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Forum / Politik und Wirtschaft
Mordfall Emden: Lynchjustiz!

ratio_est
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.04.2012 um 20:03 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Kann man den Absender eines Textes Identifizieren wenn er unter "Simon says:" veröffentlicht wird. Ist das anonymisiert oder nicht?
Ich wiederhole mich mit deiner Quelle: "Zur Anonymisierung gehört das Herausstreichen aller Merkmale, die zur Identifizierung dienen KÖNNEN." Sie müssen nicht schon zu einer Identifizierung führen. Durch ein Profil, auf dem mehr über die Person preisgegeben werden KANN, ist es eben nicht anonymisiert.
Dieses Merkmal müsste man nach deiner Quelle auch herausstreichen.
Zitat von Klischeepunk:
Ein Nickname unterliegt nicht den Persönlichkeitsrechten, Ein Nickname ist also auch nicht als persönliches Datum zu verstehen. Das glaube ich nicht, spielt aber auch keine große Rolle, da es eben nicht um das "Persönlichkeitsrecht am Nickname" geht, sondern um das "Persönlichkeitsrecht an einer privaten Nachricht". Das hat man nicht, wenn es anonymisiert ist. Den Nickname jetzt rauszunehmen, da man an ihm kein spezielles Persönlichkeitsrecht hat, macht doch keinen Sinn.
Eure Kreisvorsitzende der Piraten Ulm ist doch Expertin in Datenschutz. Vielleicht solltest du dich mal mit ihr darüber unterhalten. Vielleicht gibt es bei den Piraten ja auch Kompetenz bei solchen Themen. Dein Verhalten hat zumindest meiner Meinung nach Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz missachtet.
Dabei soll das den Piraten doch so wichtig sein. Mach dich doch mal hier schlau und lerne etwas für die Zukunft.
Aber wie schon mal gesagt, glaube ich, dass du immer das letzte Wort haben musst und lasse dir jetzt wieder die Gelegenheit dazu...
Bestimmte Personen wollen einfach kein Benehmen lernen, das sie zu ernsthaften Diskussionen befähigt
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 26.04.2012 um 20:05 Uhr
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Zitat von Change89: Zitat von Klischeepunk: Zu meiner oder zu einer. Genau das ist doch der Knackpunkt. Ich denke, das zeigt eher, warum es verboten sein sollte und warum es sogar noch viel mehr verboten sein sollte.
Wenn man klar identifizierbar ist, dann verletzt es Persönlichkeitsrechte und es besteht die Gefahr der Lynchjustiz oder anderer Probleme durch den "Mob". Ist bestimmt nicht gut. Das Gewaltmonopol sollte wie Cymru sagte beim Staat bleiben. Ein Pranger geht gar nicht.
Wenn es nur irgendeine Person identifiziert macht und nicht unbedingt die echte, dann ist es ja noch schlimmer, denn dann kann es gut den Falschen treffen.
Jeder kann schnell ein Profil anlegen und sich für jemand anders ausgeben oder hier falsche Fährten legen. Oder eben ein Account hacken.
Wie gesagt, genau das ist der grund wieso mir der Schluß zu persönlichen Daten gefehlt hat. Bei einer eindeutigen EMail ist das schon anders in meinem Bewusstsein angekommen ;)
Zitat von Change89:
Gerade deswegen sollte man niemanden an den Internet-Pranger stellen.
Auch nicht bei Team-Ulm mit Nickname.
Ich hoffe, dass auch so ein Verhalten verboten ist und nicht nur moralisch falsch.
Zustimmung. Wobei ich ein Verbot für sinnlos halte. Nur: Ist es das?
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Change89
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 26.04.2012 um 20:09 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Zitat von Change89: Zitat von Klischeepunk: Zu meiner oder zu einer. Genau das ist doch der Knackpunkt. Ich denke, das zeigt eher, warum es verboten sein sollte und warum es sogar noch viel mehr verboten sein sollte.
Wenn man klar identifizierbar ist, dann verletzt es Persönlichkeitsrechte und es besteht die Gefahr der Lynchjustiz oder anderer Probleme durch den "Mob". Ist bestimmt nicht gut. Das Gewaltmonopol sollte wie Cymru sagte beim Staat bleiben. Ein Pranger geht gar nicht.
Wenn es nur irgendeine Person identifiziert macht und nicht unbedingt die echte, dann ist es ja noch schlimmer, denn dann kann es gut den Falschen treffen.
Jeder kann schnell ein Profil anlegen und sich für jemand anders ausgeben oder hier falsche Fährten legen. Oder eben ein Account hacken.
