Mister_Lefti - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 31.05.2005 um 14:06 Uhr
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Weiss jemand wo man sich so aufsichtserklärungen rausdrucken kann, mit der die eltern die aufsichtspflicht an irgendein 18 jährigen weitergeben können???Weil dann müsst ich nich immer um 12 raus greetz
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Thom15
Experte
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Geschrieben am: 31.05.2005 um 14:15 Uhr
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bei deinem freund und helfer, grün-weiß
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Mister_Lefti - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 31.05.2005 um 14:21 Uhr
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danke, hat schon jemand ausprobiert ob das klappt?? oder lachen einen die türsteher nur aus, wenn man mit so nem zettel kommt ?
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RoCk-AnGeL - 36
Profi
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Geschrieben am: 31.05.2005 um 14:25 Uhr
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wenn du son zettel hast müssen die dich deswegen nicht reinlassen aber können ^^ das is nur dazu gut das der veranstalter kein stress kriegt wenn bullen kommen un 16jährige da finden ... aber entscheiden können die des selber ob se dich reinlassen wobei du bei den meisten doch eh länger reinkommst oder??
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septicus
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 31.05.2005 um 14:26 Uhr
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In der Regel sollte das klappen.. wobei das natürlich auch am Veranstalter selbst liegt. Wenn der keinen unter 18 drin haben will wirst du auch mit so nem Zettel nicht weiter komme.
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-Kalito- - 37
Anfänger
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Geschrieben am: 31.05.2005 um 14:26 Uhr
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särs, die türsteher juckt des net, ich habs schon 3 mal gemacht und spätestens um halb eins fliegst trotzdem fuck securitys
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juRammingen - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 31.05.2005 um 14:28 Uhr
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Zitat: Weiss jemand wo man sich so aufsichtserklärungen rausdrucken kann, mit der die eltern die aufsichtspflicht an irgendein 18 jährigen weitergeben können???Weil dann müsst ich nich immer um 12 raus  greetz
Die kansch dir au einfach selber schreiben und dann nur von deine Eltern unterschreiben lassen dann klappts meistens kann halt dann sein das sich der18 Jährige bei de Bullen Ausweisen m,uss wenn se dumm tun aber sonst isch des a super sach
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waschbaerle - 37
Experte
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Geschrieben am: 31.05.2005 um 15:07 Uhr
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hahahaha, sowas hab ich noch nie gebraucht !
ich bleib so lang drin wies mir passt. meistens hab ich eh immer 18ner bändechn oder stempel...
I'M RICK JAMES, BITCH !
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skater585 - 36
Profi
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Geschrieben am: 31.05.2005 um 16:24 Uhr
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Also ich habs mir von der Polizei zuschicken lassen.
Benutze die auch meistens....auch wenn ich reinkomme ohne meinen Ausweis abzugeben, weil falls eine Kontrolle von der Polizei durchgeführt wird wäre es nicht sehr toll für den Club.
Und man will es sich mit denen ja nicht verderben
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Mister_Lefti - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 31.05.2005 um 16:36 Uhr
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hey,bist du damit auch schon in clubs ab 18 reingekommen???
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skater585 - 36
Profi
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Geschrieben am: 31.05.2005 um 16:40 Uhr
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Ähm, Clubs ab 18 sind eigentlich dazu da damit die über 18 jährigen nicht mit unter 18 jährigen feiern müssen.
Die Clubbesitzer wollen also gar kein jüngeres Puplikum.
Und wegen so ner "Aufsichtserklärung" lassen die dich dann ganz bestimmt nicht rein.
Zu deiner Frage:
Ich komme aus anderen Gründen rein.
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Pitty - 47
Halbprofi
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Geschrieben am: 01.06.2005 um 09:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.06.2005 um 22:16 Uhr
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Sehr geehrter Herr xxx,
die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) darf keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen, aber nach meiner Einschätzung ist die von Ihnen beschriebene Praxis nicht mit dem Gesetz vereinbar. Eltern können ihren Kindern keine Freistellung vom Jugendschutzgesetz genehmigen. Das Jugendschutzgesetz kennt zwei Ausnahmen von den Zeitgrenzen in Gaststätten (§ 4.1 JuSchG) und Diskotheken (§ 5.1). Auf die eine Ausnahme berufen Sie sich, indem sie die Veranstaltung einem Träger der freien Jugendhilfe zuordnen (§ 5.2). Es gibt eine zweite Ausnahme, wenn nämlich die Eltern selbst dabei sind oder eine „erziehungsbeauftragte Person“ ernennen, eine/n Volljährige/n, der im ausdrücklichen Auftrag der Eltern für eine bestimmte Veranstaltung „die Erziehung“ übernimmt. Dieser Erziehungsauftrag muss nicht schriftlich erfolgen, aber im Zweifelsfall nachgewiesen werden können. Eine, auch schriftliche, Einverständniserklärung der Eltern (Mein Kind braucht sich nicht an Gesetze zu halten) bringt allerdings gar nichts, und ich kann mich nur wundern, dass Polizisten das nicht wissen!
->sprich diese einverständnisserklärungen der eltern gelten nicht. wenn man damit in eine kontrolle kommt, geht man genauso nach hause.
Die BAJ hat ein Faltblatt zur „Erziehungsbeauftragten Person“ herausgebracht, dass auch als PDF zum Download auf unserer Homepage www.bag-jugendschutz.de zu finden ist. Ein Formular für die Erteilung der Erziehungsbeauftragung finden Sie dort nicht, weil, wie gesagt, der Erziehungsauftrag nicht der Schriftform bedarf.
-> zu der erziehungsbeauftragung gilt folgendes :
-> 1. die person muß volljährig sein
-> 2. diese person muß gewährleisten, daß der oder diejenige für die die aufsichtspflicht übernommen wird, sicher hin und wieder heimngebracht wird
-> 3. die aufsichtsperson darf keinerlei alkoholischen getränke oder andere berauschende mittel zu sich nehmen.
-> 4. punkt drei gilt genauso für die zu beaufsichtigende person
-> so wäre es möglich, länger in einer diskothek o.ä. zu bleiben. nun kommt es aber immer noch auf den veranstalter an. wenn dieser es nicht duldet, hat man trotzdem pech gehabt. heißt nicht, daß er einen dann auch reinlassen muß.
grüßle
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2.och - 41
Champion
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Geschrieben am: 01.06.2005 um 09:23 Uhr
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Genau so eine Auskunft war verlangt.
Benutzt erst www.google.de bevor ihr dumme Fragen stellt.
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Mister_Lefti - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 01.06.2005 um 21:47 Uhr
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