öffentlich heißt, dass wirklich jeder rein darf, egal ob mit eintritt oder ohne
wenns ne private veranstaltung ist, musst du halt das teilnehmerfeld eingrenzen, dafür dürfen dann auch u-18 leute bleiben, solang sie wollen bzw das o.g. verbot gilt nicht mehr ;-)

In matters of great importance, style, not sincerity is the vital thing.

Schlawutzi - 45
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
978 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 18:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.04.2009 um 18:33 Uhr

Zitat von sh4d0w_g4m3r:

öffentlich heißt, dass wirklich jeder rein darf, egal ob mit eintritt oder ohne
wenns ne private veranstaltung ist, musst du halt das teilnehmerfeld eingrenzen, dafür dürfen dann auch u-18 leute bleiben, solang sie wollen bzw das o.g. verbot gilt nicht mehr ;-)


Na dann dürfen aber sicher keine Getränke ausgeschenkt / verkauft werden ??

Kann mich noch dran erinnern: Waren vor Jahren am Karfreitag im damaligen Palazzo - Freibrug a.N. - also von Gründonnerstag auf Karfreitag - und um 0 Uhr wurde die Musik leiser und es wurde durchgesagt man dürfe nicht mehr tanzen ^^ Dafür kam dann Mike Ascot mit seiner Hypnose-Show und es wurden allerthand "Spielchen" mit den Besuchern veranstaltet - naja so oder so nicht dem Karfreitag angemessen.
schnaebber
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
6006 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 18:33 Uhr

Zitat von Schlawutzi:

naja so oder so nicht dem Karfreitag angemessen.
Was wäre angemessen? Sich ans Kreuz nageln lassen?

There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.

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