Wie gesagt, genau das ist der grund wieso mir der Schluß zu persönlichen Daten gefehlt hat. Bei einer eindeutigen EMail ist das schon anders in meinem Bewusstsein angekommen ;)
Zitat von Change89:
Gerade deswegen sollte man niemanden an den Internet-Pranger stellen.
Auch nicht bei Team-Ulm mit Nickname.
Ich hoffe, dass auch so ein Verhalten verboten ist und nicht nur moralisch falsch.
Zustimmung. Wobei ich ein Verbot für sinnlos halte. Nur: Ist es das? Bin ja kein Jurist. Könnte es mir gut vorstellen, aber weiß ich nicht. Vielleicht ist es gut, wenn die Polizistin jetzt ein Gerichtsverfahren hierzu führen muss und hier einiges geklärt wird. Sie hält ihr Verhalten ja auch für rechtens, dabei liegt der Fall "einfacher", da sie nicht nur einen Nickname veröffentlicht hat.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat sie ja auch in Schutz genommen. Vielleicht klärt sich einiges eben erst vor Gericht.
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 26.04.2012 um 20:17 Uhr
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Zitat von Change89: Bin ja kein Jurist. Könnte es mir gut vorstellen, aber weiß ich nicht. Vielleicht ist es gut, wenn die Polizistin jetzt ein Gerichtsverfahren hierzu führen muss und hier einiges geklärt wird. Sie hält ihr Verhalten ja auch für rechtens, dabei liegt der Fall "einfacher", da sie nicht nur einen Nickname veröffentlicht hat.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat sie ja auch in Schutz genommen. Vielleicht klärt sich einiges eben erst vor Gericht.
Ay, warten wir mal gespannt. Wobei auch da die gesuchte antwort nach nicknames nicht geklärt werden dürfte.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 26.04.2012 um 20:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.04.2012 um 20:30 Uhr
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Zitat von ratio_est: Wie hart und schnell die Staatsanwaltschaft dann dagegen vorgeht, kann durchaus problematisch sein. Habe von Post von der Staatsanwaltschaft nach ca. 2 Monaten gehört und kann mir vorstellen, dass das realistisch ist.
Als Prominente, die nach eigenen Angaben schon früher Erfahrungen mit Stalkern und dann wohl auch mit den Verfahren danach zu tun hatte und wohl auch von Kollegen gehört hat, kann ich ihr Verhalten durchaus nachvollziehen. Es ist einfach und wirkt, hat aber eben auch Risiken und Nachteile.
Es ist schon klar, dass die Polizei nicht sofort nach der Anzeige losmarschiert und den mutmaßlichen Stalker bei Wasser und Brot einsperrt. Das dauert natürlich eine Weile. Es muss immerhin auch ermittelt werden. Für die Opfer ist das teilweise schwer erträglich, das kann ich nachvollziehen. Andererseits sollten wir auch daran denken, dass gerade die hohe Stellung der Freiheit in unserem Rechtssystem dafür sorgt, dass nicht jeder gleich eingesperrt wird.
Ich könnte mir vorstellen, dass gerade bei Prominenten wiederum sehr viel schneller agiert wird als beim unbekannten Normalbürger. Ist eine Mutmaßung, aber halte ich für relativ wahrscheinlich.
Zitat von ratio_est: Die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz werden hier auf die gleiche Weise missachtet und es ist genauso anfällig vor Missbrauch und genauso ein Pranger, nur das es eben hier wohl keine Promis machen.
Auch hier sind viele Profile nicht anonym und ich kann bei dir z.B. leicht erkennen, wo du wohl Abi gemacht und gewohnt hast. Mit wem du zur Schule gegangen bist, wie dein Vorname lautet und wo und was du studierst. Mit ein wenig mehr Arbeit, könnte ich dich wohl leicht identifizieren.
Das Internet ist natürlich eine sehr große Herausforderung für Persönlichkeitsrechte und Datenschutz, das siehst du vollkommen richtig. Ich erinnere mich noch gut an die Diskussion um Google Streetview: Während den einen Menschen völlig egal war, ob die Fassade ihres Hauses im Internet zu sehen ist, haben andere es als tiefen Eingriff in ihre Privatsphäre empfunden.
Wobei man natürlich unterscheiden muss, ob jemand selbst Daten veröffentlicht oder sie über ihn veröffentlicht werden.
Wenn ich auf Profilen meinen Namen angebe oder in eine Gruppe gehe, die meine Schule, meinen Sportverein oder sonstwas ausweist, muss ich natürlich damit rechnen, unter Umständen auch identifiziert zu werden. Wie du sagtest, hilft auch manche Freundschaft dabei, ein kompletter Bild zu erstellen.
