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Erlaubnissbescheinigung für unter 18 jährige

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Maze - 44
Profi (offline)

Dabei seit 10.2002
403 Beiträge
Geschrieben am: 15.04.2007 um 21:37 Uhr

Also ich kann das aus beiden Perspektiven gut verstehen.

Als Veranstalter hab ich ein Problem wenn ich u18 Leute rein lass weil ich dann die Verantwortung habe das alle u18ler die Party um 12 Uhr verlassen. Mit dem Berechtigungsschein ist das halt so ne sache. Wir sagen wenn eine Person mit kommt die ü18 ist und für die u18 Person haftet lassen wir beide rein ausser die ü18 Person ist bereits angetrunken.
Das letzte was ich als Veranstalter will sind besoffene Kids die hinterher nur schei**e machen.

Allerdings kann ich es aus der Sicht der u18ler auch gut verstehen weil man ja auch nach 12Uhr mal einen drauf machen will. Immerhin ist es bei mir auch noch nicht all zu lange her. :-)

Tja es ist net immer einfach es allen recht zu machen.


Fusszeile....... für was denn sowas?

hita - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2005
273 Beiträge
Geschrieben am: 21.04.2007 um 11:53 Uhr

Solche bescheinigungen müssen immer noch die eltern ausschreiben. Ich denke das man eher angst vor fälschungen hat.
Maze - 44
Profi (offline)

Dabei seit 10.2002
403 Beiträge
Geschrieben am: 21.04.2007 um 14:58 Uhr

Zitat von hita:

Solche bescheinigungen müssen immer noch die eltern ausschreiben. Ich denke das man eher angst vor fälschungen hat.


Schon aber das kann keiner von uns an der Türe auch noch kontrollieren.
Das Risiko muss man halt eingehen und den Ärger bekommen ja nicht wir, da wir ja davon ausgehen das es nicht gefälscht wurde.

Fusszeile....... für was denn sowas?

mari-chan - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2007
19 Beiträge

Geschrieben am: 22.04.2007 um 18:43 Uhr

wie ist das denn rechtlich, wenn jemand u18 reingelassen wird und der wegen alkoholvergiftung ins kkh muss? wer haftet dann hierfür? die türsteher, weil sie die u18 reingelassen haben? würde das dann ärger mit polizei geben oder wie funzt das??
oder gibt es solche gesetze nicht?

phantasie ist wichtiger als wissen, denn wissen ist begrenzt

GreeceLady88 - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2006
89 Beiträge

Geschrieben am: 23.04.2007 um 01:25 Uhr

Zitat von Maze:

Zitat von hita:

Solche bescheinigungen müssen immer noch die eltern ausschreiben. Ich denke das man eher angst vor fälschungen hat.


Schon aber das kann keiner von uns an der Türe auch noch kontrollieren.
Das Risiko muss man halt eingehen und den Ärger bekommen ja nicht wir, da wir ja davon ausgehen das es nicht gefälscht wurde.


DIE DINGER SIND SO LEICHT U FÄLSCHEN

Sag mir wer deine Freunde sind, dann sag ich dir wer du bist!

padi51 - 39
Profi (offline)

Dabei seit 01.2005
924 Beiträge

Geschrieben am: 23.04.2007 um 09:22 Uhr

Ausweis zeigen und wer erst sechzehn ist um 00.00 uhr raus und fertig, was soll des!!!

Lebe ged weida !!!

Bushido89 - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2005
97 Beiträge

Geschrieben am: 23.04.2007 um 09:37 Uhr

http://www.kjr-kitzingen.de/

dann unter download erziehungsbeauftragung.

das ausfüllen lassen +ausweiskopie von einem elternteil.

"Frauen täuschen Orgasmen vor, Männer ganze Beziehungen"

Maze - 44
Profi (offline)

Dabei seit 10.2002
403 Beiträge
Geschrieben am: 23.04.2007 um 19:52 Uhr

Zitat von mari-chan:

wie ist das denn rechtlich, wenn jemand u18 reingelassen wird und der wegen alkoholvergiftung ins kkh muss? wer haftet dann hierfür? die türsteher, weil sie die u18 reingelassen haben? würde das dann ärger mit polizei geben oder wie funzt das??
oder gibt es solche gesetze nicht?


Also Rechtlich wenn du jemand u 18 rein lässt dann musst du ihn um 0.00Uhr rausschmeissen. Mit der Bescheinigung kannst du dich rechtlich etwas aus der schlinge ziehen. Wenn du gar nicht kontrollierst und die Person einfach rein lässt dann hast du rechtlich ein Problem wenn der KH reif ist dann haftet nämlich der Clubbesitzer. Also entweder kontrollierst du alle und lässt nur ü18 rein oder du passt auf und schmeisst alle u18 um 0.00Uhr raus oder du machst es mit dieser bescheinigung und bist in einer rechtlichen grauzone.

Fusszeile....... für was denn sowas?

sweethoney1 - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2004
344 Beiträge

Geschrieben am: 30.04.2007 um 17:47 Uhr

Zitat von Bushido89:

http://www.kjr-kitzingen.de/

dann unter download erziehungsbeauftragung.

das ausfüllen lassen +ausweiskopie von einem elternteil.


Klappt aber nicht immer! Meistens eben nicht!

Ich bin geil auf house und von house aus geil ;-)

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