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Haarfärbeverbot

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Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 08.11.2011 um 16:09 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von Klischeepunk:


Man sollte auch nicht vergessen, dass es die Verdachtsunabhängige Personenkontrolle noch nicht so lang gibt und früher(tm) durchaus anders über den "Grundrechtseingriff" dadurch gedacht wurde ;)


aber auf der anderen Seite:man nachts doch omho um aufzufallen, nicht?

O.O ??

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

luftprinzip - 81
Champion (offline)

Dabei seit 03.2010
8822 Beiträge

Geschrieben am: 08.11.2011 um 21:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.11.2011 um 22:01 Uhr

Zitat von Laser87:

Und wieder einmal dachte ich erst an den 1. April...

In Deutschland ist es seit dem 1. September für unter 16-jährige verboten, sich die Haare zu färben.
Dreht diese Regierung jetzt vollkommen hohl?

Quelle



Gruß
Jochen

Quelle?
Aber noch n Grund mehr fuer bunte Haare!

I still don't believe in Germanys right to exist.

luftprinzip - 81
Champion (offline)

Dabei seit 03.2010
8822 Beiträge

Geschrieben am: 08.11.2011 um 22:08 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von guyoncignito:

Doch.


Gesetzesverstöße generell stehen nicht über irgendwelchen Grundrechten bzw. setzen die außer Kraft. Wenn du irgendwo einen Kaugummi mitgehen lässt, rechtfertigt das ein Festhalten durch die Polizei, aber es rechtfertigt nicht, dass man deine Wohnung durchsucht und dich abhört, weil du ja womöglich regelmäßiger klauen könntest. Es gibt gewisse Unterschiede, wie schwerwiegend ein Delikt ist. Das Haarefärben ist wohl eher eine kleinere Sache.


Zitat von guyoncignito:

Und inwiefern soll das jetzt meine Aussage entkräften?
Eine Personenkontrolle welche jederzeit ohne Verdacht durchgeführt werden kann, ist demnach auch ein Grundrechtseingriff.


Das kommt darauf an, wie die Personenkontrolle durchgeführt wird. Wenn nur der Ausweis angesehen wird und die Sache in wenigen Sekunden abgewickelt ist, ist wohl von keiner Beeinträchtigung zu sprechen, zumindest von keinem wirklichen Grundrechtseingriff.
Wird dagegen ohne Verdacht das Auto durchsucht, sieht das schon etwas anders aus. Dann besteht ein Grundrechtseingriff.

Ein Grundrechtseingriff ist aber ja nicht per se ausgeschlossen. Der Staat kann in Grundrechte eingreifen (mit Ausnahme der Menschenwürde), wenn es entsprechend gerechtfertigt ist. Das zu schützende Rechtsgut muss aber einen besonderen Stellenwert haben.

Im Fall des Haarefärbens ist es möglich, es Jugendlichen zu verbieten. Der Jugendschutz ist ein Ziel, das der Gesetzgeber verfolgen kann. Man darf allerdings trotzdem die Sinnhaftigkeit hinterfragen. Wie einige hier meinten (ich kann es nicht beurteilen, inwieweit sie da richtig liegen), lösen ja gewisse Schokoriegel ähnliche Reaktionen aus. Dann muss der Gesetzgeber sich die Frage gefallen lassen, warum er selektiv nur gegen eine Sache vorgeht, die einen weitaus kleineren Adressatenkreis trifft. Denn es werden (persönliche Schätzung) sicher mehr Schokoriegel konsumiert als Haare gefärbt.

edit:

Zitat von bockwurst82:

Das alle, die nicht so sind und denken wie guy keine Rechte verdienen hat er ja schon oft genug verdeutlicht...


Aber guy/fim braucht ja keine Rechte, weil er ohnehin blind einem Obrigkeitsstaat folgt...


Ich hab ne Frage an dich, kann ich rechtlich gesehen Bullen abwimmeln, ohne Gefahrensituation, ohne verdaechtige Fluchtversuche etc.?
Also dass ich nicht meine Daten preisgeben moechte, nicht gefilzt werden moechte?
Ich meine so in Richtung dann halt durchaus auch mitgenommen werden, dann schriftlich alles verweigern bis zum richterlichen Beschluss

I still don't believe in Germanys right to exist.

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 08.11.2011 um 23:37 Uhr

Zitat von luftprinzip:

Ich hab ne Frage an dich, kann ich rechtlich gesehen Bullen abwimmeln, ohne Gefahrensituation, ohne verdaechtige Fluchtversuche etc.?
Also dass ich nicht meine Daten preisgeben moechte, nicht gefilzt werden moechte?
Ich meine so in Richtung dann halt durchaus auch mitgenommen werden, dann schriftlich alles verweigern bis zum richterlichen Beschluss


Das lässt sich pauschal nicht sagen, da es auf den Einzelfall ankommt. Also vor allem auch, warum eine Kontrolle durchgeführt wird.
Nehmen wir die Alkoholkontrolle, die gerne durchgeführt wird: Du kannst nicht gezwungen werden, zu pusten. Wohl aber kann die Polizei dich dann mitnehmen, um dir Blut abzunehmen, wenn sie das für richtig hält.

Grundsatz ist lediglich, dass du dich nicht selbst belasten musst.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

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