Dafür ist aber jeder grundsätzlich selbst verantwortlich. Grundsätzlich bedeutet aber mit Ausnahmen: Menschen, die sich der Gefahren im Netz nicht bewusst sind (z.B. Kinder), müssen natürlich zuerst aufgeklärt werden, bevor man ihnen da eine Schuld zuschiebt. Wer aber bewusst Daten online stellt, sollte die Folgen abschätzen können.
Was man aber auch feststellt: Die Sicht auf Datenschutz verändert sich mit den Jahren. Zum Zensus in den 1980er-Jahren wurde noch gegen bestimmte Infos protestiert, die heute gar nicht mehr unbedingt als schützenswert gesehen werden. Wer sich beruflich vernetzen will, gibt etwa wie selbstverständlich seinen Lebenslauf und seine Arbeitsstelle bei XING heraus, wer privat mitteilungsbedürftig ist, zeigt die Urlaubsfotos vom letzten Sommer inklusive Ortsangaben und Personenmarkierung.
Anders ist die Sache schon zu beurteilen, wenn jemand geoutet wird. Einerseits wegen der Gefahr, dass man nie weiß, wer da jetzt wirklich diesen Account nutzt und andererseits aber wegen der angesprochenen Prangerwirkung. Wer öffentlich bloßgestellt wird, hat ja kaum Chancen, sich zu verurteilen. Wenn du hergehst und eine Gruppe bei Facebook gründest "XY hat meine Schwester vergewaltigt", kann der XY sich später noch so sehr zu Wort melden, er kenne deine Schwester ja gar nicht und überhaupt finde er die nicht attraktiv. Der Ruf ist erstmal ruiniert.
Wenn der Staat dagegen aktiv wird, kann ein Täter sich auch verteidigen. Ihm steht die Möglichkeit offen, sich gegen die Behauptungen, die der Staatsanwalt ihm vorwirft, zur Wehr zu setzen und sie zu widerlegen.
edit:
Was die Prangersache von Klischeepunkt angeht: Es würde mich sehr wundern, wenn jemand hier auf Unterlassung oder Schadensersatz klagen würde. Denn damit bestünde ein recht großes Risiko, dass diejenige Person sich dann ne Verurteilung wegen Beleidigung oder ähnlichen Delikten strafbar macht. Denn leugnen wie etwa "aber das hat mein Bekannter geschrieben", wäre dann ja nicht mehr möglich
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 26.04.2012 um 21:38 Uhr
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Zitat von Cymru:
edit:
Was die Prangersache von Klischeepunkt angeht: Es würde mich sehr wundern, wenn jemand hier auf Unterlassung oder Schadensersatz klagen würde. Denn damit bestünde ein recht großes Risiko, dass diejenige Person sich dann ne Verurteilung wegen Beleidigung oder ähnlichen Delikten strafbar macht. Denn leugnen wie etwa "aber das hat mein Bekannter geschrieben", wäre dann ja nicht mehr möglich 
Was mich mehr interessiert:
wäre das ganze aussichtsreich? ;)
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 26.04.2012 um 22:16 Uhr
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Zitat von ratio_est:
Zitat von Klischeepunk:
Ein Nickname unterliegt nicht den Persönlichkeitsrechten, Ein Nickname ist also auch nicht als persönliches Datum zu verstehen. Das glaube ich nicht, spielt aber auch keine große Rolle, da es eben nicht um das "Persönlichkeitsrecht am Nickname" geht, sondern um das "Persönlichkeitsrecht an einer privaten Nachricht". Das hat man nicht, wenn es anonymisiert ist. Den Nickname jetzt rauszunehmen, da man an ihm kein spezielles Persönlichkeitsrecht hat, macht doch keinen Sinn.
Ja das ist sie. Datenschutz/Persönlichkeitsrechte sind allerdings Kernthema, deine Auffassung dieses Gebietes allerdings noch lange nicht.
Und danke für die Bestätigung das wir uns genau um diese Frage drehen: "... macht doch keinen Sinn" - das sagt nichts über die Tatsachen aus.
Und genau da liegt der Knackpunkt, bevor das geklärt ist, macht ein Streit über Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte keinen Sinn. Nachdem du mir entgegen wirfst ich sollte doch mal was lernen: Fällt der nickname nun als personenbezogenes Datum in den Bereich der Persönlichkeitsrechte und wird damit vom Bundesdatenschutzgesetz erfasst oder nicht? Bleibst du mir diese Antwort schuldig oder kommt noch was das dich belegt, oder attestierst du mir weiterhin fails anhand von annahmen?
Warum ist es wichtig ob personenbezogenes Datum? Weil das Datenschutzgesetz/Der Datenschutz überhaupt erst in dem Fall irgendeine aussage kraft hat anhand seines definierten Wirkungsbereiches. (§1(1) BDSG)
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ratio_est
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.04.2012 um 00:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.04.2012 um 00:41 Uhr
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Zitat von Klischeepunk:
Fällt der nickname nun als personenbezogenes Datum in den Bereich der Persönlichkeitsrechte und wird damit vom Bundesdatenschutzgesetz erfasst oder nicht?
