Mehr Studiengebührenbefreiung ab Sommer 09
(Frohike) - Frohe Nachricht zum Jahresbeginn: Ab dem Sommersemester 2009 können sich mehr baden-württembergische Studentinnen und Studenten von den Studiengebühren befreien lassen als bisher.
Bislang konnten sich unter anderem Studierende mit zwei Studiengebühren bezahlenden Geschwistern von der Gebührenpflicht befreien lassen. Dies wurde nun im Rahmen der Förderalismusreform dahingehend geändert, dass sich auch befreien lassen kann, wer zwei Geschwister hat, die sich noch nicht in Baden-Württemberg von der Gebührenpflicht befreien lassen haben. Klingt seltsam, ist aber ganz einfach erklärt: Wer zwei Geschwister hat, die sich ihrerseits nicht von den Studiengebühren befreien lassen haben, muss selbst nicht bezahlen – und zwar ganz unabhängig davon, ob diese Geschwister überhaupt selbst studieren oder nicht.
Ab dem Sommersemester können sich zudem auch studierende Mütter und Väter länger von der Gebührenpflicht befreien lassen. Bislang war das nur bis zum achten Lebensjahr des Kindes möglich, ab dem Sommer gilt diese Regelung bis zum vierzehnten Lebensjahr.
Auch Diplomanden haben es etwas einfacher. Wer nur noch einige Wochen eingeschrieben sein musste, um seine Diplomarbeit fertigzustellen, musste trotzdem die vollen 500 EUR entrichten. Ab dem Sommersemester werden nun bei einer Exmatrikulation auch über die vier-Wochen-Frist hinaus die (anteiligen) Studiengebühren rückerstattet.
Weitere Informationen gibt es unter anderem auf den Seiten der Studierendenvertretung der Uni Ulm
Titelbild: SFG
<<< zurück
|