Slayer66
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Geschrieben am: 31.01.2009 um 17:59 Uhr
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Zitat von liebe-fee: Zitat von Nect05: hey vase
emhh du kannst versuchen auf zettel zu schreiben mit kopie vom ausweis ihrer eltern wo drauf steht das die ,die volle verantwortung übernehmen und so weißt wie ihc mein schreibs halt mit computer + kopie vom ausweis ihrer eltern . probieren kannst ja mal wenn nicht guck ich das ich das irgendwie mit m chef ausmach
...ich bräucht einfach nur n ausweis von ner 16 jährigen mit braunen schulterlangen haaren die wie marie aussieht ..
ich denk nich dass es mit kopien und so funzt ...
und in begleitung von nem 18jährigen geht das net oder ?
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dienette
Anfänger
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Geschrieben am: 31.01.2009 um 17:59 Uhr
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ja du holst dir den stempel du bist ja 16. und dann drcükt ihr den auf die hand von deiner freundin und malt den noch nen bisschen nach..mit kajal oder so.
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stylaandy2
Profi
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Geschrieben am: 31.01.2009 um 18:00 Uhr
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hää was issn tfe nomal??
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liebe-fee - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 31.01.2009 um 18:01 Uhr
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naja aber wen ich n stempel hab, drin bin, sie draußen, komm ich ja nich mehr raus und wieder rein oder? ! so wrs zumindest gestern in d nachtkommune ...
ich brauch einfach nur n ausweis =(
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Slayer66
Experte
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Geschrieben am: 31.01.2009 um 18:01 Uhr
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turm im fort unterer eselsberg
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liebe-fee - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 31.01.2009 um 18:01 Uhr
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des is aufm eselsberg
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Slayer66
Experte
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Geschrieben am: 31.01.2009 um 18:03 Uhr
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Zitat von liebe-fee: naja aber wen ich n stempel hab, drin bin, sie draußen, komm ich ja nich mehr raus und wieder rein oder? ! so wrs zumindest gestern in d nachtkommune ...
ich brauch einfach nur n ausweis =(
doch normaler weiße kommst schon wieder raus und rein
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ult1m4t3 - 104
Experte
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Geschrieben am: 31.01.2009 um 19:29 Uhr
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§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer
personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und
Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16Jahren längstens bis 24 Uhr
gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter
16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten
Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der
Brauchtumspflege dient.
brauch man da überhaupt ne bescheinigung für?
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Pad_B - 35
Champion
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Geschrieben am: 31.01.2009 um 19:36 Uhr
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Zitat: brauch man da überhaupt ne bescheinigung für?
wenn man nicht 16 ist schon
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sonic777 - 45
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 12.02.2009 um 00:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.02.2009 um 00:26 Uhr
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Im TFE ist der Einlass grundsätzlich erst ab 16. Da das TFE ein anerkannter Träger der Jugendhilfe ist, dürfen auch Jugendliche zwischen 16 und 18 bis 24 Uhr bleiben, was bei normalen Tanzveranstaltungen (Disco) nicht der Fall ist. Die Bescheinigung für die sorgeberechtigte Person brauchst Du nur dann, wenn Du länger bleiben möchtest als 24 Uhr...
Infos und Hilfe unter www.bzga.de ;-)
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Runde - 38
Anfänger
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Geschrieben am: 02.03.2009 um 09:01 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.03.2009 um 09:01 Uhr
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Zitat von dienette: drückt einfach nen stempel ab. und dann geht einfach durch und tut ganz normal...dann klappt das schon! ich machs auch immer so..
na dann lass dich mal nicht erwischen, ansonnsten gibts mächtig ärger...Grüße das TFE-TEAM
Ich verlasse mich auf meine Sinne - Irrsinn, Wahnsinn, Unsinn
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liebe-fee - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.03.2009 um 21:01 Uhr
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arschkarte
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