Die Definition des personenbezognenen Datums:
Richtlinie 95/46/EG
"Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "personenbezogene Daten" alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ("betroffene Person"); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind."
Die Umsetzung steht in § 3 Absatz 1 BDSG
Es gibt "anonyme Daten", von denen nicht auf eine Person geschlossen werden kann, die Person ist damit nicht bestimmbar.
Wenn die Person über das Datum oder die Daten bestimmbar wird, dann handelt es sich um "personenbezognene Daten".
Es geht also darum, ob eine Person über diese Daten identifizierbar wird oder nicht, also ob es anonym ist oder nicht.
Es kann sein, dass man durch einen Nickname noch lange nicht identifizierbar ist, aber es kann eben auch sein, dass es zu diesen Nickname durch ein Profil eine Zuordnungsmöglichkeit gibt, über die man dann identifizierbar wird. Dann handelt es sich um ein personenbezogenes Datum, sonst nicht.
Damit sind wir mit deiner Frage wieder an dem Punkt, an dem wir vorhin schon waren.
Durch einen Nickname kann man auf Team-Ulm auf ein Profil kommen. Über ein Profil kann man ggf. identifiziert werden. Das habe ich wohl schon ausführlich dargelegt.
Du hast somit die gleiche Frage wie vorhin nur anders gestellt und diese habe ich schon ausführlich beantwortet und du auch schon selbst mit deiner Quelle zur Anonymisierung, denn hier steht eigentlich mit anderen Worten, dass alle personenbezogenen Daten entfernt werden müssen und dann sei es anonym und dann gilt kein Persönlichkeitsrecht mehr an einer privaten Nachricht.
Es macht eben keinen Sinn, sich hier im Kreis zu drehen und für mich ist die Sache klar.
Bestimmte Personen wollen einfach kein Benehmen lernen, das sie zu ernsthaften Diskussionen befähigt
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 27.04.2012 um 09:35 Uhr
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Zitat von ratio_est: Zitat von Klischeepunk:
Fällt der nickname nun als personenbezogenes Datum in den Bereich der Persönlichkeitsrechte und wird damit vom Bundesdatenschutzgesetz erfasst oder nicht?
Die Definition des personenbezognenen Datums:
Richtlinie 95/46/EG
"Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "personenbezogene Daten" alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ("betroffene Person"); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind."
Die Umsetzung steht in § 3 Absatz 1 BDSG
Du hast somit die gleiche Frage wie vorhin nur anders gestellt und diese habe ich schon ausführlich beantwortet und du auch schon selbst mit deiner Quelle zur Anonymisierung, denn hier steht eigentlich mit anderen Worten, dass alle personenbezogenen Daten entfernt werden müssen und dann sei es anonym und dann gilt kein Persönlichkeitsrecht mehr an einer privaten Nachricht.
Es macht eben keinen Sinn, sich hier im Kreis zu drehen und für mich ist die Sache klar.
Danke, nach der Quelle hab ich gesucht und keine Antwort gefunden.
Was für dich klar ist, ist für andere, in dem Fall mich noch lang nicht klar, get used to it ;)
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 27.04.2012 um 21:25 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Was mich mehr interessiert:
wäre das ganze aussichtsreich? ;)
Schwer zu sagen. Beleidigungsdelikte verfolgt die Staatsanwaltschaft nicht unbedingt so gerne. Muss man dann meist selbst aktiv werden.
Bei Ariane Friedrich (um mal zum Ausgang zurückzukommen) wird nun offenbar geprüft, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird (siehe hier). Ich bin sehr gespannt, wie das ausgeht. Ich kann mir irgendwie schwer vorstellen, dass der Geoutete (egal ob er schuldig oder unschuldig ist) sie auf Schadensersatz verklagen wird. Ich glaube, so sehr möchte er dann nicht in die Öffentlichkeit.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 30.04.2012 um 12:24 Uhr
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Zitat von ratio_est:
Eure Kreisvorsitzende der Piraten Ulm ist doch Expertin in Datenschutz. Vielleicht solltest du dich mal mit ihr darüber unterhalten. Vielleicht gibt es bei den Piraten ja auch Kompetenz bei solchen Themen. Dein Verhalten hat zumindest meiner Meinung nach Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz missachtet.
Dabei soll das den Piraten doch so wichtig sein. Mach dich doch mal hier schlau und lerne etwas für die Zukunft.
Ist inzwischen passiert. Ich glaub das ergebnis willst du nicht wissen, es würde dich nämlich leider nicht bestätigen. :)
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